Versicherungswert
Bei Schäden und insbesondere Großschäden aus dem Bereich „Maschinen, Maschinenbau, Anlagen“ wird der Versicherungswert von Sachverständigen bzw. Gutachtern ermittelt.
Versicherungssumme / Versicherungswert
Die Versicherungssumme ist der zwischen Versicherer und Versicherungsnehmerin im Einzelnen vereinbarte Betrag, der dem Versicherungswert entsprechen soll.

Versicherungssumme
Der Versicherer und das Unternehmen ("Versicherungsnehmerin") vereinbaren vertraglich die Versicherungssumme. Dieser Betrag repräsentiert den Versicherungswert, der den Maschinen, Anlagen, Betriebseinrichtungen entsprechen "soll". Diesem Wert kommt bei einer Regulierung eine hohe Bedeutung zu.

Versicherungswert bestimmen
Zu den Aufgaben des oder der Sachverständigen gehört es, den Versicherungswert zu ermitteln. Davon hängt ab, ob die geschädigte Partei (Versicherungsnehmerin) möglicherweise unterversichert war.
Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles, so besteht Unterversicherung. Im Fall der Unterversicherung wird die Entschädigung im Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel gekürzt:
Entschädigung = Schadenbetrag * Versicherungssumme / Versicherungswert.

Wieso Unterversicherung?
Zur Unterversicherung kommt es, wenn die Maschinen, Anlagen und die Betriebseinrichtung fehlerhaft oder nicht bewertet wurden. Es kann auch dazu kommen, wenn man mit dem Ziel, geringere Versicherungsbeiträge zu zahlen, schlichtweg zu niedrige Werte angibt oder auch schlecht beraten ist. Dies wird dann spätestens im Schadenfall zum finanziellen Bumerang.

Versicherungssumme prüfen => Versicherungswert bestimmen
Für die Regulierung durch den Versicherer ist es daher von entscheidender Bedeutung, ob die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme in der Realität zum Schadenzeitpunkt tatsächlich zutreffend war. In der Praxis werden Verträge von Versicherungsmaklern vorbereitet.
Häufig wird die für den Vertragsabschluss wichtige Versicherungssumme, die selbstverständlich auch die zu zahlenden Beiträge der Versicherungsnehmerin beeinflusst, geschätzt oder aus der Anlagenverwaltung der Buchhaltung, also den Buchwerten, übernommen. Dies trifft die Realität jedoch nie und führt in der Regel im Schadenfall zu negativen Überraschungen.
Empfehlung:
Überprüfen Sie die Werte der Maschinen, Anlagen und Betriebseinrichtungen im Betrieb in regelmäßigen Abständen. Schalten Sie gegebenenfalls Sachverständige für eine Bewertung ein..