Beweissicherung

 Beweissicherungsgutachten im Bereich „Maschinen, Maschinenbau und industrielle Anlagen“ dokumentieren Abweichungen von Vereinbarungen.

Beweissicherung: Maschinen und industrielle Anlagen

Bei Maschinen, im Maschinenbau und bei industriellen Anlagen gibt es immer wieder Konflikte und Rechtsstreitigkeiten, weil die Behauptung im Raum steht, dass Vereinbarungen nicht eingehalten werden. Dies bedarf der Prüfung durch erfahrene Sachverständige sowie eines substantiierten Sachverständigengutachtens.

Überblick

Beweise sichern

Beweise werden gesichert im 

  • Parteiauftrag und
  • Gerichtsauftrag („Selbständiges Beweisverfahren“)

Beweissicherung im Parteiauftrag

Verhältnismäßig kleine Ursachen sind oft für Schäden und auch Großschäden an Maschinen und industriellen Anlagen sowie im Maschinenbau verantwortlich. Was wurde vereinbart und was wurde geliefert? Das sind die zentralen Fragen, die geklärt werden müssen.

Tatsachenfeststellung des Ist-Zustandes einer Maschine oder industriellen Anlage

Beweissicherungsgutachten im Bereich „Maschinen, Maschinenbau und industrielle Anlagen“ spielen eine wichtige Rolle, um Abweichungen von Vereinbarungen zu dokumentieren und technische Sachverhalte zu klären. Diese Gutachten werden oft von Experten und Gutachtern erstellt, die sich in den technisch-rechtlichen Randbedingungen auskennen und über Expertise im Maschinenbau verfügen.

Beweissicherung an einer Maschine oder industriellen Anlage wird beauftragt, weil der Auftraggeber der Auffassung ist, dass die Maschine oder industrielle Anlage nicht erfüllt, was erwartet und / oder beauftragt und  bestellt wurde. Werden Fehler gefunden, sprechen Juristen auch vom Mangel. Es besteht daher ein enger Zusammenhang zur Produkthaftung.

Geprüft werden zum Beispiel:

  • Liegen Abweichungen zwischen der technischen Spezifikation und der Umsetzung vor?
  • Entspricht die Leistung des Bestellung?
  • Wird die vereinbarte Verfügbarkeit erreicht?
  • Entspricht die Maschine den Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG?
  • Sind die technischen Bedingungen für CE-Konformitätserklärung erfüllt?
  • Ist der „Stand der Technik“ umgesetzt?
  • Welche technischen Maßnahmen sind nötig, damit die Vereinbarung erreicht werden? Mit welchen Kosten ist das verbunden?
Die Feststellungen werden vom öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in einem Beweissicherungsgutachten gerichtsfest dokumentiert und substantiiert vorgetragen.
 
Der Sachverständige nimmt eine technische Beurteilung der Abweichungen oder Probleme vor und stellt fest, ob diese auf welche Ursachen diese zurückzuführen sind. Falls es zu Schäden gekommen ist, wird das Gutachten den Umfang der Schäden und die möglichen Ursachen quantifizieren.
 
Beweissicherungsgutachten sind wichtig, um Streitigkeiten im Bereich Maschinenbau und industrielle Anlagen beizulegen und rechtliche Klärungen herbeizuführen. Sie sollten sorgfältig erstellt werden, um eine solide Grundlage für weitere Schritte, wie Schadensersatzansprüche oder Vertragsänderungen, zu bieten.
 

Wichtig ist:

Beweissicherung mit Ortstermin und Bestandsaufnahme sind besonders wichtig, um etwaige Produktfehler nachweisen zu können. Das setzt in jedem Fall einige Erfahrung im forensisch-technischen Bereich und auch Know-how im juristischen Arbeitsumfeld voraus.

Selbständiges Beweisverfahren (§487 ff ZPO)

Das selbständige Beweisverfahren wird ausschließlich von Gerichten beauftragt. Eine Partei sieht „Eilbedürftigkeit“. Deswegen ist die Beweisaufnahme einem möglicherweise folgenden Zivilprozess vorgeschaltet. Das selbständige Beweisverfahren kann aber auch dazu dienen, ein mögliches Hauptverfahren zu verhindern und eine Lösung zwischen den Parteien unter Moderation des Gerichts zu erzielen.

Beweisbeschluss und Ablauf des selbständigen Beweisverfahrens

Die Antragstellerin formuliert in jedem Fall Fragen, die durch das Gericht – in der Regel – auch 1:1 in den Beweisbeschluss übernommen werden. In fast allen Fällen formuliert auch die Antragsgegnerin eigenen Fragen.

Der öffentlich bestellte und vereidigte Gerichtssachverständige ist an den Beweisbeschluss gebunden.

Die Phantasie der Parteien findet sich im Beweisbeschluss wieder. Daher können die von einem technischen Gerichtsgutachter im Bereich „Maschinen, Maschinenbau und industrielle Anlagen“ zu beantwortenden technische Fragestellungen sehr weitläufig sein.

Häufig diskutierte Punkte sind:

  • Fertigungsfehler,
  • Funktion und Leistung,
  • Gebrauchstauglichkeit,
  • Instruktionsfehler,
  • Informationsfehler,
  • Konstruktionsfehler,
  • Materialfehler,
  • Qualitätsprobleme,
  • Stand der Technik,
  • Verstöße gegen Vorschriften, Verordnungen, Normen.

Es ist wichtig zu beachten, dass das selbständige Beweisverfahren in erster Linie der Beweissicherung dient und nicht der Entscheidung über die Rechtsansprüche. Die eigentliche gerichtliche Entscheidung erfolgt im Hauptverfahren. Das selbständige Beweisverfahren bietet den Parteien jedoch eine Möglichkeit, wichtige Beweise zu sichern und das spätere Hauptverfahren effizienter zu gestalten.

Empfehlung:

Grundlage für ein „selbständiges Beweisverfahren“ ist die Eilbedürftigkeit. Das betonen aus stets Juristen. Allerdings können Wochen vergehen, bis ein Beweisbeschluss existiert und weitere Wochen, bis ein Sachverständiger gefunden ist, der den Auftrag auch annimmt und dann nochmals bis zu Ortstermin. Wenn es wirklich „eilbedürftig“ ist, wird aus hiesiger Erfahrung stets eine Beweissicherung im Parteiauftrag empfohlen, auch, wenn es dann lediglich ein Parteivortrag ist.