Maschine: „Wesentliche Veränderung“

Maschine: „Wesentliche Veränderung“

Wesentliche Veränderung von Maschinen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Deutschland befasst sich mit verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und Regelungen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern in verschiedenen Arbeitsumgebungen zu gewährleisten. Ein wichtiger Aspekt in diesem Bereich ist die Maschinenrichtlinie, die Vorgaben für den sicheren Betrieb und die Verwendung von Maschinen festlegt. Im Rahmen der Maschinenrichtlinie ist es von entscheidender Bedeutung, Änderungen an Maschinen sorgfältig zu betrachten, insbesondere wenn es um wesentliche Veränderungen geht.

Wesentliche Veränderung / Maschine

Wenn Änderungen die festgelegten Grenzen überschreiten, wird die Modifikation als wesentlich betrachtet. Dies hat zur Folge, dass die gesamte Maschine als neu angesehen wird, und die Person, die die Änderung durchführt, wird in der Praxis zum Hersteller. Die Bewertung, ob die vorgenommene Änderung als wesentlich einzustufen ist, obliegt der Verantwortung der Person, die die Modifikation durchführt.

Drei Fälle müssen berücksichtigt werden

1. Wenn keine zusätzliche Gefährdung oder Erhöhung des Risikos auftritt, kann die Maschine auch nach der Änderung als sicher angesehen werden. Zusätzliche sicherheitstechnische Maßnahmen sind in diesem Fall nicht notwendig, und es handelt sich nicht um eine wesentliche Änderung.

2. Auch wenn eine neue Gefährdung oder eine Erhöhung des Risikos vorliegt, können die vorhandenen sicherheitstechnischen Maßnahmen ausreichend sein, um die Maschine weiterhin als sicher einzustufen. Daher sind keine zusätzlichen sicherheitstechnischen Maßnahmen erforderlich, und es handelt sich nicht um eine wesentliche Änderung.

3. Falls eine neue Gefährdung oder eine Erhöhung des Risikos festgestellt wird und die vorhandenen sicherheitstechnischen Maßnahmen nicht ausreichen, könnte eine wesentliche Veränderung vorliegen, und weitere Schritte zur Bewertung sind erforderlich.

Zunächst muss festgestellt werden, ob es möglich ist, durch die Implementierung einfacher trennender Schutzeinrichtungen den ursprünglich sicheren Zustand der Maschine wiederherzustellen, ohne das Risiko im Vergleich zum Ausgangszustand zu erhöhen. Sollte dies möglich sein, kann die Änderung im Allgemeinen als nicht wesentlich betrachtet werden. Andernfalls ist eine detaillierte Bewertung des Risikos erforderlich. Zunächst wird das potenzielle Ausmaß des Schadens untersucht, der durch die vorhandene Gefährdung verursacht werden kann, wobei sowohl Personenschäden als auch Sachschäden berücksichtigt werden.

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