Worum geht es in diesem Artikel?
Die Beschaffung gebrauchter Industriemaschinen geht tendenziell mit einem höheren Risiko einher als der Kauf von Neumaschinen. Der anfängliche Preisvorteil kann sich schnell als erheblicher Nachteil erweisen, insbesondere wenn technische Fehler identifiziert werden und vor allem, wenn die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung nicht erfüllt sind. In solchen Fällen sind erforderliche Modifikationen oft aus wirtschaftlicher Sicht nicht vertretbar. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer gründlichen Prüfung vor der der Anschaffung gebrauchter Industriemaschinen.
In diesem Beitrag befasse ich mich mit einigen wichtigen Punkten zum Erwerb von Gebrauchtmaschinen, die in der Praxis immer wieder zu Problemen führen. Insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung, fast immer unterschätzt, „macht“ Probleme. Wie kann man Risiken reduzieren? Das erfahren Sie im Artikel.
Warum werden gebrauchte Maschinen gekauft?
Der Kauf einer gebrauchten Industriemaschine kann eine Reihe von Vorteilen bieten, insbesondere für Unternehmen, die nach kosteneffizienten und zuverlässigen Lösungen suchen. Einige der wichtigsten Aspekte werden aufgeführt.
Kostenentwicklung bei Maschinen am Standort Deutschland mit Basis Januar 2020 (100%)
Erzeugerpreisindex Maschinen in Deutschland; Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2023 | Stand: 25.10.2023.
Seit dem Aufkommen der Covid-19-Pandemie im Jahr 2020 ist ein bemerkenswerter und kontinuierlicher Anstieg der Erzeugerpreise für Maschinen zu verzeichnen. Dieser offenkundige Trend lässt sich auf bekannte Faktoren zurückführen, darunter die anhaltende Materialknappheit, die damit verbundenen gestiegenen Einkaufskosten, die erschreckend gestiegenen Energiekosten sowie die hohen Personalkosten am Standort Deutschland.
Die Daten des statistischen Bundesamtes für mit Stand September 2023 verdeutlichen in markanter Weise einen drastischen Anstieg um etwa 20 % im Vergleich zum Jahresanfang 2020, dem Beginn der Pandemie. Im Kontrast dazu war in der vorangegangenen identischen Zeitspanne von 2017 bis zum Pandemiebeginn im Jahr 2020 lediglich eine marginale Preisdifferenz von knapp unter 4 % zu verzeichnen.
Die aktuelle Entwicklung deutet bedauerlicherweise darauf hin, dass das Ende dieser Preissteigerungen nicht unmittelbar absehbar ist, was die wirtschaftliche Prognose für Unternehmen, die mit eng kalkulierten Budgets operieren, sowie jene, die ebenfalls unter den Auswirkungen dieser Kostensteigerungen leiden, erheblich trübt. In Anbetracht dieser Umstände gewinnt die Entscheidung, in gebrauchte Industriemaschinen zu investieren, eine zunehmende Relevanz. Dennoch bergen diese Investitionen ihre eigenen Herausforderungen und Risiken, insbesondere wenn die gebraucht angeschaffte Industriemaschine
- unerwartet ausfällt,
- die Lieferung Mängel aufweist,
- sich schlichtweg als minderwertiges Produkt entpuppt oder als
- gebrauchte Industriemaschine rechtliche Anforderungen nicht (mehr) einhält.
Vorteile einer Gebrauchtmaschine
Die wesentlichen Vorteile bei einer gebraucht gekauften Maschine sind
- Kosteneinsparungen: Gebrauchte Industriemaschinen sind in der Regel kostengünstiger als neue Maschinen, was Unternehmen im ersten Schritt ermöglicht, ihre Ausgaben zu senken und Kapital für andere geschäftliche Anforderungen freizusetzen.
- Sofortige Verfügbarkeit: Im Gegensatz zu neuen Maschinen, die oft längere Lieferzeiten haben können, sind gebrauchte Maschinen in der Regel sofort verfügbar. Das kann besonders vorteilhaft sein, wenn ein Unternehmen schnell eine zusätzliche Maschine benötigt, um die Produktionskapazität zu erhöhen.
- Bewährte Leistung: Oftmals haben gebrauchte Industriemaschinen eine nachgewiesene Erfolgsbilanz in Bezug auf Leistung und Zuverlässigkeit. Durch die Bewertung der Geschichte und der bisherigen Leistung können Käufer bei sorgfältiger Prüfung sicherstellen, dass die Maschine für ihre Anforderungen geeignet ist.
