Sachverständigenverfahren

 Das Sachverständigenverfahren bietet eine Möglichkeit, bei Schäden und insbesondere bei Großschäden aus  dem Bereich „Maschinen, Maschinenbau, Anlagen“ die Schadenhöhe außergerichtlich festzustellen.

Grundproblematik beim Schaden / Großschaden

Je größer der Schaden, desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass die "Erwartungen" der (geschädigten) Versicherungsnehmerin von der festgestellten Höhe des Sachverständigen im Auftrag des Versicherers abweicht. Damit entsteht ein Konfliktpotenzial.

Schadenhöhe

Bei jedem Schaden geht am Ende um Zeit und Geld. Für das betroffene Unternehmen ist es wichtig, dass deren Verträge mit Kunden trotz des Schadenereignisses eingehalten werden. Gleichzeitig müssen Maschinen neu beschafft oder saniert werden. Die Möglichkeiten hängen sehr von der Schadenhöhe ab. Ist der festgestellte Versicherungswert zum Beispiel geringer als die mit dem Versicherer vereinbarte Versicherungssumme, sind Abzüge die Folge.

Die Anforderungen sind auf der Seite der geschädigten Versicherungsnehmerin an eine „gute“ Regulierung entsprechend „hoch“. Da es bei Großschaden, wie im Bild dargestellt, zwangsläufig um hohe Summen geht, macht das Sachverständigenverfahren „Sinn“, wenn es nicht gelingt, dass sich Versicherer und Versicherungsnehmerin auf einen Sachverständigen einigen.

Maschinenschaden Großschaden

"Idee" des Sachverständigenverfahrens

Durch das Sachverständigenverfahren kann die Schadenhöhe außergerichtlich festgestellt werden. Die Versicherung und die geschädigte Versicherungsnehmerin benennen jeweils einen Sachverständigen ihres Vertrauens. Beide Sachverständigen einigen sich auf einen Obmann, der nur dann tätig wird, wenn die beiden Sachverständigen in einzelnen Punkten auf keinen gemeinsamen Nenner gekommen sind. In diesen etwaigen Differenzpunkten entscheidet schließlich der Obmann.

Zusatzkosten?

Die Kosten des eigenen Parteisachverständigen sind in der Regel mitversichert. Dann kommt ihr Versicherer auch für das Honorar des Sachverständigen Ihres Vertrauen auf.

Rechtliche Grundlagen

Das Sachverständigenverfahren ist im §84 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) und § 10 AFB (Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung) gesetzlich geregelt. Hierbei handelt es sich um ein außergerichtliches Verfahren zur Feststellung der Höhe des Schadens. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie und der Versicherer sich auf die Durchführung eines solchen Verfahrens einigen.

Zwei Gutachten oder ein Gemeinschaftsgutachten?

Die beiden Sachverständigen verfassen entweder zwei getrennte Gutachten oder sie können sich auf ein sogenanntes „Gemeinschaftsgutachten“ einigen, wenn sie eng zusammenarbeiten (wollen). Im Fall des „Gemeinschaftsgutachtens“, das sehr häufig verfasst wird, wird der Obmann nicht benötigt.

Sachverständigenverfahren

Vorteil für Versicherungsnehmerin (Geschädigte)

Im Sachverständigenverfahren kann die geschädigte Partei also besonders sicher sein, dass ein Sachverständiger ihres Vertrauens die Feststellungen des Sachverständigen im Auftrag der Versicherung prüft und sich damit fachlich im Detail auseinandersetzt.

Einige Vorteile des Sachverständigenverfahrens

Das Sachverständigenverfahren ist bei teuren Großschäden an Maschinen und Anlagen aus mehreren Gründen von entscheidender Bedeutung:

  1. Objektive Schadenbewertung: Bei einem teuren Großschäden handelt es sich oft um komplexe Schadensszenarien, bei denen es schwierig sein kann, den genauen Umfang und Höhe der Schäden zu ermitteln. Ein weiterer unabhängiger Sachverständiger auf der Seite der Versicherungsnehmerin verfügt über das Fachwissen und die Erfahrung, um objektiv und genau die Schadenhöhe zu bewerten. Dies ist entscheidend, um sicherzustellen, dass der Versicherungsnehmer angemessen entschädigt wird.

  2. Transparenz: Das Sachverständigenverfahren schafft Transparenz im Schadenregulierungsprozess. Es stellt sicher, dass alle Parteien – der Versicherungsnehmer und die Versicherungsgesellschaft – Zugang zu denselben Informationen und Bewertungen haben. Dies minimiert das Risiko von Meinungsverschiedenheiten und Konflikten über die Schadenhöhe.

  3. Verhandlungsgrundlage: Das vom Sachverständigen erstellte Gutachten dient als objektive Verhandlungsgrundlage. Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Versicherungsgesellschaft können auf das Gutachten zurückgreifen, um ihre Positionen zu stützen und Verhandlungen über die Schadenregulierung zu führen.

  4. Streitschlichtung: Bei Meinungsverschiedenheiten über die Schadenhöhe kann das Sachverständigenverfahren als Mittel zur Streitschlichtung dienen. Wenn beide Parteien das Ergebnis des Sachverständigen anerkennen, kann dies dazu beitragen, Konflikte beizulegen, ohne den rechtlichen Weg einschlagen zu müssen.

  5. Kostenkontrolle: Bei kostenintensiven Schäden ist die genaue Schadenbewertung von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Versicherungsgesellschaft die angemessene Entschädigung zahlt. Ein Sachverständigengutachten hilft, unnötige Kosten oder Unterentschädigungen zu vermeiden.

  6. Beschleunigte Regulierung: Das Sachverständigenverfahren kann dazu beitragen, die Schadenregulierung zu beschleunigen, indem es eine klare Grundlage für Verhandlungen bietet. Dies ist besonders wichtig, da bei teuren Schäden die Zeit eine wichtige Rolle spielt, um die Geschäftskontinuität wiederherzustellen.

Insgesamt ermöglicht das Sachverständigenverfahren bei teuren Brandschäden sowie Großschäden an Maschinen und Anlagen eine faire und effiziente Schadenregulierung. Es trägt dazu bei, dass der Versicherungsnehmer die angemessene Entschädigung erhält und hilft, Streitigkeiten und Verzögerungen im Regulierungsprozess zu verhindern.

Empfehlung:

Das Sachverständigenverfahren dauert durch zwei Sachverständige zeitlich immer etwas länger. Es gibt der geschädigten Versicherungsnehmerin aber die Gewissheit, dass sich zwei Spezialisten mit unterschiedlichen Auftraggebern mit der Thematik auseinandergesetzt haben und bei Uneinigkeit der Obmann über die zu klärenden Restpunkte verbindlich entscheidet.