Kosten für Gerichtsgutachten im Maschinenbau

Was kostet ein Gerichtsgutachten im Maschinenbau, was ein Parteigutachten?
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Kosten für Gerichtsgutachten im Maschinenbau

Worum geht es in diesem Artikel?

Sie sind gerade in einen rechtlichen Streit verwickelt und benötigen eine fachkundige Expertise? Sie fragen sich, was ein Sachverständigengutachten kosten wird, wenn es um Maschinen geht? In diesem Artikel erfahren Sie nicht nur, welche Kosten für Gerichtsgutachten anfallen. Sie erhalten auch Informationen über Kosten für Maschinengutachten im Parteiauftrag und welche Faktoren dieses Honorar beeinflussen.

Ein Sachverständigengutachten kann im Maschinenbau in verschiedenen Rechtsstreitigkeiten erforderlich sein, wie zum Beispiel bei Maschinenschäden, der Feststellung der Schadenhöhe oder der Ermittlung der Schadenursache. Die Expertise eines Sachverständigen und Gerichtsgutachters kann entscheidend sein, um den Sachverhalt zu klären und dem Gericht bei der Urteilsfindung zu helfen.

Bei der Einschätzung der Kosten für Gerichtsgutachten spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, wie der notwendige zeitliche Aufwand, die Reisekosten, die einzusetzende Technik, die notwendige Zeit zur Fertigstellung und gegebenenfalls die Anzahl der Gutachter, die benötigt werden. All diese Faktoren müssen bei den Kosten berücksichtigt werden.

Erfahren Sie mehr über die Kosten für Gerichtsgutachten und Sachverständigengutachten im Parteiauftrag von Industrieunternehmen, Wirtschaftsunternehmen und Versicherungen. Lassen Sie sich nicht von den Kosten abschrecken, sondern stellen Sie sicher, dass Sie die beste fachliche Expertise als Maschinengutachten erhalten, um Ihre rechtlichen Interessen zu schützen.

Warum ein Sachverständigengutachten im Maschinenbau notwendig sein kann

Ein Sachverständigengutachten im Maschinenbau ist in verschiedenen Situationen unverzichtbar. In der Regel werden Sachverständigengutachten von drei unterschiedlichen Auftraggebern beauftragt:

  • Industrieunternehmen bzw. Wirtschaftsunternehmen: beauftragen aus unterschiedlichen Anlässen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Es kann sich um Fragestellungen bei der Anbahnung einer technisch-rechtlichen Auseinandersetzung handeln. Es kann auch nach dem Eintritt eines technischen Problems oder bei der Klärung von technischen Aspekten sein, wenn das Unternehmen mit technisch-rechtlichen Vorwürfen konfrontiert wird.
  • Versicherungen beauftragen in der Regel nach dem eingetretenen Schadenfall. Oftmals geht es dabei um die Kernpunkte der Ursache, Verantwortlichkeit und der Schadenhöhe.
  • Gerichte beauftragen, wenn ein Beweisbeschluss existiert und technische Fragestellungen im Bereich Maschinenbau, Maschinen und technisch verwandten Bereichen verbindlich im Rahmen eines Rechtsstreits oder eines selbstständigen Beweisverfahrens geklärt werden sollen.

Einen Überblick über einige Themen finden Sie hier:

Maschinengutachten
Unterschiedliche Aufgabestellungen für verschiedene Auftraggeber

Kosten für Gerichtsgutachten

Die Kosten für Sachverständigengutachten für Gerichte werden nach JVEG berechnet.

Das JVEG ist ein deutsches Gesetz, das die Vergütung und Entschädigung von Personen regelt, die im Rahmen der Justiz tätig sind, insbesondere von Sachverständigen, Dolmetschern, Zeugen und anderen Personen, die im Auftrag der Justiz tätig werden.

Das JVEG legt die Grundsätze und Regeln für die Vergütung dieser Personen fest, die beispielsweise als Gutachter vor Gericht auftreten, als Zeugen aussagen oder als Dolmetscher fungieren.

Es enthält detaillierte Bestimmungen über die Höhe der Vergütungen, Reisekosten, Auslagen und andere Aspekte, die bei der Entschädigung von Personen im Rahmen der Justiz berücksichtigt werden müssen.