- Geringeres Risiko bei der Erprobung neuer Prozesse: Durch den Kauf gebrauchter Maschinen können Unternehmen neue Prozesse und Technologien zu einem geringeren Risiko erproben.
Trotz dieser Vorteile sollten potenzielle Käufer
sorgfältig prüfen,
ob die gebrauchte Maschine ihren spezifischen Anforderungen und Qualitätsstandards sowie den
Eine gründliche Inspektion, die Prüfung der Wartungshistorie und vereinbarte Garantien können dabei helfen, potenzielle Risiken hinsichtlich technischer Kriterien zu minimieren und sicherzustellen, dass die Investition rentabel ist.
Es ist auch ratsam, sich von Fachleuten beraten zu lassen, insbesondere wenn es um teure Investitionen geht, um sicherzustellen, dass die gewählte Option den individuellen Bedürfnissen und Zielen entspricht. Wesentlich ist:
Eine gründliche Analyse und Abwägung der individuellen Vor- und Nachteile ist entscheidend, um die richtige Entscheidung zu treffen.
Technische Risiken beim Kauf gebrauchter Industriemaschinen
Die Entscheidung, gebrauchte Industriemaschinen zu erwerben, birgt für Käufer eine Vielzahl von technischen Risiken, die sorgfältig evaluiert werden müssen. Wesentliche Aspekte, die dabei zu berücksichtigen sind, umfassen den allgemeinen Maschinenzustand und die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit, die Kompatibilität und Integration in bestehende Betriebsabläufe, die detaillierte Wartungs- und Reparaturhistorie, sowie die Einhaltung von CE-Konformitätsstandards und der Betriebssicherheitsverordnung. Ein umfassendes Verständnis dieser technischen Risiken ist von entscheidender Bedeutung, um potenzielle Komplikationen zu antizipieren und präventive Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen.
Technischer Maschinenzustand und Funktionsfähigkeit der gebrauchten Maschine
Die Anschaffung gebrauchter Industriemaschinen ohne vorherige gründliche Prüfung ist ein riskantes Unterfangen, das potenzielle technische und rechtliche Probleme vorprogrammiert. Nicht selten tritt die unangenehme Situation auf, dass nach Kauf und der Lieferung festgestellt wird, dass die gelieferte gebrauchte Maschine erhebliche Mängel aufweist.
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Mehr InformationenNach dem Kauf einer Gebrauchtmaschine: Erhebliche Toleranzabweichungen.
Abnutzung, Verschleiß
Das Beispiel im Video zeigt eine „klassische Situation“ an einer alten, gebraucht gekauften Industriemaschine.
Man erkennt an dem Video, dass es erhebliche Abweichungen im Rundlauf gibt, und zwar in Abhängigkeit des Messortes. Wenn hohe Anforderungen an die Genauigkeit existieren, wie im Fall des Beispiels, existiert an dieser Stelle ein technisches Problem durch die Abweichung. Wird der Fehler bzw. die mangelhafte Lieferung erst nach Kauf und Anlieferung der Maschine festgestellt, wird der Käufer diese Maschine alles andere als schnell wieder los.
Ein solches Szenario wie in diesem Beispiel, verläuft in den meisten Fällen in einen Konflikt zwischen der Käuferin, der späteren Betreiberin, und dem Lieferanten. Häufig ist dann der Rechtsstreit vorprogrammiert.
Technologisch veraltet
Ein weiteres gravierendes Problem ergibt sich, wenn die erworbene Maschine technologisch veraltet ist. Dies betrifft sowohl die eigentliche Maschinentechnologie als auch sicherheitsrelevante Aspekte, insbesondere im Hinblick auf die von der Betreiberin einzuhaltenden Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Oftmals wird diese gesetzliche Vorschrift von der Käuferin/Betreiberin beim Erwerb einer Gebrauchtmaschine schlichtweg „vergessen“.
Kompatibilität und Integration
Die gebrauchte Industriemaschine muss zwangsläufig mit den bestehenden Betriebsprozessen und Anlagen des Käufers kompatibel sein. Das Fehlen dieser Kompatibilität kann nach dem Kauf zu erheblichen Problemen zwischen den beteiligten Parteien führen. Eine gründliche technische Prüfung durch kompetente Sachverständige
vor Vertragsabschluss
kann hier von unschätzbarem Wert sein.
