Produkthaftung bei Maschinen durch Produktfehler

Wesentliche Aspekte, die zur Produkthaftung bei Maschinen und industriellen Anlagen führen können.
Maschinenschaden

Produkthaftung bei Maschinen durch Produktfehler

Worum geht es in diesem Artikel?

In rechtlichen Auseinandersetzungen spielen Produktmängel bei Maschinen eine zentrale Rolle. Wenn Produkte fehlerhaft sind, kann dies erhebliche Konsequenzen für den Hersteller haben, insbesondere in Bezug auf die Produkthaftung. In solchen Fällen kann der Hersteller für Schäden haftbar gemacht werden, die durch den Mangel am Produkt entstanden sind.

Die Produkthaftung bei Maschinen durch Produktfehler ist ein wichtiger rechtlicher Aspekt, der sowohl Hersteller als auch Verbraucher betrifft. Sie hat das Ziel, die Sicherheit und Qualität von Produkten zu gewährleisten und den Verbraucherschutz zu stärken.

Der verschärfte Wettbewerb mit seinen immer kürzeren Produktzyklen erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Produktfehler auftreten und somit Produkthaftpflichtschäden gegen den Hersteller geltend gemacht werden oder man selbst als Besteller gegenüber einem Lieferanten einen Produkthaftpflichtschaden beanspruchen muss. Um im Fall eines gegnerischen Anspruches oder im Fall der eigenen Anspruchsstellung gut aufgestellt zu sein, bedarf es in der Praxis meist eines hohen Maßes an Kompetenz, um festzustellen, ob ein Produkt oder eine Anlage fehlerhaft ist und wie sich die juristische Haftungslage aufgrund der Beweislage darstellt.

Beispiele für Produktfehler im Maschinenbau werden diskutiert.

Produkthaftung bei Maschinen und Anlagen im Sinne des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) durch Produktfehler

Die gesetzlichen Grundlagen der Produkthaftung finden sich wieder im §1ProdHaftG und im §823(1) BGB. Hersteller haften verschuldensunabhängig für ihre Produkte, wenn

  1. der Schaden die Folge eines fehlerhaften Produktes ist bzw.
  2. der Fehler ursächlich für den Schaden ist (doppelte Kausalität).

Haftungsgründe nach dem Produkthaftungsgesetz sind vier bzw. fünf (technische) Fehlertypen, die im Abschnitt 4.1 anhand von realen Beispielen dargestellt werden.

§ 3 ProdHaftG: „Fehlerhaftes Produkt“

Gemäß § 3 ProdHaftG wird ein Produkt als fehlerhaft angesehen, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände berechtigterweise erwartet werden kann.

Um diese Definition näher zu erläutern, ist es wichtig, den Kontext von § 3 ProdHaftG zu verstehen. Dieser Paragraf bildet die Grundlage für die Haftung des Herstellers für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte entstehen. Ein Produkt wird als fehlerhaft betrachtet, wenn es nicht den Sicherheitsanforderungen entspricht, die von einem durchschnittlichen Verbraucher unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände erwartet werden können.

§ 823 BGB: Schadensersatzpflicht

Der §823 BGB kommt ins Spiel, wenn es um die Schadenersatzpflicht geht. Absatz 1 dieses Paragrafen besagt, dass derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist. Hierbei ist wichtig zu beachten, dass § 823 Abs. 1 BGB den Produktfehler nicht explizit definiert, jedoch darauf besteht, dass

von dem Produkt keine Gefährdung ausgehen darf.

Diese beiden Gesetze arbeiten also in Kombination, um Verbraucher vor den potenziellen Gefahren fehlerhafter Produkte zu schützen und den Hersteller für die Sicherheit seiner Produkte verantwortlich zu machen. Der Hersteller hat die Pflicht sicherzustellen, dass sein Produkt den allgemeinen Sicherheitsstandards entspricht, die von den Verbrauchern berechtigterweise erwartet werden können. Verletzt das Produkt diese Standards, kann der Hersteller nach § 823 BGB zur Haftung für entstandene Schäden herangezogen werden.