Haftpflichtschaden Maschinen
Bild 1: Großschaden - Umgekippter Fahrzeugkran.

JVEG

Das aktuelle JVEG ist aus 2021. Grundlage war eine 2018 durchgeführte Marktanalyse. Ferner hat die Justiz einen sogenannten „Justizrabatt“ in Höhe von 5 % berücksichtigt, mit der Begründung, dass der Staat „ein guter Auftraggeber“ ist.

Der Gesetzgeber wünscht, dass Sachverständige ihren Zeitaufwand minutengenau abrechnen.

Stundensätze „Sachverständigengutachten Kosten Gericht“

Das bedeutet, dass die Stundensätze im JVEG die durchschnittlichen Stundensätze im jeweiligen Fachgebiet aus 2018 repräsentieren sollen. Dann wurde auch noch ein Abschlag in Höhe von 5 % berücksichtigt.

Die 2018 angeblich durchschnittlichen Stundensätze je Fachgebiet sind also mindestens schon sechs Jahre alt und danach in Bezug auf den Durchschnitt reduziert worden. Die Kosten für Gerichtsgutachten basieren also auf zu niedrigen Stundensätzen.

Die unterschiedlichen Stundensätze für die vielen Sachgebiete enthält die „Anlage 1 zur § 9 Abs. 1 Satz 1 JVEG“.sechs

Stundensatz „Maschinen und Anlagen“

Nach Ziffer 24.4 beträgt inklusive des Justizrabatts der im Jahr 2018 festgelegte und seit 2021 gültige Stundensatz netto 130,00 €.

Stundensatz nach JVEG §13 Abs. 1 bzw. Abs. 2

Sachverständige können nach JVEG §13 Abs. 1 einen höheren Stundensatz beantragen. Dieser wird dann gewährt, wenn entweder

beide Parteien oder eine Partei und das Gericht diesem Stundensatz zustimmen.

Die Zustimmung soll aber nur erteilt werden, wenn das Doppelte des zulässigen Honorars, also netto 260,00 € im Bereich „Maschinen und Anlagen“ für den Stundensatz des Gerichtssachverständiger nicht überschritten wird.

Sachverständige nutzen auch regelmäßig diesen Antrag bei Tätigkeiten im Auftrag von Gerichten, weil

der Stundensatz im Gerichtsauftrag schlichtweg deutlich unter den marktüblichen Stundensätzen

liegt. Ohne diesen Antrag sind die Kosten für Gerichtsgutachten unter sonst gleichen Bedingungen stets günstiger als im Parteiauftrag.

Weitere Kosten

Vergütet werden weiterhin:

  • Fahrtkostenersatz,
    • Kilometerpauschale bei Reisen mit dem eigenen oder gemieteten Pkw,
    • Parkentgelte,
  • Bahn für die Benutzung der 1. Wagenklasse und aller damit zusammenhängenden Kosten sowie die Kosten bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln;
  • Hotelkosten, sofern eine auswärtige Übernachtung notwendig ist;
  • Ersatz für sonstige Aufwendungen wie
    • Kosten notwendiger Vertretungen und notwendiger Begleitpersonen,
    • Anfertigung von Kopien und Ausdrucken,

Preissteigerungen und JVEG

Abbildung 1 zeigt die Preissteigerungen unter Bezugnahme auf die Daten des Statistischen Bundesamtes für Verbraucherpreise in Deutschland (Statistisches Bundesamt (Destatis), 2023 | Stand: 31.12.2023 / 17:39:40).

Kosten für Gerichtsgutachten
Abbildung 1: Stundensatz im Gerichtsauftrag.

Diese Daten wurden lediglich umgerechnet, sodass das Jahr 2018 die Basis mit 100 % darstellt. Schließlich wurde in dem Jahr 2018 für unterschiedliche Fachgebiete der jeweilige „durchschnittliche Stundensatz“ für Sachverständige ermittelt.

Man sieht, dass die Preissteigerungen im Vergleich zwischen dem Jahr 2023 und im Jahr der Erhebung bereits nahezu 20 % betrugen.

