Dienstleistung

Technische Sachverständigengutachten bei Schäden an Maschinen, technischen Anlagen sowie im Maschinenbau und deren Bewertung mit Schadenbearbeitung, Schadenhöhe, Schadenursache

Überblick

Technische Dienstleistung für Gutachten im Bereich "Maschinen, Schäden" mit Schwerpunkten

Die Dienstleistung umfasst überwiegend umfangreiche sowie hochkomplexe technische Gutachten über Maschinen und technische Anlagen, dem Maschinenbau sowie verwandten Bereichen. Auftraggeber sind Unternehmen, insbesondere aus der Industrie und Versicherungsbranche, aber auch Gerichte (Oberlandesgerichte, Landgerichte) bei Rechtsstreitigkeiten. 

Die Gutachten sind allesamt speziell. Die Expertise umfasst natürlich die technische Klärung von Großschäden sowie die Ermittlung von Schadensursachen und der Schadenhöhe  In über 20-jähriger Tätigkeit wurde im Parteiauftrag in keinem einzigen Fall in späteren Rechtsstreitigkeiten aufgrund des Parteigutachtens verloren.

Wichtig ist:

Wie beim gerichtlichen Beweisbeschluss muss bei einer Beauftragung eine Aufgabenstellung definiert und vereinbart werden. Feststellungen  müssen sich an der Aufgabenstellung orientieren und dürfen keine Hypothesen sein. Mit dieser Strategie ist die Basis für eine professionelle und langfristige erfolgreiche Zusammenarbeit geschaffen.

Die Auftraggeber ...

Versicherungsgutachten

... beauftragen in der Regel nach dem eingetretenen Schadenfall.

Häufig werden die Kausalität im Haftpflichtschaden und die Schadenhöhe geprüft bzw. ermittelt. Es kann sich auch um Maschinenbruch und Brandschäden handeln.

Containerbrücken

... beauftragen aus unterschiedlichen Anlässen.

Im Schadenfall ist sehr häufig eine professionelle Beweissicherung nötig, damit die Produktion möglichst schnell wieder gestartet werden kann. Es gibt natürlich weitere Aufgabenstellungen.

Gerichtsgutachten

... beauftragen, wenn ein Beweisbeschluss existiert.

Die Grundlage für ein zu erstattenden Gerichtsgutachten ist stets ein existierender Beweisbeschluss des beauftragenden Gerichts. Dort sind die zur klärenden Fragen formuliert.