Insgesamt bieten diese rechtlichen Bestimmungen einen klaren Rahmen für die Haftung im Falle von Produktfehlern und tragen dazu bei, die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten. Es liegt in der Verantwortung der Hersteller, Produkte sorgfältig zu entwickeln, zu testen und sicherzustellen, dass sie den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen, um potenzielle Schäden und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden

Produkthaftung bei Maschinen

Bild 1: Technisch fehlerhafte Säge als Beispiel für Produktfehler im Maschinenbau.

Haftungsumfang für Produktfehler im Maschinenbau

Der Haftungsumfang des Herstellers für ein fehlerhaftes Produkt betrifft sowohl das

  • öffentliche Recht,
  • das Zivilrecht als auch
  • das Strafrecht.

Es gibt unterschiedliche Haftungskonstellationen in den verschiedenen Rechtsgebieten. In diesem Beitrag ist der Fokus auf die

zivilrechtliche Haftung und insbesondere auf die Produkthaftung

gerichtet. Ziel der zivilrechtlichen Anspruchsstellung ist grundsätzlich der Ausgleich von Schäden an Rechtsgütern (Körper, Gesundheit, Eigentum) in Folge von fehlerhaften Produkten.

Bei der Bewertung, ob ein Produkt fehlerhaft ist und, ob sich daraus Ansprüche herleiten lassen, bedarf es zunächst der juristischen Analyse, welche Rechtsgrundlage Anwendung findet. Denkbar sind folgende Rechtsgrundlagen:

  • Haftung aus der Garantieerklärung,
  • Mängelgewährleistung,
  • Produkthaftung.

Verständnis von Produktfehlern und deren Auswirkungen auf die Haftung

Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) in Deutschland legt fest, dass Hersteller für Schäden haftbar gemacht werden können, die durch Mängel in ihren Produkten verursacht werden.

Die Rechtsprechung besagt, dass die

  1. mangelhafte Sicherheit und damit
  2. Fehlerhaftigkeit des Produkts

angenommen wird, wenn der Hersteller die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten verletzt hat.

Im ersten Fall würde nach Feststellung der Problematik nach öffentlichem Recht (ggf. Strafrecht) und im letzteren Fall nach dem Zivilrecht ermittelt werden.

Maschinenhersteller somit einem erheblichen Risiko ausgesetzt sind, von Geschädigten nach dem Zivilrecht in die Haftung (Produkthaftung) genommen zu werden.

Im Falle eines Produkthaftungsanspruchs müssen Geschädigte nachweisen, dass der Schaden auf einen der oben genannten Fehlertypen zurückzuführen ist und dass dieser Mangel ursächlich für den entstandenen Schaden war. Das Produkthaftungsgesetz schützt somit Verbraucher vor den Konsequenzen fehlerhafter Produkte und stellt sicher, dass Hersteller für die Sicherheit ihrer Produkte verantwortlich sind.

Technische Produktfehler im Maschinenbau

Produktmängel können verschiedene Ursachen haben und werden in vier Kategorien unterteilt. Diese sind:

  1. Konstruktionsfehler / Entwicklungsfehler,
  2. Fabrikationsfehler,
  3. Instruktionsfehler,
  4. Fehler in der Produktbeobachtung.

Diese Mängel können verschiedene (technische) Fehlertypen umfassen, die im Kontext des Gesetzes als Gründe für Produkthaftung gelten.

Die Begriffe „Konstruktionsfehler“ und „Entwicklungsfehler“ können im Maschinenbau je nach Kontext unterschiedliche Bedeutungen haben. In der Praxis werden sie überwiegend austauschbar verwendet. 

Das bedeutet, dass in Rechtsstreitigkeiten im Maschinenbau so gut wie nie zwischen dem Entwicklungsfehler und dem Konstruktionsfehler differenziert wird.

Konstruktionsfehler im Maschinenbau

Ein Konstruktionsfehler liegt nur vor, wenn schon bei der Planung des Produkts gegen technische Erkenntnisse verstoßen wird. Der

Fehler liegt zeitlich also vor der Herstellung

und ist dann auch für die komplette Produktionsserie typisch.

Ein Konstruktionsfehler liegt vor, wenn das Produkt schon nach seiner Konstruktion nicht den berechtigten Sicherheitserwartungen eines durchschnittlichen Benutzers entspricht (BGH, NJW 1990, 906).

Diese Fehler betreffen häufig die Betriebssicherheit und die Arbeitssicherheit.