Im Stundensatz nach JVEG für Sachverständige aus dem Bereich „Maschinen und Anlagen“ wurde unter Bezugnahme auf die angeblich ermittelten durchschnittlichen Stundensätze für das Jahr 2018 inklusive des Justizrabattes netto 130,00 € ermittelt. Ohne Justizrabatt hätte dieser durchschnittliche Satz im Jahr 2018 bereits 136,50 € betragen. Ich kenne niemanden, der als Sachverständiger im Jahr 2018 für Parteigutachten im Maschinenbau lediglich einen Stundensatz von netto 136,50 € beanspruchte. Die Stundensätze von hauptberuflichen sowie professionellen Sachverständigen lagen damals schon im Bereich „Maschinen und Anlagen“ höher.

Die vertikale Linie in Abbildung 1 kennzeichnet den Startpunkt des aktuellen JVEG. Unter Berücksichtigung der Preissteigerungen hätte auf Basis der ermittelten durchschnittlichen Kosten der Stundensatz auch mit „Justizrabatt“ bereits deutlich höher sein müssen. Unter Beachtung der zwischenzeitlichen Preissteigerungen und unter der Voraussetzung, dass die durchschnittlichen Preise im Bereich „Maschinen und Anlagen“ aus dem Jahr 2018 tatsächlich den Durchschnitt repräsentierten sollen, was ich eindeutig bezweifele,

müssten heutige Stundensätze für Gerichtsgutachten im Bereich „Maschinen und Anlagen“ zwischen netto 155,00 bis netto 165,00 € liegen.

Zusammenfassung Gerichtsstundensatz

Der Gerichtsstundensatz im Bereich „Maschinen und Anlagen“ wurde bereits im Jahr 2018 zu niedrig ermittelt und ist auch noch mit einem Justizrabatt versehen. Die heutigen Sätze auf Basis von 2018 sind seit 2021 im JVEG verankert. Nur auf dieser Basis, müssten die Gerichtsstundensätze heute bereits aufgrund der Kostensteigerung signifikant höher sein. Die Kosten für Gerichtsgutachten sind nach JVEG nicht an realen Marktpreisen bemessen.

Aus diesem Grund machen die meisten Sachverständigen auch vom Antrag auf erhöhten Stundensatz nach JVEG § 13 Abs. 1 bzw. Abs. 2 gebrauch.

Weitere Informationen enthält der Abschnitt 7 „Wichtige Aspekte: Sachverständigengutachten Kosten Gericht“.

Stundensätze für Parteigutachten

Von einem Parteigutachten ist die Rede, wenn ein Sachverständiger mit einem Gutachten von einer der beteiligten Parteien in einem Rechtsstreit oder einer anderen strittigen Angelegenheit beauftragt wurde. Im Prinzip sind Gutachten, die nicht von Gerichten und Staatsanwaltschaften beauftragt werden, stets Parteigutachten.

Haftpflichtschaden Maschine
Bild 2: Großschaden - Umgekippter Fahrzeugkran.

Industrieunternehmen und Wirtschaftsunternehmen

Die Stundensätze sind natürlich höher als nach JVEG im Gerichtsauftrag und den Überlegungen nach Abschnitt 3.1.1 sowie Abschnitt 3.3.

Es können Tagessätze zuzüglich der Reisekosten und Tagessätze inklusive der Reisekosten vereinbart werden.

Versicherungen

Versicherungen beauftragen häufig Sachverständigengutachten, insbesondere beim Haftpflichtschaden. Dann geht es thematisch oft um die Fragen:

  • Was ist die Ursache des Schaden?
  • Wer ist dafür verantwortlich?
  • Wie hoch ist die Schadenhöhe.

Die Stundensätze sind in Analogie zu Industrieunternehmen und Wirtschaftsunternehmen ebenfalls höher als nach JVEG im Gerichtsauftrag.

Die meisten Sachverständigen bieten Versicherungen etwas geringere Stundensätze an als Wirtschaftsunternehmen und Industrieunternehmen.

