Produkthaftung bei Maschinen durch Produktfehler

Wesentliche Aspekte, die zur Produkthaftung bei Maschinen und industriellen Anlagen führen können.
Maschinenschaden, Maschinenschäden

Inhaltsverzeichnis

Produktfehler bei Maschinen und Anlagen im Sinne des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG)

Nach § 3 ProdHaftG hat „ein Produkt einen Fehler, wenn es nicht
die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände …
berechtigterweise erwartet werden kann“ .

§ 823 BGB regelt die Schadenersatzpflicht. §823 Abs.1 BGB definiert den Produktfehler jedoch nicht, fordert aber, dass von dem Produkt keine Gefährdung ausgehen darf.

Vier (technische) Produktfehler

Gründe für Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz sind die (technischen) Fehlertypen:

  1. Entwicklungsfehler / Konstruktionsfehler,
  2. Instruktionsfehler,
  3. Fehler in der Produktbeobachtung,
  4. Fabrikationsfehler.
Wenn das Produkt bzw. die Maschine die Anforderungen des Anhangs I der Maschinenrichtlinie nicht erfüllt, liegt in der Regel ein Konstruktionsfehler vor.
 
Reale Beispiele für die unterschiedlichen Produktfehler finden Sie unter dem Link „Produkthaftung„.
 
Produkthaftung
Fabrikationsfehler (Materialfehler) können zur Produkthaftung führen.

Beispiel für Rechtsprechung

Ein sehr häufig zitiertes Urteil zur Rechtsprechung für Produktfehler / Produkthaftung stammt vom Landgericht Stuttgart mit dem Aktenzeichen 26 O 466/10 vom 10. April 2012.

Nach diesem Urteil ist bestätigt, dass Hersteller von Maschinen mit großem Gefährdungspotential  verpflichtet sind, durch Konstruktion und Benutzerinformation alle zumutbaren und erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Gefahren abzuwenden, die sich aus der Benutzung der Maschine ergeben können.

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