Haftpflichtschaden
Technische Sachverständigengutachten werden bei Schäden an Maschinen, industriellen Anlagen und Bauteilen vielfach unter Haftpflichtaspekten erstattet.
Der Haftpflichtschaden durch und an Maschinen
Einer dritten Partei wurde im Haftpflichtfall ein Schaden zugefügt. Haftpflichtschäden sind: Sachschäden, Personenschäden oder Vermögenschäden.
Überblick
In der Welt des Maschinenbaus und industrieller Anlagen sind Schäden unvermeidlich, meistens „unerwartet“ und können erhebliche Auswirkungen haben. In solchen Fällen sind Gutachten kompetenter Sachverständiger von entscheidender Bedeutung, um die technische Kausalität, Schadensursachen, Haftungsfragen und die Schadenhöhe zu klären. Im Folgenden finden Sie ein paar Beispiele aus zahlreichen erstatteten Gutachten.
Schadengutachten beim Haftpflichtschaden
Die Gutachten werden überwiegend von Versicherern beauftragt. Sie werden häufig auch vereinfacht als „Versicherungsgutachten“ bezeichnet.
Wesentlich ist dabei festzustellen:
- Ist die technische Kausalität gegeben?
- Was ist die Ursache?
- Ist die Versicherungsnehmerin nach technischer Prüfung verantwortlich?
- Wie ist die Schadenhöhe?
Schäden in den Bereichen Maschinen, industrielle Anlagen sowie Maschinenbau können erhebliche Konsequenzen für Unternehmen, Versicherungsnehmer und Versicherer haben. Daher spielen qualifizierte Sachverständigengutachten eine entscheidende Rolle, da sie dazu beitragen, wichtige Fragen zu klären und Schadenfälle effektiver zu bearbeiten.
Im Rahmen der Schadenbearbeitung bei Haftpflichtschäden im Bereich „Maschinen, Maschinenbau, industrielle Anlagen“ wird in der Regel in Abhängigkeit der Beauftragung auch festgestellt:
- Ermittlung der Schadensursache,
- Feststellung des Zeitwerts,
- Höhe des Schadenersatz bei Haftungsfällen,
- Schadenhöhe,
- Schadenmanagement.
Wichtig ist:
Beim Haftpflichtschaden werden die gesetzlichen Regelungen zur Klärung / Regulierung angewendet. Der Zeitwert wird zu einem Maßstab der Regulierung. Besonders bei Altmaschinen führt dies oft zu „Irritationen“ bei der geschädigten Partei.