Das hat folgende Gründe:

  • Versicherungen sind sehr oft Stammkunden, die regelmäßig beauftragen.
  • Versicherungen haben sehr selten den Zeitdruck, den es bei Sachverständigentätigkeiten für die Wirtschaft und Industrie fast immer gibt.
  • Das Haftungsrisiko ist höher als im Gerichtsauftrag, jedoch niedriger als im Auftrag von Industrieunternehmen und Wirtschaftsunternehmen.

Auslagen und Nebenkosten

Auslagen und Nebenkosten werden sowohl bei Parteigutachten als auch bei Kosten für Gerichtsgutachten (Abschnitt 7) an den Auftraggeber weitergegeben.

Kosten für Gerichtsgutachten
Bild 3: Geringe Schadenhöhe bei älterer Maschine.

Das sind in der Regel folgende Kosten:

  • Reisekosten,
    • eigener Pkw mit Kilometerpauschale,
    • Leihwagen inklusive sämtlicher Nebenkosten,
    • Bahnfahrt grundsätzlich 1. Klasse,
    • Flüge:
      • Standard, wenn die Flugdauer weniger als 4 Stunden beträgt, sonst
      • Business Class.
  • Hotelkosten: gebucht wird ein Businesshotel für Geschäftsreisende mit mindestens
    • vier Sternen in der Bundesrepublik Deutschland und
    • fünf Sternen im Ausland.

Beispiele für „Sachverständigengutachten Kosten Gericht“

Da die Kosten für Gerichtsgutachten und Parteigutachten immer vom individuellen Fall abhängen, nenne ich an diese Stelle lediglich zwei exemplarische Beispiel.

Beispiel 1: Anwesenheit bei der Zeugenvernehmung im Gerichtsauftrag

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden bei komplizierten und undurchsichtigen technischen Fällen von Gerichten auch zur Zeugenvernehmung geladen. Beim vorliegenden Fall betrug der Streitwert für eine Maschine, die fehlerhaft sein soll, rund netto 20.000,00 €.

Das Beispiel führt die Kosten für die beauftragte Anwesenheit sowie die Teilnahme an der Zeugenbefragung samt der Vorbereitung auf den Termin auf:

  • Aktenstudium zur Vorbereitung der Verhandlung: 3,75 Stunden;
  • Anreise ins Hotel (Hannover-Berlin): 3,5 Stunden;
  • Anreise vom Hotel ins Gericht, Verhandlung, Abreise nach Hannover: 7,25 Stunden.

Bei dieser Gerichtstätigkeit mit geringfügigem Stundenaufwand fallen also lediglich14,5 Stunden an.

Hinzu kommen noch die Reisekosten für die Bundesbahn 1. Klasse, Taxi, Hotelkosten. Auch die Portokosten für den Rückversand der Akte und sonstige Korrespondenz mit dem Gericht werden berechnet. Das macht im vorliegenden Fall 379,40 € aus.

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Abbildung 2: Exemplarische Kosten für Teilnahme an einer Zeugenbefragung.

Die Kosten für Gerichtsgutachten für diese Tätigkeit betrugen rund 11,3 % des Streitwerts. Weitere Informationen enthält der Abschnitt 7 „Wichtige Aspekte: Sachverständigengutachten Kosten Gericht“.

Beispiel 2: Kosten für Gerichtsgutachten (schriftlich) beim Maschinenschaden

An einer Fräsmaschine kam es zu einem Schaden. Dieser Schaden war zum Zeitpunkt des durchzuführenden gerichtlichen Ortstermins bereits repariert.

Der Beweisbeschluss beinhaltete „lediglich“ vier Fragestellungen. Dazu war es jedoch nötig, die Geometrien vor Ort zu vermessen, um dann im Rahmen von analytischen Untersuchungen die gestellten Fragen des Beweisbeschlusses mit den beim Ortstermin gewonnenen Erkenntnissen beantworten zu können. Es handelte sich um eine Klage mit einer beanspruchten Schadenhöhe von netto 250.000,00 €.

Das folgende Beispiel führt die Kosten für das beauftragte schriftliche Gerichtsgutachten auf:

  • Aktenstudium zur Vorbereitung des Ortstermins: 11,25 Stunden;
  • Anreise, Ortstermin, Abreise: 8 Stunden;
  • zwischenzeitliche Korrespondenz mit den Parteien und dem Gericht: 1,5 Stunden;
  • Ausarbeitung des schriftlichen Gutachtens mit Analysen: 31,25 Stunden.

