Versicherungsfälle

Schäden werden im Bereich „Maschinen, Maschinenbau und industrielle Anlagen“ sind oder werden meistens zu Versicherungsfällen.

Versicherungsfälle Maschinen, industrielle Anlagen, Bewertung

Versicherungsfälle in Unternehmen durch Schäden

Schadenfälle treten fast immer ohne Vorankündigung ein. Betroffene Industrieunternehmen und Wirtschaftsunternehmen sind in der Regel nicht mit den Abläufen im Schadenfall vertraut. Deswegen sind erfahrene Profis nötig.

Überblick

Auftraggeber sind:

Gutachten werden beauftragt von:

  • Versicherern
  • Industrie- und Wirtschaftsunternehmen.

Der Schaden als Versicherungsfall

Ein Schaden an einer Maschine oder gar mehreren Maschinen stellt für Unternehmen im Maschinenbau oder produzierende Wirtschaftsunternehmen stets ein Problem dar. Kritischer ist die Situation, wenn es sogar den Maschinenpark im technischen Schadenfall oder gar den ganzen Betrieb bei einem Großschaden trifft

Exemplarische Schäden bei Fällen mit bzw. für Versicherungen ("Versicherungsfälle")

Es handelt sich um folgende Schadentypen:

  • Brandschaden,
  • Feuerschaden,
  • Maschinenschaden,
  • Transportschaden,
  • Wasserschaden,

Die Folgen eines Schadens an Maschinen, des Maschinenparks oder des gesamten Betriebs um Beispiel bei einem Großschaden sind:

Durch den Stillstand und damit verbundene Ausfallzeiten kommt es in produzierenden Wirtschaftsunternehmen zeitlich schnell zu einem Ausfallschaden als Folgeschaden des eigentlichen Schadenereignisses. Die meisten Unternehmen werden gegen Betriebsunterbrechung versichert sein. Dennoch muss die Schadenhöhe durch die Betriebsunterbrechung ermittelt werden. Eine weitere Problematik ist in der Realität, dass das vom Schaden und der Betriebsunterbrechung im Bereich Maschinen, Maschinenbau und Anlagen betroffene Wirtschaftsunternehmen trotz des Schadens die Verträge mit Kunden erfüllen muss. Hier kann ein weiterer Folgeschaden durch zum Beispiel vereinbarte Pönale eintreten. Im Extremfall droht der Verlust des Kunden.

Deswegen ist es wichtig, erfahrene öffentlich bestellte und vereidigte und / oder personenzertifizierte Sachverständige und Experten einzuschalten, damit die Problematik effizient „auf den Punkt“ gebracht wird.

Zentrale Schwerpunkte bei Versicherungsfällen im Auftrag von Versicherern sowie der Industrie sind:

Wichtig ist:

Der Anspruchsteller („Geschädigter“) ist im Schadenfall dem Grunde und der Höhe nach beweispflichtig. Schnelle, professionelle Beweissicherung ist im Schadenfall für betroffene Unternehmen von signifikanter Bedeutung. Ein Sachverständigengutachten weist Grund sowie Höhe nach und ist eine beweiskräftigen Unterlage.

Die Kosten des selbst beauftragten Sachverständigen sind eine Schadenposition werden daher im eingetretenen Schadenfall vom Verursacher bzw.  seiner Haftpflichtversicherung übernommen.