Wertbegriffe
Sachverständige und Gutachter stellen in technischen Sachverständigengutachten aus dem Bereich „Maschinen, Maschinenbau, Anlagen“ auch Werte fest.
Wieso Werte feststellen?
Je nach Schadenfall, zum Beispiel Haftpflichtschaden, Brandschaden, Feuerschaden und/ oder Sachversicherung sind unterschiedliche Werte (Zeitwert, Neuwert, usw. ) für die Regulierung maßgeblich.
Anschaffungswert
Der Anschaffungswert umfasst die Kosten, die zur Zeit der Anschaffung der Maschine oder Anlage aufgewendet werden mussten, um die Maschine oder Anlage zu erwerben.
Beleihungswert
Der Beleihungswert ist ein bankspezifischer Wert und stellt eine Wertprognose dar. Er ist inhaltsgleich mit dem Verkehrswert / Marktwert abzüglich bestimmter Risikoabschläge für das Verwertungsrisiko im Zwangsverwertungsfalle. Der Beleihungswert darf den Marktwert nicht übersteigen.
Fair Value
Das ist ein Begriff aus den internationalen Rechnungslegungsvorschriften International Accounting Standards/ International Financial Reporting Al8JBl8JCl8l Standards (IAS/IFRS), somit ein Bilanzterminus. Er wird in der deutschen Übersetzung als „beizulegender Zeitwert/Verkehrswert/Marktwert“ bezeichnet.
Gebrauchswert
Er wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Der Gemeine Wert ist grundsätzlich inhaltsgleich mit dem Verkehrswert, Marktwert und mit dem Fair Value.
Marktwert
Der Begriff Marktwert ist inhaltsgleich mit dem Verkehrswert.
Minderwert
Er bezeichnet ganz allgemein die Summe, die ein Bewertungsgegenstand durch einen Mangel, einen Schaden oder durch eine Reparatur an Wert verlieren kann.
Minderwert - Merkantiler Minderwert
Darunter versteht man einen Vermögensschaden, der bei beschädigten oder mangelhaften Sachen trotz technisch einwandfreier Reparatur durch Abschlag vom Marktwert eintreten kann.
Minderwert - Technischer Minderwert
Technischer Minderwert verbleibt, wenn trotz sorgfältiger und fachgerechter Reparatur der Sache nicht sicher der gleiche technische Zustand (Gebrauchsfähigkeit, Betriebssicherheit Lebensdauer, äußeres Bild) wie vor der Beschädigung wiederhergestellt werden kann.
Neuwert
Der Neuwert ist der am Bewertungsstichtag gültige Marktpreis des ungebrauchten Gutes einschließlich aller Kosten, die zur Herstellung der Betriebsbereitschaft dienen.
Restwert
Der Restwert ist der Wert nach Ablauf der zugrunde gelegten oder technischen Nutzungsdauer oder nach einem Schadensereignis. Er kann mit dem Schrottwert identisch sein.
Schrottwert
Der Schrottwert ist der Wert, der sich bei Veräußerung eines nicht mehr reparaturwürdigen Bewertungsgegenstandes am Ende seiner Nutzungsdauer unter Berücksichtigung möglicher Ausbau-, Abbruch- und Entsorgungskosten ergeben kann.
Substanzwert
Der Substanzwert ist der Wert eines Unternehmens, der sich aus der Addition der Werte der einzelnen Vermögensgegenstände nach Abzug der Schulden ergib.
Verkehrswert
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit der Maschine oder Anlage bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen.
Der Verkehrswert einer Maschine oder betrieblichen Einrichtung wird also durch die jeweilige Marktlage für den entsprechenden Gegenstand bestimmt, sodass zu seiner Ermittlung eine Analyse der betreffenden Marktsituation erforderlich ist.
Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bleiben außer Betracht.
Der Verkehrswert entspricht dem Gemeinen Wert.
Vergleichswert
Der Vergleichswert wird durch den Preis bestimmt, den vergleichbare Objekte am Markt schon erzielt haben. Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf Art, Alter, Maß, Beschaffenheit, Qualität, Technik, Erhaltungszustand etc.
Versicherungswert
Der Versicherungswert ist der Wert, der in den einzelnen Versicherungssparten durch die Bedingungen des Versicherungsvertrages und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder das Gesetz bestimmt wird. Zu unterscheiden ist bei:
- Sachversicherungen: Neuwert, Zeitwert, Verkehrswert, Wiederbeschaffungswert;
- Haftpflichtversicherungen: Wiederbeschaffungswert, Zeitwert.
Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, der üblicherweise aufgewendet werden muss, um einen gleichartigen und gleichwertigen Bewertungsgegenstand unter Berücksichtigung des jeweils relevanten Marktes zu erwerben. Er ist direkt mit dem Wertansatz des gebrauchten Gegenstands vergleichbar.
Zeitwert (technisch)
Der Zeitwert ist der Wert des Bewertungsgegenstandes unter Berücksichtigung von Alter, Betriebszustand, insbesondere Abnutzung und Instandhaltung, Wartung, Einsatz sowie der durchschnittlichen technischen Lebens- und Nutzungsdauer.
Empfehlung:
Rufen Sie jederzeit an, falls Sie Fragen haben. Die wenigsten Auftraggeber aus der Industrie sind mit den Wertbegriffe vertraut und werden in der Regel erstmals beim Schadenfall damit konfrontiert.