Großschaden

 Im Bereich „Maschinen, Maschinenbau, industrielle Anlagen“ bedeutet der Großschaden stets eine riesige Problematik für die Geschädigten. Erfahrene Sachverständige bearbeiten Großschäden.

Wie geht es weiter?

... ist oftmals die erste Frage bei den Entscheidungsträgern geschädigter Unternehmen. Bei der Bearbeitung und professionellen Abwicklung von Großschäden im Bereich "Maschinen, Maschinenbau, Anlagen und Betriebseinrichtungen" ist der Betrieb teilweise oder ganz zum Erliegen gekommen. Deswegen bedarf es eines kühlen Kopfes und entsprechender Erfahrung bei der Abwicklung, um effektiv und vor allem effizient Lösungen zu finden.

Großschäden: Maschinen, Maschinenbau, Anlagen, Betriebseinrichtungen

Sie treten nahezu immer überraschend und ohne Vorankündigung ein. Wenige Unternehmen sind auf derartige Schadenereignisse vorbereitet und Vertrauen auf die Schadenabwicklung durch ihren Versicherer. Das ist grundsätzlich auch gut so. Allerdings ist eine Schadenbearbeitung und -regulierung wesentlich effizienter möglich, wenn im Vorbereitungen durch ein Risikomanagement getroffen sind.

Was ist zu tun?

Der eigene Versicherer wird über den eingetretenen Schadenfall in Kenntnis gesetzt. Reguliert werden zum Beispiel: Sachschäden, Betriebsunterbrechung, Gebäudeschäden.

Der Versicherer ...

... benennt einen oder mehrere Sachverständige mit der Ermittlung der Schadenhöhe und ggf. der Schadenursache.

Versicherungswert wird ermittelt

Zu den Aufgaben des oder der Sachverständigen für die Regulierung durch den Versicherer ist es von entscheidender Bedeutung, ob die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme in der Realität zum Schadenzeitpunkt tatsächlich zutreffend war.

Schadenhöhe

Die Schadenhöhe wird durch einen oder mehrere Sachverständige ermittelt. Versicherung und Versicherungsnehmerin können sich auf (einen) Sachverständige(n) mit der Ermittlung der Schadenhöhe einigen. Das ist keineswegs "ungewöhnlich".

Problematisch wird dies aus Sicht der Versicherungsnehmerin immer dann, wenn die ermittelte Schadenhöhe und somit die Regulierung nicht die „Erwartungen“ der geschädigten Partei „erfüllt“. Das ist aus unterschiedlichen Gründen in der Praxis häufig der Fall. Dieser „Gefahr“ kann man über ein Sachverständigenverfahren vorbeugen.

Empfehlung:

Das Sachverständigenverfahren dauert durch zwei Sachverständige zeitlich immer etwas länger. Es gibt aber die Gewissheit, dass sich zwei Spezialisten mit unterschiedlichen Auftraggebern mit der Thematik auseinandergesetzt haben und bei Uneinigkeit der Obmann über die zu klärenden Restpunkte entscheidet.