Hinzu kommen noch die Reisekosten für die Bundesbahn 1. Klasse, Taxi, fünf Originale des Gutachtens für das Gericht sowie Portokosten in Höhe von netto 414,81 €.

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Abbildung 3: Exemplarische Kosten für ein schriftliches Gerichtsgutachten.

Die Kosten für Gerichtsgutachten für diese Tätigkeit betrugen rund 2,9 % des Streitwerts. Weitere Informationen enthält der Abschnitt 7 „Wichtige Aspekte: Sachverständigengutachten Kosten Gericht“.

Wichtige Aspekte: Sachverständigengutachten Kosten Gericht

Auseinandersetzungen im Bereich von Maschinen und Anlagen sowie im Maschinenbau sind in der Regel mit hohen Kosten verbunden. Das liegt daran, dass die Streitwerte zumeist hoch sind. In der Regel wird nämlich nicht nur um einen Produktfehler einer Maschine gestritten, sondern in den meisten Fällen wird auch noch ein Ausfallschaden mitberücksichtigt, weil die Maschine oder Anlage durch den vermeintlichen Fehler nicht oder nur in eingeschränktem Umfang genutzt werden konnte. Bei solchen Szenarien entstehen Folgekosten, die dann zumeist mit beansprucht werden und die beanspruchte Schadenhöhe vergrößern.

Sachverständigengutachten Kosten Gericht
Abbildung 4: Prozesskostenrisiko und Sachverständigenkosten in Abhängigkeit vom Streitwert.

Abbildung 4 stellt das Prozesskostenrisiko für Streitwerte bis 3.000.000,00 € für die 1. Instanz vor Gericht sowie kumuliert für die 1. und 2. Gerichtsinstanz dar.

Wenn also der Streitwert 1.000.000,00 € hoch ist, beträgt das Kostenrisiko für den Prozess nach der 2. Instanz rund 115.000,00 €. Verliert man als Partei in der 1. Instanz bei einem Streitwert von 1 Millionen €, beträgt das Prozesskostenrisiko rund 45.000 €.

Außerdem zeigt Abbildung 4 die geschätzten Kosten für ein Sachverständigengutachten im Maschinenbau im Bereich von Streitwerten bis 3 Millionen €. Es ist ein minimaler Wert angegeben („SV-MIN“) sowie ein geschätzter maximaler Wert („SV-Max“) für den Fall, dass das Sachverständigengutachten umfangreich oder infolge von damit verbundenem Aufwand verhältnismäßig kostenintensiv wird.

Der geschätzte maximale Wert („SV-Max“) berücksichtigt aus der Erfahrung den schlimmsten Fall der höchsten Kosten. Es handelt sich aber ausdrücklich erwähnt nur um eine Schätzung.

Es muss nochmals betont werden, dass auch die untere Grenze für ein Sachverständigengutachten im Maschinenbau eine Schätzung ist, die jedoch wesentlich realistischer ist als die obere Abschätzung.

Es sind deswegen Schätzungen, weil kein Sachverständiger mit der Beauftragung genau weiß,

welche Tätigkeiten bis zur Fertigstellung des Gutachtens genau nötig sein werden und mit welchem Zeitaufwand dies genau verbunden sein wird.

Das Prozesskostenrisiko kann hingegen relativ genau ermittelt werden. In der Bundesrepublik Deutschland ist das RVG („Rechtsanwaltsvergütungsgesetz“) maßgeblich für die Kosten.

Die Kosten für Rechtsanwälte hängen dabei ausschließlich vom Streitwert ab.

Man muss jedoch eines für Schadenfälle im Maschinenbau berücksichtigen:

gute und erfolgreiche Anwälte arbeiten nicht nach RVG,

sondern vereinbaren Sondervergütungen mit ihren Mandanten. Insofern sind die Kosten bei hohen Rechtsstreitigkeiten für Rechtsanwälte und damit das Prozesskostenrisiko insbesondere bei schwierigen Fällen und hohen Streitwerten in der Regel höher als es in Abbildung 4 dargestellt ist.