Beispiel 1: Konstruktionsfehler

Wenn das Produkt bzw. die Maschine die Anforderungen des Anhangs I der Maschinenrichtlinie nicht erfüllt, liegt in der Regel ein Konstruktionsfehler vor.

Bild 2: Konstruktionsfehler bei der Säge einer Maschinenanlage.

Bild 1 und Bild 2 zeigen eine Säge mit einem Sägeblatt. Das technische Problem dieser Säge einer Maschinenanlage war es, dass regelmäßig Zähne des Sägeblattes „verloren gingen“ und „wegflogen“, wenn das Sägeblatt beim Sägen in das Profil eintauchte. Diese abgebrochenen Zähne schlugen fliegend in die Verkleidung der Schutzkabine ein. Teilweise flogen die beim Sägevorgang abgebrochenen Zähne auch gegen die Tür, durch welche Mitarbeiter der Betreiberin den abgetrennten Bereich betreten konnten.

Es ist offenkundig, dass dies natürlich mit einer sehr großen Gefahr für Mitarbeiter verbunden war.

Empfehlung zum „Konstruktionsfehler“ bei Maschinen

Wenn ein Konstruktionsfehler existiert, kann dieser bei Maschinen und Anlagen bzw. im Maschinenbau technisch meistens auch nachgewiesen werden. Allerdings darf man weder als beweispflichtige Partei noch in einem Rechtsstreit davon ausgehen, dass so etwas schnell und besonders kostengünstig möglich ist.

Entwicklungsfehler im Maschinenbau

Als Entwicklungsfehler werden jene Fehler bezeichnet, die während eines Entwicklungsprozesses eines Produktes auftreten können.

Entwicklungsfehler im Maschinenbau

Bild 3: Entwicklungsfehler – Fehlerhafte Dimensionierung eines Greifers.

Ein Entwicklungsfehler besteht, wenn

der Fehler nach dem Stand der Wissenschaft und Technik für den Hersteller nicht erkennbar war.

Im Produzentenhaftungsrecht ist der Entwicklungsfehler – neben dem Planungsfehler – als Konstruktionsfehler definiert.

Beispiel 2: Entwicklungsfehler

Bild 4 zeigt eine Anlage mit sogenannten Greifern (Bild 3). Die Aufgabe dieser Greifer war es, bei der betroffenen Anlage Profile zu greifen und anzuheben. Das funktionierte nicht immer.

Bild 4: Entwicklungsfehler an Greifern im Maschinenbau.

Diese Greifer waren insofern fehlerhaft, da nachgewiesen werden konnte, dass sie nicht ausreichend dimensioniert waren. Damit konnte technisch nachgewiesen werden, dass der Stand der Technik nicht eingehalten war. Die Ansprüche der Betreiberin gegenüber der Herstellerin konnten durchgesetzt werden.

Empfehlung zum „Entwicklungsfehler“ bei Maschinen

Entwicklungsfehler, so sie denn bei Maschinen und im Maschinenbau bestehen, lassen sich oftmals technisch nachweisen. Es kann aber trotzdem mit erheblichem Zeitaufwand verbunden sein.

Fabrikationsfehler im Maschinenbau

Fabrikationsfehler beziehen sich auf Fehler, die während des Herstellungsprozesses auftreten. Dies kann unsachgemäße Materialverwendung, fehlerhafte Montage oder andere Produktionsmängel umfassen. Diese Fehler können dazu führen, dass Produkte von der beabsichtigten Spezifikation abweichen und somit Sicherheitsrisiken darstellen.

Die Begriffe Fabrikationsfehler und Materialfehler werden von Juristen in Rechtsstreitigkeiten oftmals parallel verwendet.

Bild 5: Fabrikationsfehler im Maschinenbau, häufig auch Materialfehler genannt.

Kommt es aufgrund eines solchen Fehlers zu technischen Problemen oder gar zum Versagen einer Struktur, wird dieser Fehlertyp dann von der Rechtsprechung häufig als ursächlich angesehen.

Das große technische Problem bei Fabrikationsfehlern und/oder Materialfehlern ist, dass es

in der Realität oftmals sehr schwierig ist, die Kausalität zwischen diesem Fehlertyp und einer realen oder angenommenen Problematik nachzuweisen.

Beispiel 3: Fabrikationsfehler

Beim Beispiel nach Bild 5 ist es auch für den Laien offenkundig, dass sogenannte Lunker, also offenkundige Fehlstellen, im Querschnitt vorliegen. Das deutet immer auf Probleme mit dem Gießverfahren hin.

