Maschinenschaden
Der Maschinenschaden wird in technischen Sachverständigengutachten bei „Maschinen, industriellen Anlagen und Bauteilen“ vor unterschiedlichem Hintergrund bearbeitet und geklärt.

Schäden an Maschinen und industriellen Anlagen
Schäden an Maschinen werden geklärt, um diese zu regulieren. Dazu werden Werte ermittelt. Zur Klärung der technischen Verantwortlichkeit wird die technische Ursache zu unterschiedlichen Zwecken durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige und Gutachter festgestellt.
Maschinenschäden
Gutachten zu Maschinenschäden betreffen zum Beispiel:
Im Rahmen der Schadenbearbeitung beim Maschinenschaden im Bereich „Maschinen, Maschinenbau, industrielle Anlagen“ wird in der Regel in Abhängigkeit der Beauftragung auch festgestellt:
- Ermittlung der Schadenursache,
- Feststellung von Werten (Zeitwert, Neuwert, Versicherungswert, usw.),
- Höhe des Schadenersatz bei Haftungsfällen,
- bei Bedarf und Beauftragung auch die Ermittlung von Abhilfemaßnahmen,
- Schadenhöhe,
- Schadenmanagement,
- Prüfung von Regress,
- Wirtschaftlichkeitsprüfung einer Reparatur („Wirtschaftlicher Totalschaden“).
Wichtig ist:
Bei Schäden an Maschinen lässt sich der technische Teil der Schadenbearbeitung mit der Feststellung der Ursache des Schadens und der Verantwortlichkeit dafür in aller Regel nicht von der Bewertung / Wertermittlung im technischen Schadenfall trennen. Schließlich interessiert auch die Schadenhöhe für die Regulierung durch den Versicherer oder auch, um Regress zu beanspruchen oder die Wirtschaftlichkeit einer Reparatur zu prüfen.