Schadenbearbeitung

Schadenereignisse im Bereich „Maschinen, Maschinenbau und industrielle Anlagen“ sind häufig komplex und erfordern bei der Bearbeitung ein professionelles Schadenmanagement mit entsprechender Schadenbearbeitung.

Gabelstapler

Schadenmanagement bei Schäden

Durch die Erfahrung auf beiden Seiten - des Versicherers und des geschädigten Anspruchstellers - können notwendige Maßnahmen effizient eingeleitet und in fachübergreifenden Teams effektiv gelöst werden.

Überblick

Schadenbearbeitung bzw. Schadenmanagement

In den überwiegenden Fällen wird festgestellt bzw. geprüft:

  • Kausalität des Schadens / Plausibilitätsprüfung,
  • technische Verantwortung für den Schadenfall,
  • Schadenursache und
  • Schadenhöhe.

Schadenmanagement

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist man stets das Bindungsglied zwischen Versicherer, Versicherungsnehmerin, Versicherungsmaklern, Sanierungsunternehmen und dem Auftraggeber, sofern dieser nicht identisch mit dem Versicherer oder der Versicherungsnehmerin ist.

Plausibilitätsprüfung / Kausalität des Schadenfalls

Die Plausibilitätsprüfung und die Untersuchung der Kausalität eines Schadenfalls sind von entscheidender Bedeutung, in der Schadenbearbeitung und im Schadenmanagement, insbesondere wenn Versicherer involviert sind. Es geht darum sicherzustellen, ob die vorgetragenen Schadensumstände mit den technischen Ermittlungen vor Ort in Einklang stehen. Ein Ortstermin nach Eintritt des Schadenfalls spielt dabei eine zentrale Rolle, da er eine tiefgehende Analyse ermöglicht. Im Gegensatz dazu gehen bei Aufträgen „Prüfung nach Aktenlage“ wesentliche Informationen verloren.

Die Bedeutung eines Ortstermins im komplexen Schadenfall ist vielschichtig:

  1. Echtzeit-Beurteilung: Ein Ortstermin ermöglicht es Gutachtern und Experten, den Schaden unmittelbar nach seinem Eintritt zu begutachten. Diese „Bestandanalyse“ ist für jedes Schadenmanagement  entscheidend für die weitere Bearbeitung.

  2. Vermeidung von Fehleinschätzungen: Die persönliche Inspektion vor Ort ermöglicht es, mögliche Missverständnisse oder unklare Sachverhalte zu klären, die in schriftlichen Berichten oder Unterlagen „nach Aktenlage“ oft gar nicht berücksichtigt sind, weil sie nicht erfasst oder als „unwichtig“ eingestuft wurden.

  3. Beweissicherung: Ein Ortstermin stellt sicher, dass alle relevanten Beweise gesichert werden, einschließlich Fotos, Videos und Zeugenaussagen (nur beim Parteiauftrag, nicht beim Gerichtsauftrag). Dies ist von entscheidender Bedeutung, um die Grundlage für eine fundierte Kausalitätsanalyse zu erweitern.

  4. Interaktion mit Beteiligten: Bei komplexen Schadensfällen können verschiedene Parteien involviert sein, darunter Versicherungsnehmer, Zeugen, Experten und Mitarbeiter des geschädigten Unternehmens. Ein Ortstermin bietet die Möglichkeit, direkt mit allen Beteiligten zu kommunizieren und deren Perspektiven zu berücksichtigen.

  5. Glaubwürdigkeit und Transparenz: Ein Ortstermin fördert die Transparenz des Gutachtens.

  6. Kausalitätsanalyse: Die Untersuchung der Kausalität, also die Feststellung, ob und wie der Schaden durch bestimmte Einflüsse verursacht wurde, erfordert oft detaillierte Kenntnisse und Expertise. Ein Ortstermin ermöglicht es, diese komplexen Zusammenhänge genauer zu erfassen.

Schadenursache und technische Verantwortung

Die Ermittlung der Schadensursache ist ein entscheidender Schritt bei der „Schadenbearbeitung Maschinen“ bzw. dem „Schadenmanagement Maschinen“ in der Aufklärung von Schadensfällen, da sie die Grundlage für die Zuteilung der technischen Verantwortung bildet. Insbesondere bei Schäden an Maschinen, industriellen Anlagen und Betriebseinrichtungen spielt dieser Prozess eine herausragende Rolle. Ein Ortstermin zur Schadenanalyse, möglichst unmittelbar nach dem Eintritt des Schadens, ist dabei von essentieller Bedeutung.

Die folgenden Aspekte verdeutlichen die Wichtigkeit der Schadenursachenermittlung und der technischen Verantwortung:

1. Technische Klärung: Die Identifikation der Schadenursache ist entscheidend, um festzustellen, ob der Schaden aufgrund welcher Faktoren dieser Schaden eingetreten ist. Dadurch wird eine gerechte Zuteilung der technischen Verantwortung („Quotelung“) möglich.

2. Vermeidung von Wiederholungen: Durch die genaue Feststellung der Schadenursache kann verhindert werden, dass ähnliche Schäden in der Zukunft erneut auftreten.

3. Beweisgrundlage: Die Schadenursachenermittlung liefert eine solide Grundlage für die Beweisführung bei rechtlichen Auseinandersetzungen. 

4. Schutz vor Haftungsansprüchen: Für Hersteller, Betreiber und Versicherer ist es von größter Bedeutung, die technische Verantwortung korrekt zuzuordnen, um Haftungsansprüchen vorzubeugen oder angemessen darauf zu reagieren.

5. Effizienz der Schadensregulierung: Eine präzise Schadenursachenanalyse beschleunigt die Schadensregulierung, da sie die Grundlage für die Entscheidungsfindung bietet und die Verhandlungen zwischen den beteiligten Parteien erleichtert.

6. Qualitätssicherung und Verbesserung: Die Ermittlung der Schadenursache ermöglicht es Herstellern und Betreibern, Qualitätsverbesserungen vorzunehmen und präventive Maßnahmen zu ergreifen, um zukünftige Schäden zu verhindern.

Insgesamt ist die frühzeitige und genaue Untersuchung der Schadenursache, vorzugsweise durch einen Ortstermin, unerlässlich, um die technische Verantwortung zu ermitteln und die Konsequenzen für alle Beteiligten klar zu definieren. Dies trägt zur Sicherheit, Effizienz und Gerechtigkeit in technischen und industriellen Prozessen bei und minimiert das Risiko von Schäden und Haftungsansprüchen.

Schadenhöhe

Die Ermittlung der Schadenhöhe orientiert sich im Versicherungsfall an den Versicherungsbedingungen, die dem Sachverständigen natürlich bekannt sind. Maßgeblich sind zum Beispiel:

  • AFB: Brandschäden / Feuerschäden,
  • AHB: Haftpflichtschäden,
  • AMB: Schäden an stationären Maschinen,
  • ABMG: Schäden an mobilen Maschinen und Geräten,
  • Transportschäden.
Festgestellt werden in Abhängigkeit des Schadenfalls der Versicherungswert, Zeitwerte und Neuwerte.

Empfehlung:

Sachverständige können durchaus zu unterschiedlichen Bewertungen von Sachverhalten kommen. Daher sollten sich geschädigte Parteien, in der Regel die Versicherungsnehmerin „überlegen“, ein Sachverständigenverfahren in Gang zu setzen, besonders bei hohen Schäden („Großschäden“).