Allgemein kann man festhalten:

Das Prozesskostenrisiko ist fast immer wesentlich höher als die Kosten für Gerichtsgutachten und Parteigutachten.

Prozesskostenrisiko und Sachverständigenkosten
Abbildung 5: Prozesskostenrisiko und Sachverständigenkosten bei niedrigeren Streitwerten im Bereich „Maschinenbau, Maschinen und Anlagen“.

Insbesondere bei großen Schäden mit hohen Streitwerten, wie zum Beispiel nach Bild 1 und Bild 2, ist ein

Sachverständigengutachten immer zu empfehlen.

Es klärt technische Sachverhalte und hilft somit auch Juristen, die juristische Bewertung objektiver durchführen zu können.

Abbildung 5 führt das Prozesskostenrisiko im Vergleich zu den „Kosten Maschinengutachten“ für Streitwerte bis 250.000 € auf. Man sieht auch hier, dass die verhältnismäßig „sicher“ auftretenden Kosten für ein Sachverständigengutachten deutlich unter den Kosten für das Prozesskostenrisiko in der 1. Instanz liegen. Nur falls es sich um einen

  • technisch komplizierten Fall mit
  • umfangreichem Beweisbeschluss und somit
  • hohem Zeitaufwand und vielleicht auch
  • hohem Reiseaufwand

handelt, bewegen sich die Kosten bei der maximalen Betrachtung in der Größenordnung des Prozesskostenrisikos in der 1. Instanz.

Die Kosten für Gerichtsgutachten sind bei hohen Streitwerten im Maschinenbau im Vergleich zum Prozesskostenrisiko immer niedrig.

Man sieht auch, dass erfahrungsgemäß die Kosten für Sachverständigengutachten an der unteren Grenzbetrachtung keineswegs so signifikant steigen, wie das Prozesskostenrisiko.

Abbildung 6: Prozesskostenrisiko und Kosten für Gerichtsgutachten bei niedrigeren Streitwerten im Bereich „Maschinenbau, Maschinen und Anlagen“.

Wenn die Streitwerte im Maschinenbau recht niedrig sind, wird ein Sachverständigengutachten tendenziell im Vergleich zum Streitwert teuer.

Das zeigte auch exemplarisch das Beispiel 1 im Abschnitt 6.1 dieses Artikels.

Kosten für Gerichtsgutachten und Parteigutachten hängen nicht vom Streitwert ab.

Deswegen muss man sich als Partei sehr wohl überlegen, ob man bei niedrigen Streitwerten ein Sachverständigengutachten benötigt.

Wenn zum Beispiel eine alte Maschine nach Bild 3 begutachtet werden soll, entstehen identische Sachverständigenkosten im Vergleich zur selben Aufgabenstellung an einer neuen Maschine gleichen Typs. Wenn der Zeitwert der Maschine gering ist, sind die Kosten für ein Sachverständigengutachten bei einer alten Maschine in Relation hoch. Lohnen sich dann die Kosten für Gerichtsgutachten oder Parteigutachten? Das müssen die Auftraggeber entscheiden. Ein guter Sachverständiger weist auf diesen Umstand bei Altmaschinen hin.

Wie man in Abbildung 9 erkennt, können die Sachverständigenkosten bzw. die „Kosten Maschinengutachten“ für geringe Streitwerte das Prozesskostenrisiko in der 1. Instanz überschreiten.

Kosten Sachverständiger im Parteiauftrag: Kostenübernahme

Wie bereits erläutert, werden Sachverständigengutachten nicht nur im Auftrag von Gerichten benötigt, sondern auch im Auftrag von Wirtschaftsunternehmen, Industrieunternehmen und Versicherungen.

Meistens werden sie beauftragt, wenn ein Schadenfall im Bereich „Maschinen und Anlagen“ sowie im Maschinenbau vorliegt.

Unter einem Schaden versteht man

Veränderungen an einem Produkt, durch die eine oder mehrere seiner vorgesehenen Funktionen wesentlich beeinträchtigt oder unmöglich gemacht werden.

Schadenersatz

Nach §249 BGB hat die zum Schadenersatz verpflichtete Partei den Zustand wiederherzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

Beweispflicht

Der Anspruchsteller („Geschädigter“) ist im Schadenfall dem Grunde und der Höhe nach beweispflichtig.

Der Beweis kann über ein Parteigutachten vorgetragen werden.

Sachverständigengutachten Kosten

Ein Sachverständigengutachten hat eine doppelte Funktion:

  • Nachweis des Grundes und der Höhe sowie
  • Schaffung einer beweiskräftigen Unterlage.

Die entstandenen Schäden werden festgestellt. Bei Bedarf werden die Ursachen ermittelt und die voraussichtlichen Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes angegeben. Ein „brauchbares“ Parteigutachten kann bei Gericht oder der Versicherung des Schädigers vorgelegt werden, um den Anspruch geltend zu machen.

Wiederherstellung

Nach § 249 II BGB hat der Schädiger den zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der beschädigten Sache erforderlichen Geldbetrag zu zahlen.

Kosten des selbst beauftragten Sachverständigen werden daher im Schadenfall vom Verursacher bzw.  dessen Haftpflichtversicherung übernommen.

Auch wenn Versicherer häufig selbst Sachverständige einsetzen, macht ein „eigener“ Sachverständiger schlichtweg Sinn, da die Kosten nach BGB entsprechende Schadenpositionen sind und man als Geschädigter somit auch Expertise auf der eigenen Seite hat.

Kosten Sachverständiger im Schadenfall für Parteien durchlaufende Posten

Abbildung 7 verwirklicht den prinzipiellen Ablauf. Ein Schaden ist aufgetreten. Die geschädigte Partei („Anspruchsteller“) beauftragt ein Parteigutachten, um den Schaden hinsichtlich der Verantwortlichkeit, des technischen Grundes und der Schadenhöhe nachzuweisen („Beweispflicht“).

Sachverständigenkosten § 249 II BGB
Abbildung 7: Eigene Sachverständigenkosten als Schadenposition.

Der Sachverständige händigt seinem Auftraggeber („Anspruchsteller“) das fertige Gutachten aus und stellt dieses dem Anspruchsteller entsprechend in Rechnung. Dieser bezahlt die Honorarrechnung für das Sachverständigengutachten.

Sofern ein Schaden entstanden ist, kann der Anspruchsteller nun an den Verursacher herantreten und versuchen, den Sachverhalt außergerichtlich zu klären. Der Verursacher wird in der Regel seinen Versicherer, häufig ein Haftpflichtversicherer, einschalten. Sofern der Schaden dem Grunde und der Höhe nach geklärt ist und der Verursacher auch für den Schaden verantwortlich ist, wird der Versicherer den Schaden in diesem Fall regulieren und auch die Sachverständigenkosten unter Bezugnahme auf § 249 II BGB übernehmen. Dann sind die

Kosten für das Sachverständigengutachten im Parteiauftrag für den Anspruchsteller ein durchlaufender Posten.

Sollte sich der Verursacher aus irgendwelchen Gründen verweigern, bleibt dem Anspruchsteller immer der Weg der Klage. Diese erfolgt in der Regel bei einem Landgericht, da die Kosten für Schäden im Bereich Maschinenbau, Maschinen und Anlagen meisten größer als 5.000,00 € sind und somit Landgerichte derartige Fälle in der 1. Instanz verhandeln. Auch in solchem Fall ist das Honorar des Sachverständigen im Schadenfall eine Schadenposition und wird bei erfolgreicher Klage ebenfalls zum durchlaufenden Posten für den geschädigten Auftraggeber des Parteigutachtens.

Fazit und Schlussgedanken

Wirtschaftsunternehmen und Industrieunternehmen kennen es aus dem realen Alltag: Rechtsstreitigkeiten sind kaum vermeidbar und treten immer wieder auf. Das gilt auch insbesondere dann, wenn es durch Maschinen und Anlagen oder mit Maschinen und Anlagen sowie im Maschinenbau zu einem oder vielleicht auch gleich mehreren Schäden gekommen ist.

Häufig wird von den geschädigten Parteien sehr schnell eine Klage von deren Rechtsanwälten eingereicht. In nahezu allen Fällen wird

„Beweis: Sachverständigengutachten“

angeboten. Nur, wie hoch sind die Kosten für Gerichtsgutachten?