Alte, gebrauchte Maschine: Liegt eine mangelhafte Lieferung vor?
Schnittstellen und Steuerungssysteme
Ein weiteres bedeutendes Problem in der Praxis betrifft das Thema „Steuerungssysteme“. Wenn die vorhandene Steuerung veraltet ist oder nicht mehr funktioniert, können die damit verbundenen Kosten erheblich sein. Im schlimmsten Fall sind keine passenden Steuerungen (alter Bauart) mehr auf dem Markt verfügbar. Dann wird schnell die Frage aufgeworfen, ob
eine technische Anpassung überhaupt noch wirtschaftlich vertretbar ist.
Ist die Maschine jedoch bereits erworben, führt dies nahezu zwangsläufig zu Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien.
Wartungs- und Reparaturhistorie
Mit dem Alter einer Maschine steigen in der Regel die Kosten für die Instandhaltung.
Instandhaltungsaufwand, Instandhaltungskosten gebrauchter Industriemaschinen
Ältere Maschinen sind oft mit dem Nachteil behaftet, dass der Aufwand für die Instandhaltung und die damit verbundenen Kosten höher sind als bei neuen Maschinen. Zudem ist die Historie der Maschine häufig unbekannt, was ein erhebliches Risiko für den Käufer und späteren Betreiber darstellt, wenn dies nicht detailliert vor dem Kauf geprüft wird.
Verfügbarkeit von Ersatzteilen
Ein weiteres akutes Problem in der Praxis ist die begrenzte Verfügbarkeit von Ersatzteilen. Viele Maschinenhersteller halten Ersatzteile maximal zehn Jahre vor. Danach beginnt oft eine Herausforderung für Betreiber älterer Maschinen. Dies kann zu erhöhten Kosten führen oder dazu, dass die gebrauchte Maschine in irgendeiner Form umgebaut werden muss, um weiter betrieben werden zu können. Hierbei ergeben sich weitere Fragestellungen, beispielsweise in Bezug auf die anzuwendende Maschinenrichtlinie und die notwendige Prüfung und Beurteilung einer „wesentlichen Veränderung“. All diese Probleme lassen sich minimieren, wenn
vor dem Maschinenkauf eine gründliche Prüfung erfolgt,
etwa durch kompetente Sachverständige, um das Risiko auf ein Minimum zu reduzieren.
Umbau von Altmaschinen
Besonders heikel wird es, wenn nach der Lieferung festgestellt wird, dass die erworbene gebrauchte Industriemaschine, auch als Altmaschine bezeichnet, in irgendeiner Form umgebaut oder verändert wurde. In solchen Fällen stellt sich zwangsläufig die Frage,
ob die hoffentlich vorhandene CE-Kennzeichnung überhaupt noch Gültigkeit besitzt.
Dieses Szenario kann weiter zu rechtlichen Unklarheiten führen und erfordert eine sorgfältige Prüfung der Konformität und Sicherheitsstandards. Wenn es schlecht läuft, darf die Maschine (zunächst) gar nicht betrieben werden. Das Durchlaufen des dann notwendigen Konformitätsverfahrens kann erhebliche Folgekosten mit sich bringen.
Einige Anforderungen beim Kauf gebrauchter Industriemaschinen
Der Betrieb von Maschinen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erfordert die Einhaltung einer Vielzahl von Richtlinien und Anforderungen. Leider wird diese wichtige Compliance von Käufern, in der Regel den zukünftigen Betreibern, beim Kauf vermeintlich günstiger Maschinen oft völlig vernachlässigt. Das kann dazu führen, dass die scheinbar kostengünstige Gebrauchtmaschine zu einem wirtschaftlichen Fiasko wird. Im schlimmsten Fall ist eine Nutzung nicht gestattet, oder die
Erfüllung der erforderlichen Anforderungen führt zu beträchtlichen wirtschaftlichen Verlusten.
