Schadengutachten
Bei Schäden an Maschinen, industriellen Anlagen, Bauteilen und Problemen im Maschinenbau erhalten Versicherungen, Industrieunternehmen und Gerichte das Schadengutachten durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.

Der Schaden an Maschinen und industriellen Anlagen
Schäden werden geklärt, um diese zu regulieren. Dazu werden Werte ermittelt. Zur Klärung der technischen Verantwortlichkeit wird die technische Ursache zu unterschiedlichen Zwecken durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige und Gutachter festgestellt.
Schadengutachten: Maschinen und industrielle Anlagen
Schadengutachten werden für unterschiedliche Schäden erstattet, zum Beispiel:
Im Rahmen der Schadenbearbeitung bei Schadengutachten im Bereich „Maschinen, Maschinenbau, industrielle Anlagen“ wird in der Regel in Abhängigkeit der Beauftragung auch festgestellt:
- Ermittlung der Schadenursache,
- Feststellung von Werten (Zeitwert, Neuwert, Versicherungswert, usw.),
- Höhe des Schadenersatz bei Haftungsfällen,
- bei Bedarf und Beauftragung auch die Ermittlung von Abhilfemaßnahmen,
- Schadenhöhe,
- Schadenmanagement.
Wertermittlung: Schadenhöhe klären
Im technischen Schadenfall im Bereich „Maschinen, Maschinenbau und industrielle Anlagen“ enthält das Sachverständigengutachten – fast immer – auch eine Wertermittlung. Je nach Beauftragung und in Abhängigkeit des individuellen Schadenfalls bedeutet das zum Beispiel:
Wichtig ist:
Im Schadenfall aus dem Bereich „Maschinen, Maschinenbau und industriellen Anlagen“ lässt sich der technische Teil der Schadenbearbeitung mit der Feststellung der Ursache des Schadens und der Verantwortlichkeit dafür in aller Regel nicht von der Bewertung / Wertermittlung im technischen Schadenfall trennen. Schließlich interessiert auch die Schadenhöhe für die Regulierung durch den Versicherer oder auch, um Regress zu beanspruchen.