Sehr schwierig und in den meisten Fällen auch technisch nicht nachweisbar ist jedoch die Frage der

Kausalität zwischen diesen offenkundigen Fehlstellen und etwaigen Schäden in der Realität.

Wenn also Bauteile mit Lunkern im Querschnitt der Realität nicht ausfallen, dann mag der Querschnitt im wahrsten Sinne des Wortes „nicht schön“ sein. Wenn es sich jedoch technisch nicht auswirkt, dann Kausalität eben gerade nicht nachgewiesen.

Empfehlung zum Fabrikationsfehler / Materialfehler bei Maschinen

Wer als Betreiber einer Anlage oder Käufer einer Maschine auf der Suche nach einem Produktfehler ist, möge sich

zunächst auf andere Fehlertypen konzentrieren als auf den Materialfehler.

Häufig wird auch diskutiert, dass chemische Zusammensetzungen von verwendeten Werkstoffen nicht exakt der Spezifikation entsprechen.

Der Nachweis, dass etwaige Abweichungen jedoch einen Fehler und somit nach juristischer Würdigung einen Mangel darstellen, gelingt bei Materialfehler sehr selten in den mir bekannten Rechtsstreitigkeiten.

Instruktionsfehler bei Maschinen

Instruktionsfehler beziehen sich auf Mängel in den Anweisungen oder Warnhinweisen, die mit einem Produkt geliefert werden. Selbst wenn das Produkt selbst technisch einwandfrei ist, kann es zu Verletzungen oder Schäden kommen, wenn die Anweisungen für den sicheren Gebrauch unklar oder unzureichend sind. In solchen Fällen kann der Hersteller für Schäden haftbar gemacht werden, die auf unsachgemäße Anwendung des Produkts zurückzuführen sind.

In der Realität ist die Mehrheit der Betriebsanleitungen fehlerhaft und entspricht nicht den Anforderungen, die sich zum Beispiel aus der anzuwendenden Maschinenrichtlinie ergeben. Das kann vielfältige Gründe haben.

In der Konsequenz kann es Probleme mit der Sicherheit geben.

Es gibt aber auch andere Beispiele, bei welchen die Hinweise für die Bedienung schlichtweg unverständlich oder gar fehlerhaft sind, sodass es in der Folge daraus Schäden an Produkten oder gar der Maschine resultieren. In solchen Fällen liegen Instruktionsfehler im Maschinenbau vor und die Hersteller können haftbar gemacht werden.

in der Realität oftmals sehr schwierig ist, die Kausalität zwischen diesem Fehlertyp und einer realen oder angenommenen Problematik nachzuweisen.

Beispiel 4: Instruktionsfehler

Ich bearbeitete einen Großschaden, der aus einem Instruktionsfehler resultierte. Es handelte sich um einen Brandschaden an einer Anlage mit einem daraus folgenden Ausfallschaden in sechsstelliger Höhe.

Technisch wurden Schwingungsbrüche an mehreren Schrauben festgestellt. In der Folge kam es zum Versagen der Anlage. Die Herstellerin hatte keinerlei Angaben für die Montage dieser Schrauben und das notwendige Anzugsdrehmoment gemacht. Bei der Montage wurde zu fest angezogen. Die Schrauben wurden überbeansprucht.

Empfehlung zum Instruktionsfehler bei Maschinen

Wer meistens als Betreiber einer Maschine auf der Suche nach einem Instruktionsfehler der Herstellerin ist, findet diesen mit sehr, sehr hoher Wahrscheinlichkeit in den meisten Betriebsanleitungen.

Fehler in der Produktbeobachtung im Maschinenbau

Dieser Fehler betrifft die Überwachung und Kontrolle eines Produkts nach seiner Markteinführung. Auch wenn ein Produkt bei seiner Einführung sicher erscheint, können im Laufe der Zeit auch Mängel auftreten, die erst nach einer gewissen Nutzungsdauer oder unter bestimmten Bedingungen sichtbar werden. Hersteller haben die Verpflichtung, ihre Produkte regelmäßig zu überwachen und sicherzustellen, dass sie weiterhin den Sicherheitsstandards entsprechen.

Produkthaftung bei Maschinen durch fehlerhafte Produktbeobachtung

Bild 6: : Produkthaftung als Folge einer fehlerhaften Produktbeobachtung im Maschinenbau.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass Hersteller von Maschinen und technischen Anlagen mit Problemen aus dem Markt nach der Einführung konfrontiert werden. Es kann sein, dass die Lieferanten gewechselt wurden und plötzlich ein Produktionsverfahren, das über Jahre funktioniert hatte, nunmehr in der Realität zu Problemen, also zum Beispiel zu Rissen an Strukturen oder Schweißnähten führt. Selbstverständlich sind dann die Hersteller in der Pflicht, derartige Rückmeldungen zu bewerten und genauestens prüfen. In sehr vielen Fällen, die begleitet habe, kam es dann zu einem Produktrückruf.

Beispiel 5: Fehler in der Produktbeobachtung im Maschinenbau

Bild 6 zeigt das Resultat einer fehlerhaften Produktbeobachtung. Die Betreiberin meldete der Herstellerin ein auffälliges Schwingungsverhalten. Man nahm einerseits die Geräusche wahr und andererseits stellte die Betreiberin fest, dass sich gemessene Schwingwege vergrößert hatten.

Die Herstellerin stand mit der Betreiberin in engem Kontakt und entschied trotzdem, die Anlage weiterlaufen zu lassen. Die Begründung war, dass die festgestellten Schwingweg immer noch in die Werte der zugrunde gelegten „DIN-Norm“ seitens der Herstellerin „passten“.

Das Ende dieser Fehleinschätzung der Herstellerin war ein Großschaden, welcher nicht nur die eigentliche technische Anlage betraf, sondern einen hohen Schaden mit einer Schadenhöhe von mehreren Millionen Euro für den Ausfall mit sich brachte.

Technische und juristische Begleitung beim Produktfehler im Maschinenbau

Im Fall eines Schadeneintritts, unabhängig davon, ob man Anspruchssteller oder Anspruchsgegner ist, ist es von fundamentaler Bedeutung, sachlich

ein Höchstmaß an technischen Informationen

festzustellen.

Technische Prüfung durch Sachverständige für Maschinen

Bedeutend ist dabei für die zwangsläufig folgende technische-juristische Strategieplanung, dass diese Informationen von forensisch erfahrenen und unabhängigen Experten zusammengetragen und in einem ersten Schritt vor Ort technisch bewertet werden.

Ferner ist die Prüfung der technischen Unterlagen notwendig, um solide Informationen für die technische Bewertung zu erhalten.

Die Unabhängigkeit der Ermittlung ist deswegen wichtig, da interne Mitarbeiter häufig nicht den Blick für das Wesentliche haben. Das liegt daran, dass die meisten

Hersteller unerfahren in der Abwicklung von technischen Schäden (Anspruchstellung oder Abwehr von Ansprüchen) sind.

Häufig  sind jedoch eigene Abteilungen in den Schaden involviert oder „befürchten“, in die Ursächlichkeit hineingezogen werden zu können. Um hier auch aus eigenem unternehmerischen Interesse eine unabhängige Darstellung der technischen Tatsachen und Fakten zu erhalten, ist es nötig, im Schadensfall unabhängige technische Experten (Sachverständiger, Consultant) einzusetzen.

Die technischen Ursachen werden – sofern möglich – ermittelt und die Verantwortlichkeit dem Grunde nachgeprüft. Dies betrifft unter anderem

  • Rahmenverträge,
  • technische Zeichnungen,
  • Dimensionierung,
  • Werkstoffe,
  • Fertigung,
  • interne und externe technische Dokumentation,
  • Normen,
  • Angebote,
  • Bestellungen,
  • Auftragsbestätigungen,
  • Lieferscheine,
  • Rechnungen,
  • Erstreklamationen sowie Reklamationskorrespondenz.

Ist der Schaden bereits eingetreten werden technische auch geprüft:

  • Schadenablauf und Schadensanalyse,
  • Fotos,
  • Laborberichte,
  • 8D-Berichte,
  • Gutachten usw.

Dabei geht es immer um die Frage, ob mögliche Fehler gefunden werden, die nach den vorherigen Abschnitten bereits diskutiert wurden und häufig die Gründe für Produkthaftungsschäden darstellen.

Weiterhin wesentliche technische Prüfaspekten sind die:

  • genaue Vertragskette,
  • die konstruktive Verantwortung,
  • geschuldete und gelieferte Qualität,
  • Warenausgangskontrollen, Wareneingangskontrollen sowie die
  • Erkennbarkeit des Fehlers.

Schadenhöhe nach technischer Prüfung

Schließlich wird die voraussichtliche Schadenhöhe ermittelt.

Vorliegende Forderungen, die Prüffähigkeit, deren Plausibilität, die Angemessenheit von Abstellmaßnahmen, Schadenminderungsmöglichkeiten und ggf. Wertverbesserungen müssen berücksichtigt und beurteilt werden.

Juristische Prüfung im Falle von Produktfehlern

Neben der Analyse und Bewertung durch forensisch erfahrene technische Experten („Sachverständige“), ist eine juristische Bewertung zwingend notwendig, um neben den technischen auch die

rechtlichen und prozessualen (z. B. Beweissituation) Gegebenheiten zur Entscheidungsfindung im Unternehmen aufzubereiten.

Denn erst dann kann darüber entscheiden werden, welches weitere Vorgehen unter Berücksichtigung der technischen Feststellungen und der juristischen Prüfung für die Mandantin, die eigene Partei, in ein einer möglichen Rechtsstreitigkeit „gewinnbringend“ ist.

Verteidigung gegen Produkthaftungsansprüche

Wenn ein Unternehmen mit einem Produkthaftungsanspruch konfrontiert wird, ist es wichtig, angemessene Verteidigungsstrategien zu entwickeln. Dies kann die Inanspruchnahme von Versicherungen, die Zusammenarbeit mit Anwälten und Sachverständigen sowie die sorgfältige Analyse der Beweislage umfassen.

Beispiel für Rechtsprechung

Ein sehr häufig zitiertes Urteil zur Rechtsprechung für Produktfehler / Produkthaftung stammt vom Landgericht Stuttgart mit dem Aktenzeichen 26 O 466/10 vom 10. April 2012.

Nach diesem Urteil ist bestätigt, dass Hersteller von Maschinen mit großem Gefährdungspotential  verpflichtet sind, durch Konstruktion und Benutzerinformation alle zumutbaren und erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Gefahren abzuwenden, die sich aus der Benutzung der Maschine ergeben können.

Fazit und Schlussgedanken

In der Bewertung von Fällen der Produkthaftung bei Maschinen sowie Produkthaftung im Maschinenbau steht die Auseinandersetzung mit Produktmängeln als zentralem Aspekt im Fokus. Hersteller tragen die Verantwortung und können für entstandene Schäden haftbar gemacht werden, wobei typische technische Produktfehler wie Konstruktionsfehler, Entwicklungsfehler, Fabrikationsfehler (Materialfehler), Instruktionsfehler sowie Fehler in der Produktbeobachtung von entscheidender Bedeutung sind.

Der Haftungsumfang erstreckt sich über das öffentliche Recht, das Zivilrecht und das Strafrecht. Bei aufkommenden technischen Problemen, die auf einen möglichen Produktfehler oder Produkthaftungsanspruch hindeuten, wird eine präzise technisch-juristische Strategieplanung unabdingbar. Eine

sichere Klärung der technischen Problematik auf der Parteiseite.

bildet hierbei den Ausgangspunkt, gefolgt von der internen

juristischen Bewertung des gewonnenen Erkenntnisgewinns aus umfassenden technischen Prüfungen.

Dies ermöglicht die adäquate Entwicklung von Verteidigungsstrategien.

Für Betreiber, die eine Klage aufgrund eines vermuteten Produktfehlers erfolgreich durchsetzen möchten, ist es entscheidend, sicherzustellen, dass die Vermutung auch vor Gericht entsprechende Bestätigung findet. Durch die enge Zusammenarbeit mit Experten und die gründliche Prüfung von technischen Sachverhalten können Unternehmen ihr Risiko von Produkthaftungsansprüchen wirksam reduzieren und gleichzeitig ihre Interessen erfolgreich schützen.

Insgesamt zeigt sich, dass eine proaktive Herangehensweise, die die

Schnittstelle zwischen Technik und Jura effektiv nutzt,

die Schlüsselkomponente für eine erfolgreiche Bewältigung von Produkthaftungssituationen im Maschinenbau darstellt.

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