Diese Risiken verdeutlichen die essenzielle Bedeutung einer umfassenden Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen sowie einer sorgfältigen technischen Prüfung der Gebrauchtmaschine, um potenzielle wirtschaftliche und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Kauf gebrauchter Industriemaschinen mit Baujahr ab 1995 innerhalb des EWR
Die Beschaffung gebrauchter Industriemaschinen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist ein vielschichtiger Prozess, der durch eine Reihe von gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien geregelt wird. Insbesondere seit 1995 hat die Anwendung des Produktsicherheitsgesetzes in Verbindung mit der Produktsicherheitsverordnung und der Maschinenrichtlinie erhebliche Auswirkungen auf den Kauf von Maschinen, die in diesem Zeitraum hergestellt wurden. Diese Vorschriften stellen sicher, dass Gebrauchtmaschinen, die ab 1995 hergestellt wurden und innerhalb des EWR gehandelt werden, den hohen Sicherheits- und Qualitätsstandards der europäischen Gesetzgebung entsprechen (sollen). Die Einhaltung dieser Bestimmungen dient nicht nur dem Schutz von Personen und Eigentum, sondern auch der Sicherstellung eines reibungslosen und sicheren Betriebs von Industriemaschinen im EWR.
Grundsätzlich müssen alle Maschinen ab 1995 im EWR unter anderem die Kennzeichnung der Konformität (CE-Zeichen) und eine Konformitätserklärung aufweisen. Nur,
gilt diese noch?
Das ist eine wichtige Frage, die nach dem Erwerb einer gebrauchten Industriemaschine über Weiterbetrieb und Folgekosten entscheidet.
Beschaffung älterer Gebrauchtmaschinen mit Baujahren vor 1995 innerhalb des EWR
Für ältere Gebrauchtmaschinen mit Baujahren vor 1995 galten in den verschiedenen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ausschließlich die jeweiligen nationalen Bau- und Ausrüstungsstandards. Obwohl ab 1989 eine gemeinsame europäische Maschinenrichtlinie zur Schaffung eines Binnenmarktes für Maschinen existierte, wurde sie erst Ende 1992 in nationales Recht umgesetzt und war in Deutschland erst ab 1995 für Maschinenhersteller verbindlich anzuwenden.
Die Ermittlung der spezifischen früheren nationalen Anforderungen der verschiedenen EWR-Staaten für ältere Gebrauchtmaschinen ist einzeln mit erheblichem Aufwand verbunden. Außerdem dienen diese nationalen Vorschriften nicht als Maßstab für die zulässige aktuelle Bereitstellung älterer Gebrauchtmaschinen in Deutschland.
Während die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes für neuere Gebrauchtmaschinen gelten, finden sie keine Anwendung auf ältere Gebrauchtmaschinen. Dennoch gestattet das Produktsicherheitsgesetz die Bereitstellung älterer Maschinen auf dem Markt, die nicht unter die Maschinenverordnung fallen, sofern bei
bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet werden.
Gemäß dem Produktsicherheitsgesetz wird deutlich betont, dass die Möglichkeit, einen höheren Sicherheitsstandard zu erreichen (zum Beispiel durch potenzielle Umrüstungsmaßnahmen an einer Gebrauchtmaschine) oder die Verfügbarkeit anderer Maschinen, die ein geringeres Risiko darstellen, nicht ausreichen, um ein Produkt als gefährlich einzustufen.
Zusätzlich zu den grundlegenden Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes müssen Käufer und potenzielle spätere
Betreiber auch die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung beachten. Diese Vorschriften gelten für alle neuen Maschinen sowie unabhängig vom Baujahr für alle gebrauchten Maschinen.
Gebrauchtmaschinen aus Nicht-EWR-Staaten
Der Kauf von Gebrauchtmaschinen, die nicht aus Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) stammen, bringt erheblich umfangreichere Anforderungen und Konsequenzen in Bezug auf sicherheitstechnische und formale Standards mit sich. Unabhängig von Baujahr, Maschinentyp und Herkunftsland dürfen solche Gebrauchtmaschinen nur auf dem europäischen Markt bereitgestellt werden, wenn sie sämtlichen Anforderungen der relevanten europäischen Binnenmarktrichtlinien entsprechen, wie beispielsweise der Maschinenrichtlinie, der Niederspannungsrichtlinie oder der Druckgeräterichtlinie. Dies bedeutet, dass für alle Gebrauchtmaschinen, unabhängig von ihrem Ursprung, unter anderem eine Konformitätserklärung gemäß den Vorschriften der Maschinenrichtlinie vorliegen muss.
