Sachverstand

Erfolg hat viele Gesichter,  braucht die richtigen Köpfe, klare und realistische Ziele sowie die nötigen Strategien zur Weichenstellung und Umsetzung, jedoch vor allem:

Erfahrung und Verlässlichkeit

Punktgenaue Lösungen durch technische Sachverständigengutachten aus dem Bereich "Maschinen, Maschinenbau, Anlagen, Bauteile".

Durch erworbenes Know-how seit 1994, einen großen Erfahrungsschatz in der Selbständigkeit seit 1999, hervorragende Kontakte in der Industrie, zu Universitäten  sowie in einem exklusiven Kollegennetzwerk von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, werden technische Problemstellungen gelöst.

Technische Sachverständigengutachten werden fast ausschließlich beauftragt durch:

  • Industrieunternehmen,
  • Versicherungen und 
  • Gerichte.
  1. Beauftragung
  2. Ortstermin
  3. Bestandaufnahme
  4. Prüfung(en)
  5. Gutachten
Detailliertere Informationen erhalten Sie unter dem Link „Gutachtenerstattung„.

Der Erfolg und die Glaubwürdigkeit gegenüber den Auftraggebern beruhen auf:

  • professioneller Analyse der Situation;
  • effizienter, effektiver, zielorientierter und fundierter Beratung;
  • verbindliche und klare Kommunikation durch Schaffung eines langfristig partnerschaftlichen Vertrauensverhältnisses;
  • Respektierung der bestehenden Regeln, Vereinbarungen und Gesetze;
  • Sprache: „Klartext“.

Fachliche und soziale Kompetenz

Durch eine detaillierte Ingenieurausbildung an der Technischen Universität wurde durch die
Kombination von Lehre und Praxiserfahrung in unterschiedlichen Positionen und Projekten fachliche und soziale Kompetenz – ein kontinuierlicher Prozess – erworben. Fachliche Weiterbildung ist ein Muss.

Professionelles Arbeiten

Ziele werden stets durch effektives, effizientes Vorgehen erreicht.

Erfolgsorientiertes Arbeiten

Engagement für den Erfolg ist eine Verpflichtung. Deswegen erfolgt die Konzentration auf die  mögliche Lösung, ohne auf erreichten Meilensteinen zu verharren.

Potenziale erkennen, Risiken minimieren

Risiken werden identifiziert und minimiert, Wege zu Gewinn bringenden Potenzialen für private Auftraggeber aufgezeigt und bewertet.

Unternehmerisches Denken und Handeln

… ist eine Verpflichtung. Es bedeutet: mehr fordern, mehr leisten, klar kommunizieren, mutig sein, positiv Denken, zielorientiert Lösen und honorieren lassen.

Auftraggeberorientiertes Denken

Gelöste Problemstellungen und zufriedene Auftraggeber, die weiterhin beauftragen, stehen im Mittelpunkt des unternehmerischen Handelns.

Partnerschaftliche Zusammenarbeit

… bedeutet fairen, vertrauensvollen sowie offenen und ehrliche Umgang mit den Auftraggebern und untereinander.

Honorar

Know-how, Engagement und Spezialistentätigkeit mit der Erfahrung im technische-rechtlichen Konfliktfeld haben ihren fairen Preis. Kostenlose „Ratschläge“ oder „Vorabprüfungen“ gibt es selbstverständlich nicht. 

Im Gerichtsauftrag ist der Auftragsumfang durch den Beweisbeschluss definiert. Bei allen anderen Privataufträgen (z. B. im Versicherungsauftrag oder im Auftrag von Wirtschaftsunternehmen) wird der Auftrag schriftlich in der Honorarvereinbarung fixiert. Ganz wichtig ist, dass es natürlich keine „Garantie“ geben kann, dass das Resultat den Erwartungen oder gar Wünschen der Auftraggeber entspricht. Sachverständigengutachten werden weisungsungebunden und unabhängig erstattet. Gefälligkeitsgutachten sind selbstverständlich völlig ausgeschlossen

… ist selbstverständlich nicht möglich. Ein kurzes Telefonat zur ganz groben Abklärung einer möglichen Problematik geht immer ohne Honorar. Studium von Akteninformationen, um sich tiefer in einen Fall einzuarbeiten, geht genauso wenig, wie Treffen und Besprechungen ohne vorherige Beauftragung. 

Gerichte beauftragen regelmäßig Sachverständigengutachten. Die Grundlage ist das JVEG. Es ist jedoch keineswegs möglich, in einem anspruchsvollen Umfeld mit Maschinenschäden bei entsprechenden Gerichtsgutachten für häufig viel zu geringe eingeholte Kostenvorschüsse tätig zu werden. Deswegen wird beauftragenden Gerichten empfohlen, vor einer Beauftragung in einem Telefonat oder per Brief / eMail den Beweisbeschluss kurz zu erläutern oder zu übermitteln, damit ohne viel Aufwand eine erste realistische Einschätzung zu den etwaigen Kosten möglich ist. Damit werden Überraschungen bei den Parteien nach einer Beauftragung ebenso vermieden, wie der damit verbundene Mehr- und Zeitaufwand bei allen Beteiligten vermieden werden können.

Team

Dipl.-Ing. Frank Flammer

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sowie international zertifizierter Sachverständiger

Maggie & Hailey

Die Spürnasen des Büros sind bei Dienstreisen häufig dabei, sehr interessiert und auch ein Kommunikationskatalysator.

TES

Kooperation öffentlich bestellter und vereidigter sowie  zertifizierter Sachverständiger und Experten

Lösungen im technischen Schadenfall

Sachverständigengutachten /
Gerichtsgutachten:
Maschinen, Maschinenbau, Anlagen

Schäden und insbesondere Großschäden (Brandschäden, Betriebsunterbrechungen usw.) sind für die betroffenen Parteien stets eine große Problematik. 

Wichtig ist es besonders für Geschädigte, im Schadenfall einen verlässlichen und vor allem erfahrenen Partner an der Seite zu wissen, der sich mit allen Seiten (Industrie, Versicherung, Gerichte) im Schadenfall bestens auskennt.

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die „Analyse von Schadenursachen, Schwingungstechnik und Betriebsfestigkeit an Maschinen und deren Bauteilen“ durch die IHK Hannover.

International zertifizierter Sachverständiger  für „Maschinen und Anlagen und deren Bewertung, Strukturmechanik und Strukturdynamik“ nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 durch EURO-ZERT.