Produkthaftung

Sachverständigengutachten bei Produkthaftung im Bereich „Maschinen, Maschinenbau und industrielle Anlagen“, wenn durch einen Produktfehler eine Partei geschädigt wurde.

Produkthaftung Maschinen, Anlagen, Maschinenbau

Produkthaftung nach Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)

Bei Maschinen, im Maschinenbau und bei industriellen Anlagen gibt es immer wieder Probleme, die aus Produktfehlern resultieren oder resultieren sollen. Dies bedarf der Prüfung durch erfahrene Sachverständige sowie eines substantiierten Sachverständigengutachtens.

Überblick

Produkthaftung prüfen

Haftungsgründe nach dem Produkthaftungsgesetz sind

  • die unterschiedlichen (technischen) Fehlertypen

Produktfehler feststellen

Hersteller haften verschuldensunabhängig für ihre Produkte wenn:

  1. der Schaden die Folge eines fehlerhaften Produktes ist bzw.
  2. der Fehler ursächlich für den Schaden ist (doppelte Kausalität).

Produkthaftung nach ProdHaftG für Maschinen und industrielle Anlagen prüfen

Haftungsgründe nach dem Produkthaftungsgesetz sind die (technischen) Fehlertypen:

  1. Entwicklungsfehler / Konstruktionsfehler,
  2. Instruktionsfehler,
  3. Fehler in der Produktbeobachtung,
  4. Fabrikationsfehler.
Diese Fehler, sofern vorhanden, werden geprüft. Wird einer oder mehrere Fehler bestätigt, kann das weitreichende Konsequenzen haben, wie zum Beispiel einen Serienschaden und den damit verbundenen Rückruf, in der Regel für Hersteller von Produkten mit hohen Kosten verbunden.

Wichtig ist:

Beweissicherung mit Ortstermin und Bestandsaufnahme sind besonders wichtig, um etwaige Produktfehler nachweisen zu können. Das setzt in jedem Fall einige Erfahrung im forensisch-technischen Bereich und auch Know-how im juristischen Arbeitsumfeld voraus.