Oftmals haben Gerichte „interessante Vorstellungen“, für welche Kosten ein Gerichtsgutachten erstattet werden soll. Selbst bei einfachen realen Problemen ist es nicht möglich, ein einfaches Gerichtsgutachten für weniger als 3.500,00 € bei Problemstellungen im Maschinenbau zu erstatten. Der Abschnitt 7 „Wichtige Aspekte: Sachverständigengutachten Kosten Gericht“ geht sehr detailliert auf die Kosten in Abhängigkeit vom Streitwert ein.

Die Kosten für Gerichtsgutachten werden durch das JVEG geregelt.

Allerdings sind die Kosten für Gerichtsgutachten keineswegs abhängig vom Streitwert in der strittigen Angelegenheit.

Das ist der große Unterschied zu den Kosten für Rechtsanwälte. Nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) hängen die Kosten für Rechtsanwälte ausschließlich vom Streitwert ab.

Darüber hinaus werden Gutachten auch als Parteigutachten von Wirtschaftsunternehmen, Industrieunternehmen und Versicherungen beauftragt. Hier sind Sachverständige frei in der Verhandlung des Honorars.

Pauschale Lösungen sind jedoch bei der seriösen Zusammenarbeit nicht möglich, weil der Aufwand in der Regel nicht bei Auftragsbeginn abschätzbar ist.

Die Kosten für ein Sachverständigengutachten hängen vom Aufwand und von den Nebenkosten ab. Es ist im Vorfeld nicht möglich, diese Kosten als Sachverständiger für Schäden an Maschinen und Maschinenbau genau zu schätzen.

Es ist allerdings so, dass die Erfahrung es schon ermöglicht, den Kostenrahmen grob einzugrenzen. Insbesondere der Abschnitt 7 zeigt, dass Sachverständigengutachten sich in Bezug auf das Prozesskostenrisiko ab einer Schadenhöhe von 20.000,00 € im Maschinenbau in der Regel immer lohnen. Es ist auch so, dass mit höher werdendem Streitwert die Kosten für ein Sachverständigengutachten im Vergleich zum Prozesskostenrisiko und zur Schadenhöhe signifikant abnehmen.

Je höher der Streitwert, desto empfehlenswerter ist es, ein Sachverständigengutachten im Maschinenbau zur Prüfung einzuholen.

Dagegen muss man sich als geschädigte Partei sehr wohl überlegen, ob es bei geringen Streitwerten und Schadenhöhen wirtschaftlich Sinn macht, auch noch ein Sachverständigengutachten im Maschinenbau einzuholen. Ich vertrete die Auffassung, dass es für eine Schadenhöhe, die geringer ist als 10.000,00 €, wenig sinnvoll ist. Es ist denn, man ist sich als Auftraggeber eines Parteigutachtens bei geringer Schadenhöhe sehr sicher, dass das Gutachten zu den eigenen Gunsten ausgeht.

Ferner sind die Kosten für ein beauftragtes Parteigutachten in der Regel ein durchlaufender Posten für die geschädigte Partei, wenn das beauftragte Gutachten einen Schaden feststellt und als Beweismittel im Sinne von § 249 II BGB genutzt werden kann.

Wesentlich ist:

Sachverständige sind im Vergleich zu Rechtsanwälten und zum Prozessrisiko „günstig“, insbesondere dann, wenn die Schadenhöhe hoch ist.

Darüber hinaus muss man auch berücksichtigen, dass gute Anwälte aus großen Rechtsanwaltskanzleien nicht nach RVG arbeiten und wesentlich höhere Stundensätze haben als Sachverständige im Maschinenbau. Damit wird das Prozesskostenrisiko für Parteien nochmals größer, wenn sie den Rechtsstreit verlieren. Auch deswegen ist es wichtig, als Partei möglichst gut einschätzen zu können, wo man vor einer Rechtsstreitigkeit „technisch steht“. Deswegen empfehle ich bei Rechtsstreitigkeiten über einem Streitwert von 20.000,00 €

immer, ein Parteigutachten als geschädigte Partei einzuholen.

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