Folglich sollten Gebrauchtmaschinen aus Nicht-EWR-Staaten genauso behandelt werden wie neue Maschinen aus diesen Ländern, wenn es um die Beschaffung geht. Die unterschiedlichen Anforderungen an Gebrauchtmaschinen in Abhängigkeit von ihrem Herkunftsland und Baujahr können erhebliche Hindernisse für Käufer darstellen, bevor diese die Maschinen in ihren Betrieben verwenden können. In Anbetracht dessen ist es ratsam, die wesentlichen Anforderungen an die Gebrauchtmaschine bereits im Kaufvertrag festzulegen, um Missverständnisse und potenzielle rechtliche Probleme zu vermeiden.
Allgemeine Anforderungen an Gebrauchtmaschinen
Die Betriebssicherheitsverordnung legt dem Betreiber, häufig mit Käufer identisch, einer Maschine die Verantwortung auf, sicherzustellen, dass die Anforderungen der Verordnung bei der Verwendung einer gekauften gebrauchten Maschine eingehalten werden. Insbesondere beim Erwerb einer älteren Gebrauchtmaschine ist es
vor dem Kauf.
ratsamt, die
Übereinstimmung der zu erwerbenden Maschine mit den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung sorgfältig zu prüfen.
Andernfalls liegt es in der Verantwortung des Käufers, die erforderliche Übereinstimmung eigenständig sicherzustellen.
Im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung ist der Maschinenbetreiber dazu verpflichtet, auf der Grundlage einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Schutzmaßnahmen für eine sichere Verwendung der Maschine, in diesem Fall der Gebrauchtmaschine, festzulegen. Hierbei ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Schutzmaßnahmen sowie die Verwendung der Maschine entsprechend
dem aktuellen Stand der Technik
umgesetzt werden. Dies bedeutet, dass der Betreiber verpflichtet ist,
alle verfügbaren technischen und sicherheitsrelevanten Maßnahmen zu berücksichtigen, um potenzielle Risiken und Gefahren am Arbeitsplatz zu minimieren und die Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.
Die Einhaltung dieser Vorschriften ist unerlässlich, um Unfälle, Gesundheitsrisiken und potenzielle rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, die aus einem Verstoß gegen die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung resultieren könnten.
Gebrauchte Industriemaschine: Mangelhafte Lieferung – Beispiele
In den Unterabschnitten sind einige exemplarische Beispiele aufgeführt.
CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung
Die CE-Kennzeichnung dokumentiert nach außen die einseitige Erklärung des Herstellers bzw. des Importeurs, dass seiner Überzeugung nach für das verwendungsfähige Produkt, z. B. Maschine, alle Sicherheitsanforderungen aus den für das Produkt relevanten EG-Richtlinien zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens erfüllt sind.
„Modifizierte“ Gebrauchtmaschine erhalten. Was bedeutet das?
Das Bild zeigt eine nachträglich berücksichtigte „Führung“ einer Walze bei einer Gebrauchtmaschine. Es dokumentiert, dass seit dem ersten Inverkehrbringen durch die originäre Herstellerin der Maschine in die Konstruktion eingegriffen wurde. Wieso wurde das vorgenommen? Wurde die „Wesentliche Änderung“ geprüft?
Ist die Konformitätserklärung noch gültig?
Das ist die wichtige Frage, die der Betreiber zu klären hat, wenn der Kauf bereits abgewickelt wurde und vorher nicht geprüft wurde.
Fehlende Konformitätserklärung
Ein häufig vorkommender Fall ist das Fehlen einer Konformitätserklärung. Es ist unabdingbar sicherzustellen, dass die gelieferte gebrauchte Maschine auch nach dem Kauf (mindestens) den Angaben der Konformitätserklärung entspricht. Mangelnde Klarheit in dieser Angelegenheit kann im Falle eines Personenschadens zu erheblichen rechtlichen Problemen für den Betreiber führen.
Veränderte Gebrauchtmaschine mit CE gekauft?
Wenn eine gebrauchte Maschine eine Konformitätserklärung und eine CE-Kennzeichnung aus der Zeit des Inverkehrbringens besitzt, jedoch offenkundige Veränderungen seitdem erfahren hat, siehe Bild, müssen spezifische Schritte unternommen werden, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen. Einige Maßnahmen sind:
- Prüfung der Konformität: Der erste Schritt besteht darin, eine gründliche Prüfung durchzuführen, um festzustellen, ob die vorgenommenen Änderungen die Konformität mit den ursprünglichen Standards und Vorschriften beeinträchtigt haben.
2. Risikobeurteilung: Eine umfassende Risikobeurteilung sollte vorgenommen werden, um potenzielle Auswirkungen auf die Sicherheit und den Betrieb der Maschine zu identifizieren.
Das kostet Betreiber einiges an Aufwand und somit Zeit und Geld. Nicht zu vergessen ist das Risiko, welches es bedeutet.
Betriebsanleitungen
Mit gebraucht erworbenen Maschinen werden häufig keine, Betriebsanleitungen in anderen Sprachen oder welche ausgeliefert, die nicht dem Maschinentyp entsprechen.
Auch dies ist für Käufer / Betreiber problematisch.
Änderungen, die die Sicherheit beeinflussen
Wenn die gebrauchte Maschine von ihrer Dimension nicht mit dem Standort bei der Käuferin / Betreiberin 1:1 kompatibel ist, habe ich es mehrfach erlebt, dass dann auch schon mal vom Lieferanten technische Änderungen zu Lasten der Sicherheit an der gebrauchten Maschine vorgenommen werden, so dass diese an den Aufstellungsort „passt“.
Auch so etwas ist nicht zulässig.
Änderungen, die die Sicherheit beeinflussen
Altmaschinen haben oftmals Probleme mit der Genauigkeit. Das Video zeigt ein Beispiel, wie ich es zahlreiche Male in ähnlicher Form in Rechtstreitigkeiten hatte.
Kann nicht genau gefertigt werden, ist ein dauerhaftes und wiederkehrendes Problem für die Betreiberin mit dem Kauf der gebrauchten Maschine geschaffen.
Dieses Risiko kann man
erheblich minimieren, wenn Sachverständige vor dem Kauf eingehend prüfen.
Steuerungsprobleme
Immer wieder beobachte ich technische Probleme mit Steuerungen. Maschinen machen dann nicht das, was die Steuerung eigentlich „anzeigt“ und vorgeben sollte.
Bei alten Maschinen gibt es häufig keine Originalsteuerungen mehr. Die Anpassung „neu-alt“ klappt entweder nicht, zu hohen Kosten oder bringt in der Konsequenz andere technische Probleme mit sich.
All das ist für Betreiber äußerst unerfreulich und kostet.
Betriebssicherheitsverordnung 2015: Häufig Killer für Gebrauchtmaschinen
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) definiert spezifische Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen. Sie trat in Deutschland am 1. Juni 2015 in Kraft und dient der Umsetzung der europäischen Arbeitsmittelrichtlinie 2009/104/EG.
Die Betriebssicherheitsverordnung legt Verpflichtungen für Arbeitgeber fest, also auch Maschinenbetreiber, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten.
Zu den Arbeitsmitteln gehören
- Maschinen,
- Geräte,
- Apparate,
- Anlagen sowie deren
- Teile und Zubehör.
Die Verordnung befasst sich mit Aspekten wie der Gefährdungsbeurteilung, der sicheren Bereitstellung von Arbeitsmitteln, der Instandhaltung und Prüfung, der Überwachung von Arbeitsmitteln und der Dokumentation von Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit.
Die Betriebssicherheitsverordnung zielt darauf ab, Arbeitsunfälle und Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz zu minimieren und somit die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
Wieso ist es häufig der „KO“ für Altmaschinen?
Der Betreiber ist verpflichtet, seine Arbeitnehmer zu schützen. In der Bundesrepublik Deutschland sind europäische Regelungen zum Beispiel über die Betriebssicherheitsverordnung 2015 umgesetzt. Auch hier gilt, dass die Mitgliedstaaten europäisches Recht in nationales Recht umsetzen mussten.
Altmaschinen weisen häufig einen niedrigeren sicherheitstechnischen Stand auf, als er in der aktuellen Fassung der Maschinenrichtlinie für Neumaschinen gefordert wird. Eine Nachrüstung auf den heutigen Stand der Maschinenrichtlinie ist häufig
- technisch nicht möglich und/oder
- wirtschaftlich nicht darstellbar.
Die BetrSV2015 fordert, dass der Arbeitgeber nur Maschinen zur Verfügung stellen darf, deren
Verwendung nach dem Stand der Technik sicher
ist und zwar nach BetrSichV2015, §5 Absatz 3 in Verbindung mit §3. Diese Forderung gilt auch für Altmaschinen.
Es existiert daher auch
keine Bestandsschutzregelung,
sondern es muss
immer im Einzelfall
beurteilt werden, ob die Verwendung einer Maschine sicher ist.
Aufgrund der Tatsache, dass der Stand der Technik erreicht werden muss, wenn der Betreiber den Mitarbeitern auch gebrauchte (Alt-) Maschinen zur Verfügung stellt, bedeutet das sehr häufig
das wirtschaftliche Aus für Gebrauchtmaschinen.
Risikominimierungsmaßnahmen beim Kauf gebrauchter Industriemaschinen
Bei der Beschaffung gebrauchter Industriemaschinen sind Risikominimierungsmaßnahmen vorwiegend vor dem Kauf von zentraler Bedeutung. Sollte es dennoch zu einer unzureichenden Lieferung einer gebrauchten Maschine oder einer Minderleistung, häufig auch Schlechtleistung genannt, kommen, können auch noch nach dem Kauf geeignete Schritte durch erfahrene, professionelle Sachverständige eingeleitet werden. In Anbetracht der Komplexität und der möglichen rechtlichen und finanziellen Implikationen, ist ein umfassendes Verständnis der präventiven und nachträglichen Maßnahmen entscheidend, um potenzielle (weitere) Risiken zu mindern.
Grundsätzlich ist es immer besser, vor dem Kauf bzw. Vertragsabschluss eine umfassende Prüfung durchzuführen.
Dies ist ein wichtiger Schutzmechanismus, der sicherstellt, dass die defekte Maschine repariert oder ersetzt wird, wenn eine mangelhafte Lieferung vorliegt und die Maschine kaputt übergeben wurde.
Liegt eine defekte Maschine vor, sind die entscheidenden zu klärenden Fragen aber:
... vor dem Kauf
Grundsätzlich dürfte bereits durch die vorherigen Ausführungen klar geworden sein, dass es für den Kauf einer gebrauchten Industriemaschine seitens des Käufers sehr gute Gründe geben muss, da der Erwerb einer Gebrauchtmaschine – aus meiner Erfahrung –
immer deutlich risikobehafteter ist als bei einer Neumaschine.
Anforderungen definieren
Bevor man sich auf den Kauf einer Maschine einlässt, ist es von entscheidender Bedeutung, die eigenen Anforderungen und Bedürfnisse klar zu definieren, damit die erworbene Maschine den betrieblichen Anforderungen gerecht wird. Hierbei geht es nicht nur um die technischen Spezifikationen der Maschine, sondern auch um rechtliche Anforderungen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb von Maschinen und der Sicherheit der Arbeitnehmer stehen.
Die oftmalige spätere Parteidiagnose „Maschine kaputt“ kann nämlich auch aus schlecht oder nicht definierten Anforderungen resultieren.
- Klare Definition der Anforderungen:
Bevor eine Maschine gesucht und bestellt wird, sollten Besteller/Betreiber ein detailliertes Lastenheft oder eine Anforderungsliste erstellen. Diese Dokumente dienen als Leitfaden und enthalten alle wesentlichen Anforderungen und Spezifikationen, die die Maschine erfüllen muss. Hierzu gehören:
- Technische Anforderungen, wie Leistungsfähigkeit der Maschine, Größe, Kapazität, Geschwindigkeit, Genauigkeit und andere technische Details, die für den vorgesehenen Einsatz entscheidend sind;
- Betriebsbedingungen am vorgesehenen Betriebsort;
- Sicherheitsanforderungen müssen erfüllt sein, was insbesondere bei gebrauchten Maschinen die Anforderungen der BetrSichV2015 bedeutet, oftmals ein KO-Kriterium;
- regulatorische Anforderungen, wie weitere gesetzliche Bestimmungen und Normen, die für den Betrieb der Maschine am Betriebsort gelten, einschließlich Zertifizierungen und Konformitätsanforderungen.
- Berücksichtigung rechtlicher Anforderungen:
Es ist unerlässlich, dass aktuellen rechtlichen Anforderungen für die Sicherheit der Arbeitnehmer, die mit der Maschine arbeiten, erfüllt sind, wie zum Beispiel:
- Sicherheitsrichtlinien: Dies kann Aspekte wie Maschinenrichtlinie und Arbeitsschutzgesetze umfassen.
- Umweltvorschriften: Werden notwendige Standards erfüllt?
- CE-Kennzeichnung (in der EU): Liegt sie vor und entspricht die gebauchte Maschine noch der (ehemaligen) Konformitätserklärung?
- Erfüllt die Gebrauchtmaschine insbesondere auch die Betriebssicherheitsverordnung (am Standort Deutschland)?
- Sachverständige hinzuziehen:
Erfahrene Sachverständige und Experten können eine unschätzbare Hilfe bei der Definition Ihrer Anforderungen sein. Sie verfügen über umfassende Erfahrung in vielen vergleichbaren Fällen und können wertvolle Einblicke und Empfehlungen bieten. Sachverständige Experten können helfen, sicherzustellen, dass die Anforderungen angemessen, realistisch und umsetzbar sind.
immer deutlich risikobehafteter ist als bei einer Neumaschine.
... nach dem Kauf und dem erkannten Problem durch den Käufer / Betreiber
Das Auftreten von technischen Mängeln und Fehlern in Maschinen kann in jedem Betrieb eine Herausforderung darstellen, insbesondere bei gebraucht erworbenen Industriemaschinen.
Der erste und wichtigste Schritt besteht darin, den potenziellen Mangel genauestens zu dokumentieren und gegenüber dem Hersteller zu kommunizieren. Dies schließt Zeitpunkt, Ort und Umstände ein, unter denen der Fehler aufgetreten ist. Die genaue Beschreibung des Fehlers und seiner Auswirkungen ist von entscheidender Bedeutung.
Lieferanten oder Hersteller haben das Recht auf Nachbesserung.
Dies ist ein wichtiger Schutzmechanismus, der sicherstellt, dass die defekte Maschine repariert oder ersetzt wird, wenn eine mangelhafte Lieferung vorliegt und die Maschine kaputt übergeben wurde.
Liegt eine defekte Maschine vor, sind die entscheidenden zu klärenden Fragen aber:
Liegt tatsächlich eine mangelhafte Lieferung vor?
Entspricht die Maschine der Bestellung samt Spezifikation?
Darüber hinaus stellt sich bei gebrauchten Industriemaschinen immer noch die Frage nach dem
Stand der Technik
unter Bezugnahme auf die
Betriebssicherheitsverordnung.
Diese zentralen Fragen lassen sich durch die Hinzuziehung versierter Sachverständiger oder Gutachter sachlich und objektiv klären. Experten aus dem Bereich der technisch-forensischen Schadenermittlung an Maschinen, können den Zustand der Maschine untersuchen, die Ursachen des Problems feststellen und die Beweislage gerichtsfest dokumentieren. Dies erweist sich insbesondere als essenziell, um die Position von Käufer/Betreiber in rechtlichen Auseinandersetzungen oder Verhandlungen zu stärken.
Beweissicherung durch erfahrene technische Sachverständige für Maschinen und Anlagen
Fehler und Mängel an Maschinen und industriellen Anlagen sind in der Welt des Maschinenbaus allgegenwärtig und gehören zu den Herausforderungen, denen Hersteller und Betreiber regelmäßig gegenüberstehen. In solchen Situationen stellen sich grundlegende Fragen:
Was wurde vertraglich vereinbart, und was wurde tatsächlich geliefert?
Die Klärung dieser Fragen bildet den Kern jeder Auseinandersetzung im Zusammenhang mit technischen Mängeln und Defekten.
Leider tendieren die beteiligten Parteien oft dazu, sich in den Diskussionen in unwesentlichen Details zu verlieren. Dies kann den Prozess der Problemlösung verkomplizieren und verlängern. Wenn externe Rechtsanwälte frühzeitig in solche Angelegenheiten involviert werden, verschiebt sich der Fokus schnell von den technischen Aspekten hin zu rechtlichen Fragestellungen. Dies kann dazu führen, dass der ursprünglich technische Konflikt in eine völlig andere Richtung gelenkt wird, was einen langwierigen und kostspieligen Rechtsstreit zur Folge haben kann. Dies ist besonders der Fall, wenn der rechtliche Vortrag nicht ausreichend auf die technischen Sachverhalte vorbereitet wurde.
Wenn die Gebrauchtmaschine nach dem Erwerb nicht wie gewünscht funktioniert, müssen viele technische Fragen geklärt werden.
In diesem Kontext spielen Beweissicherungsgutachten im Bereich „Maschinen, Maschinenbau und industrielle Anlagen“ eine entscheidende Rolle. Diese Gutachten dienen dazu, