Produkthaftung Maschinen

Sachverständigengutachten bei Produkthaftung im Bereich „Maschinen, Maschinenbau und industrielle Anlagen“, wenn durch einen Produktfehler eine Partei geschädigt wurde.

Produkthaftung Maschinen, Anlagen, Maschinenbau

Produkthaftung nach Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)

Bei Maschinen, im Maschinenbau und bei industriellen Anlagen gibt es immer wieder Probleme, die aus Produktfehlern resultieren oder resultieren sollen. "Produkthaftung Maschinen" bedarf der Prüfung durch erfahrene Sachverständige mit einem substantiierten Sachverständigengutachten.

Überblick

Produkthaftung Maschinen, Anlagen prüfen

Haftungsgründe nach dem Produkthaftungsgesetz sind

  • die unterschiedlichen (technischen) Fehlertypen

Produktfehler feststellen

Hersteller haften verschuldensunabhängig für ihre Produkte wenn:

  1. der Schaden die Folge eines fehlerhaften Produktes ist bzw.
  2. der Fehler ursächlich für den Schaden ist (doppelte Kausalität).

Produkthaftung Maschinen und industrielle Anlagen nach ProdHaftG technisch prüfen

Die Produkthaftung  nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) spielt in der produzierenden Industrie eine entscheidende Rolle. Die technische Prüfung dieser gegebenenfalls fehlerhaften Produkte durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gewinnt dabei besondere Bedeutung, vor allem angesichts der potenziellen technischen Fehler, die nicht nur die Vereinbarungen zwischen Besteller und Hersteller betreffen können, sondern auch andere Gründe haben können, die die Produktivität beeinträchtigen.

Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) in Deutschland legt klare Haftungsgründe für Hersteller fest, die im Zusammenhang mit technischen Fehlern auftreten können. Diese Fehlerkategorien sind von entscheidender Bedeutung, da sie die Grundlage für Haftungsansprüche darstellen und sicherstellen sollen, dass Produkte den hohen Sicherheitsstandards entsprechen. Die Hauptfehlertypen, die nach dem ProdHaftG berücksichtigt werden, sind:

  1. Entwicklungsfehler / Konstruktionsfehler: Dieser Fehler tritt auf, wenn ein Produkt bereits in der Entwicklungs- oder Konstruktionsphase Mängel aufweist. Das bedeutet, dass von Anfang an ein Fehler im Produktkonzept oder in der Planung vorlag. Ein solcher Fehler kann schwerwiegende Folgen haben, da er sich in der gesamten Produktion und in allen hergestellten Einheiten manifestiert.
  2. Instruktionsfehler: Ein weiterer wichtiger Aspekt der Produkthaftung betrifft Fehler in den Produktanweisungen oder Warnhinweisen. Wenn ein Produkt nicht ordnungsgemäß oder unzureichend gekennzeichnet ist, kann dies zu unsachgemäßer Verwendung und potenziell gefährlichen Situationen führen. Hersteller sind verpflichtet, klare und umfassende Anweisungen für die sichere Verwendung ihrer Produkte bereitzustellen.
  3. Fehler in der Produktbeobachtung: Dieser Fehler betrifft die Überwachung von Produkten nach ihrer Markteinführung. Hersteller müssen sicherstellen, dass sie Produkte regelmäßig überwachen, um mögliche Sicherheitsprobleme oder Qualitätsmängel frühzeitig zu erkennen. Wenn sie dies vernachlässigen oder unzureichend durchführen, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben.
  4. Fabrikationsfehler: Fabrikationsfehler treten auf, wenn ein Produkt während des Herstellungsprozesses fehlerhaft produziert wird, obwohl die ursprüngliche Konstruktion korrekt war. Dies kann auf Fehler in der Fertigungslinie, Materialprobleme oder menschliches Versagen zurückzuführen sein. Fabrikationsfehler sind oft die unmittelbare Ursache für Produktausfälle und Sicherheitsrisiken.

Die Konsequenzen für Hersteller, wenn einer oder mehrere dieser Fehler bestätigt werden, können erheblich sein. Dies schließt mögliche Serienschäden und Rückrufe ein, um gefährdete Produkte aus dem Verkehr zu ziehen und die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten. Solche Maßnahmen sind jedoch in der Regel mit erheblichen finanziellen Kosten verbunden, einschließlich der Rückrufkosten, rechtlicher Gebühren und möglicher Schadenersatzzahlungen an Geschädigte.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Produkthaftungsgesetz eine wichtige Rolle dabei spielt, die Hersteller zur Verantwortung zu ziehen und sicherzustellen, dass die von ihnen hergestellten Produkte den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. Gleichzeitig sind bei nachgewiesenen Fehlern einer Maschine oder technischen Anlage rechtliche Schritte gegen den Hersteller / Händler möglich, falls die bestellte Maschine die vereinbarten Anforderungen nicht erfüllt.

Praxiswissen: Worum geht es in diesem Artikel?

Der zunehmende Wettbewerbsdruck und verkürzte Produktzyklen erhöhen das Risiko von Produktfehlern im Maschinenbau. Dies kann zu Produkthaftpflichtansprüchen gegen den Hersteller führen oder dazu, dass Besteller selbst Schadensersatzansprüche gegenüber Lieferanten geltend machen müssen.  Der Text diskutiert zudem Beispiele für Produktfehler im Maschinenbau.

Produkthaftung bei Maschinen durch Produktfehler

Lesen Sie einen ausführlichen Artikel zum Thema.
Praxiswissen

Sachverständigengutachten klären technische Sachverhalte und Unstimmigkeiten

Ein substantiiertes Sachverständigengutachten, erstellt von einem erfahrenen Gutachter, kann effektiv dazu beitragen, unterschiedliche Auffassungen zwischen Bestellern/Betreibern und Herstellern/Lieferanten im Hinblick auf technische Vereinbarungen und Lieferungen zu klären. Dieses Gutachten, basierend auf objektiver Expertise und umfassendem Fachwissen, bietet eine unabhängige Bewertung und Analyse der Sachlage. Es dient als verlässliche Grundlage, um 

  • Streitigkeiten beizulegen, 
  • Unklarheiten zu beseitigen und 
  • faire Lösungen zu finden. 

Infolgedessen fördert ein solches Sachverständigengutachten die Effizienz und Transparenz in technischen Vertragsangelegenheiten und trägt zur Verbesserung der Geschäftsbeziehungen zwischen den beteiligten Parteien bei.

Wichtig ist:

Beweissicherung mit Ortstermin und Bestandsaufnahme sind besonders wichtig, um etwaige Produktfehler nachweisen zu können. Das setzt in jedem Fall einige Erfahrung im forensisch-technischen Bereich und auch Know-how im juristischen Arbeitsumfeld voraus.