Schadengutachten

Bei Schäden an Maschinen, industriellen Anlagen, Bauteilen und Problemen im Maschinenbau  erhalten Versicherungen, Industrieunternehmen und Gerichte das Schadengutachten durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. 

Großschaden

Der Schaden an Maschinen und industriellen Anlagen

Schäden werden geklärt, um diese zu regulieren. Dazu werden Werte ermittelt. Zur Klärung der technischen Verantwortlichkeit wird die technische Ursache zu unterschiedlichen Zwecken durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige und Gutachter festgestellt.

Überblick

Schadengutachten: Maschinen und industrielle Anlagen

Schadengutachten werden für unterschiedliche Schäden erstattet, zum Beispiel:

Im Rahmen der Schadenbearbeitung bei Schadengutachten im Bereich „Maschinen, Maschinenbau, industrielle Anlagen“ wird in der Regel in Abhängigkeit der Beauftragung auch festgestellt:

Wertermittlung: Schadenhöhe klären

Im technischen Schadenfall im Bereich „Maschinen, Maschinenbau und industrielle Anlagen“ enthält das Sachverständigengutachten – fast immer – auch eine Wertermittlung. Je nach Beauftragung und in Abhängigkeit des individuellen Schadenfalls bedeutet das  zum Beispiel:

Wichtig ist:

Im Schadenfall aus dem Bereich „Maschinen, Maschinenbau und industriellen Anlagen“ lässt sich der technische Teil der Schadenbearbeitung mit der Feststellung der Ursache des Schadens und der Verantwortlichkeit dafür  in aller Regel nicht von der Bewertung / Wertermittlung im technischen Schadenfall trennen. Schließlich interessiert auch die Schadenhöhe für die Regulierung durch den Versicherer oder auch, um Regress zu beanspruchen.