Schiedsgutachten

Schiedsgutachten durch technische Sachverständige lösen Meinungsverschiedenheiten im Bereich „Maschinen, Maschinenbau und industrielle Anlagen“ rechtsverbindlich.

Rechtsverbindliche Klärung: zügig und kostengünstig!

Um unterschiedliche Sichtweisen mit den daraus folgenden (rechtlichen) Konsequenzen effizient und effektiv zu klären, hat der Gesetzgeber das Schiedsgutachten geschaffen.

Überblick

Schiedsgutachten bei technischen Konflikten

Bei unterschiedlichen Sichtweisen im Bereich von Maschinen, Maschinenbau und industriellen Anlagen wird erreicht:

  • rechtsverbindliche Klärung der strittigen technischen Fragestellungen.

Auftraggeber sind Wirtschafts- und Industrieunternehmen.

Effiziente Lösung strittiger (technischer) Fragen

Zwischen Parteien wird sehr häufig emotional darüber debattiert, welche Partei für eine (technische) Problematik verantwortlich ist. Meistens sind frühzeitig Rechtsanwälte mit im Boot und die Thematik wird von der technischen und emotionalen Ebene auf die juristische Ebene transferiert. Dagegen ist nichts einzuwenden. Jedoch geraten die eigentlichen Fragestellungen häufig in den Hintergrund. Nach einem in der Regel langen Rechtsstreit ist möglicherweise geklärt, welche Partei den „technischen Bruch“ zu verantworten hat. Fast immer liegt dann auch ein „Bruch“ der Geschäftsbeziehung vor. 

Ziel und Ablauf eines Schiedsgutachtens

In vielen Rechtsstreitigkeiten geht es gar nicht um rechtliche Meinungsverschiedenheiten. Gestritten wird um tatsächliche (technische) Fragen. Fehlgeleitete Rechtskonflikte richten wirtschaftliche, aber auch soziale Schäden an, denen keinerlei Nutzen gegenüber steht. Deswegen hat der Gesetzgeber mit Schiedsgutachten eine effiziente und kostengünstige Möglichkeit geschaffen, Rechtssicherheit zu erlangen.
Das Schiedsgutachten ist die Stellungnahme eines unabhängigen, unparteiischen und sachverständigen Dritten zu einem zwischen den Parteien umstrittenen Sachverhalt. Die Parteien erhalten eine rechtlich verbindliche Klärung ihrer bei Vertragsdurchführung entstandenen Streitfrage und vermeidenden Gang zu Gericht. Das Schiedsgutachten ist also rechtsverbindlich. Wird später dennoch ein Gericht angerufen, ist dieses an die im Schiedsgutachten getroffene Tatsachenfeststellung gebunden, sofern sich das Gutachten nicht als grundsätzlich unrichtig herausstellt.

Vergleich: Rechtsstreit / Schiedsgutachten

Empfehlung:

Lassen Sie Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten mit technischen Hintergrund genau auf dieser Ebene kostengünstig und rechtverbindlich durch Sachverständige klären, die sich mit der Thematik auskennen. Das spart Zeit, in Regel einen Rechtstreit, schont die Geschäftsbeziehung(en) und liefert Rechtssicherheit.