Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten Maschinen, Anlagen und Maschinenbau werden durch Oberlandesgerichte, Landgerichte und Amtsgerichte beauftragt.

Gerichtsgutachten, Schäden an Maschinen, technischen Anlagen

Gutachten im Auftrag eines Gerichts

Die zu klärenden Punkte sind im Beweisbeschluss des beauftragenden Gerichts formuliert. Auftraggeber sind Oberlandesgerichte, Landgerichte und Amtsgerichte. Es gab in der Vergangenheit zahlreiche technisch spannende und juristisch interessante Gerichtsaufträge. Nur mit der entsprechenden Gerichtserfahrung kann ein erfahrener Gutachter bzw. öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Parteiauftrag erfolgreich beratend tätig sein. Gerichtsgutachten wurden für die aufgeführten Gerichte erstattet.

Gerichtsgutachten Maschinen im Überblick

Gerichtsgutachten wurden bislang für die aufgeführten Gerichte erstattet.

AmtsgerichtLandgerichtOLG
AchimAnsbachBerlin (Kammergericht)
AlfeldAugsburgCelle
BraunschweigAurichDüsseldorf
BurgwedelBerlinFrankfurt
CelleBielefeldHamm
DelmenhorstBochumOldenburg
ElzeBraunschweig
EinbeckBückeburg
Emmerich am RheinChemnitz
HamelnCottbus
HannoverDessau-Roßlau
Hann. MündenDresden
HerzbergDuisburg
HildesheimDüsseldorf
HolzmindenFrankenthal
IngolstadtFreiburg
MindenFulda
MagdeburgGöttingen
MontabaurHalle
MünchenHamburg
Nienburg (Weser)Hanau
OldenburgHannover
OscherslebenHeidelberg
Osterholz-ScharmbeckHeilbronn
RostockHildesheim
Rotenburg (Wümme)Kassel
SalzgitterKiel
StadeKoblenz
StendalKonstanz
SondershausenLandshut
StadthagenLeipzig
StolzenauLüneburg
SulingenMagdeburg
TostedtMainz
ViersenMannheim
WetzlarMarburg
WolfenbüttelMönchengladbach
Münster
Offenburg
Oldenburg
Osnabrück
Paderborn
Ravensburg
Rostock
Siegen
Stade
Stendal
Traunstein
Verden
Wiesbaden
Wuppertal

Gutachtenerstattung im Gerichtsauftrag: "Gerichtsgutachten Maschinen"

Der Ablauf ist beim „Gerichtsgutachten Maschinen“ im Auftrag eines Gerichts etwas anders als im Parteiauftrag.

Entweder meldet sich das Gericht vor der Beauftragung, um nachzufragen, ob der Auftrag bearbeitet werden kann oder es schickt die Akte einfach zu. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige müssen Gerichtsaufträge übernehmen, wenn die Aufgabe in das Bestellungsgebiet fällt und der Kostenvorschuss die entstehenden Kosten voraussichtlich deckt.

Nach Akteneingang muss der Beweisbeschluss geprüft werden. Können die Fragen, die für das Gericht wichtig sind, beantwortet werden? Ist das im Rahmen des eingeholten Kostenvorschusses möglich?

In der Regel wird eine grobe Kostenkalkulation durchgeführt und dem Gericht mitgeteilt, welche Kosten voraussichtlich entstehen. Liegt diese Schätzung oberhalb des Kostenvorschusses, wird das Gericht zunächst bei den Parteien einen erhöhten Kostenvorschuss einholen. Bis der weitere Vorschuss bei Gericht eingezahlt ist, ruht die weitere Bearbeitung des Gutachtens.

Gegebenenfalls werden weitere Zusatzinformationen über das Gericht oder die Rechtsanwälte der Parteien angefordert. Wichtig ist, dass es keinen unmittelbaren Kontakt zu den Parteien gibt und der Informationsfluss immer in Richtung beider Parteien gewährleistet ist. Schließlich ist der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige stets neutral, wenn er ein „Gerichtsgutachten Maschinen“ als Sachverständigengutachten erstattet.

Wenn sämtliche Informationen, die für die Erstattung des Gutachtens nötig sind, vorliegen und durchgearbeitet wurden, wird über die Prozessbevollmächtigten der streitenden Parteien des Rechtsstreits unter Einbehaltung der notwendigen Ladungsfristen nach ZPO zu einem Ortstermin eingeladen. Die streitenden Parteien können an dem Ortstermin teilnehmen, müssen es aber nicht. Wichtig für die Durchführung des Ortstermin ist:

Es werden ausschließlich die Fragen des Beweisbeschlusses beantwortet. Fragen, die nicht im Beweisbeschluss gestellt sind, werden auch nicht beantwortet.

Das ist ein ganz wesentlicher Aspekt. Der Beweisbeschluss darf vom öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Auftrag eines Gerichtes nicht überschritten werden. Der Beweisbeschluss darf nur dann überschritten werden, wenn zum Beispiel während eines Ortstermin eine „Gefahr für Leib und Leben“ festgestellt wird. 

Schließlich wird das schriftliche Gutachten erstattet.  Es wird in der von dem Gericht gewünschten Anzahl in Originalen an das Gericht verschickt. Damit ist der Auftrag abgeschlossen.

Erfahrung mit über 2000 Unternehmen

Durch die vielen Schadenfällen der vergangenen Jahre liegt ein umfassendes Know-how in der Bearbeitung von Schäden, Abläufen sowie den damit verbundenen speziellen Druck- und Kostensituationen vor.

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die „Analyse von Schadenursachen, Schwingungstechnik und Betriebsfestigkeit an Maschinen und deren Bauteilen“ durch die IHK Hannover.

International zertifizierter Sachverständiger  für „Maschinen und Anlagen und deren Bewertung, Strukturmechanik und Strukturdynamik“ nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 durch EURO-ZERT.