Schadenbearbeitung
Schadenereignisse im Bereich „Maschinen, Maschinenbau und industrielle Anlagen“ sind häufig komplex und erfordern bei der Bearbeitung ein professionelles Schadenmanagement mit entsprechender Schadenbearbeitung.

Schadenmanagement bei Schäden
Durch die Erfahrung auf beiden Seiten - des Versicherers und des geschädigten Anspruchstellers - können notwendige Maßnahmen effizient eingeleitet und in fachübergreifenden Teams effektiv gelöst werden.
Überblick
Schadenbearbeitung bzw. Schadenmanagement
In den überwiegenden Fällen wird festgestellt bzw. geprüft:
- Kausalität des Schadens / Plausibilitätsprüfung,
- technische Verantwortung für den Schadenfall,
- Schadenursache und
- Schadenhöhe.
Schadenmanagement
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist man stets das Bindungsglied zwischen Versicherer, Versicherungsnehmerin, Versicherungsmaklern, Sanierungsunternehmen und dem Auftraggeber, sofern dieser nicht identisch mit dem Versicherer oder der Versicherungsnehmerin ist.
Plausibilitätsprüfung / Kausalität des Schadenfalls
Von besonderer Bedeutung, insbesondere im Auftrag von Versicherern ist, ob die Schilderung des Schadens mit den technischen Ermittlungen vor Ort vereinbar ist. Auch aus diesem Grund ist ein Ortstermin nach Eintritt des Schadenfalls sehr wichtig. Bei Aufträgen „Prüfung nach Aktenlage“ von Versicherern gehen wichtige Informationen verloren.
Schadenursache und technische Verantwortung
Die Ermittlung der Schadenursache ist für alle Beteiligen wichtig. Daraus lässt sich die technische Verantwortung für den Schadenfall ableiten.
Hierfür ist die Durchführung eines Ortstermins bei Schäden an Maschinen, industriellen Anlagen und Betriebseinrichtungen von essentieller Wichtigkeit, möglichst unmittelbar nach dem Eintritt des Schadens.
Schadenhöhe
Die Ermittlung der Schadenhöhe orientiert sich im Versicherungsfall an den Versicherungsbedingungen, die dem Sachverständigen natürlich bekannt sind. Maßgeblich sind zum Beispiel:
- AFB: Brandschäden / Feuerschäden,
- AHB: Haftpflichtschäden,
- AMB: Schäden an stationären Maschinen,
- ABMG: Schäden an mobilen Maschinen und Geräten,
- Transportschäden.
Empfehlung:
Sachverständige können durchaus zu unterschiedlichen Bewertungen von Sachverhalten kommen. Daher sollten sich geschädigte Parteien, in der Regel die Versicherungsnehmerin „überlegen“, ein Sachverständigenverfahren in Gang zu setzen, besonders bei hohen Schäden („Großschäden“).