Schäden an Maschinen - FAQ

„Frequently Asked Questions“ (FAQ), also „häufige Fragen“, stellen sich im Schadenfall oft vor oder bei der ersten Kontaktaufnahme. Einige Antworten auf Fragen, die sich in Bezug auf Gutachtenerstattung, Gerichtsgutachten sowie Parteigutachten bei Sachverständigengutachten im Bereich „Maschinen, Maschinenbau, Anlagen“ stellen, sind aufgeführt.

FAQ "Frequently Asked Questions" im Schadenfall bei Schäden an Maschinen

Der erste Schritt ist im Schadenfall in der Regel nach der Kontaktaufnahme der Termin vor Ort. Weitere Informationen finden Sie hier.

Tätigkeiten erfolgen nach Stundensatz, der für alle mit dem Gutachten zusammenhängenden Arbeiten in gleicher Höhe gilt und Zeitaufwand.

Dennoch sind natürlich aufgrund der Erfahrungen auch Einschätzungen vor Aufnahme der Tätigkeit möglich. Bei Bewertungen können auch Obergrenzen vereinbart werden.

Die genauen Details werden vor der Beauftragung mit Industrieunternehmen vertraglich vereinbart.

Die Antwort ist ganz klar: Ja! Die Gründe sind zum Beispiel:

  • Insbesondere bei Großschäden sind ein oder auch mehrere Termine ein Muss.
  • Im Schadenfall muss es eine Bestandaufnahme geben.
  • Maschinen müssen für eine Bewertung aufgenommen werde.
  • ….

Das Sachverständigenverfahren ermöglicht es der (geschädigten) Versicherungsnehmerin, den Ablauf mit einem Sachverständigen ihres Vertrauens zu begleiten.

Bei der „öffentlichen Bestellung und Vereidigung“ bestätigt eine Bestellungskörperschaft in Deutschland (IHK, Ingenieurkammer, Handwerkskammer ….)  einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. 

Personenzertifizierung nach EN ISO/IEC 17024:2012 regelt den Nachweis von Ausbildungsstandards international. Der Nachweis einer Personenzertifizierung nach EN ISO/IEC 17024:2012 von einer anerkannten und akkreditierten Stelle ist weltweit anerkannt und gilt als Nachweis, dass eine besondere Expertise vorliegt. Vermutlich wird sich die Personenzertifizierung mittel- bis langfristig auch in Deutschland durchsetzen.

Auf Basis der (korrekten) Versicherungswertes wird die Versicherungssumme zwischen Versicherer und Versicherungsnehmerin vereinbart. Das beeinflusst die Prämienzahlungen bei Überdeckung sowie die Regulierung im möglichen Schadenfall bei Unterdeckung. Weitere Informationen finden Sie auch hier.

Im Schadenfall ist es wichtig, den Überblick zu behalten

Daher ist es im Schadenfall „Maschinen, Maschinenbau, Anlagen, Betriebseinrichtungen“ wichtig, einen verlässlichen und vor allem erfahrenen Partner an der Seite zu wissen, der sich mit allen Seiten (Industrie, Versicherung, Gerichte) im Schadenfall bestens auskennt.

Erfahrung mit über 2000 Unternehmen

Durch die vielen Schadenfällen der vergangenen Jahre liegt ein umfassendes Know-how in der Bearbeitung von Schäden, Abläufen sowie den damit verbundenen speziellen Druck- und Kostensituationen vor.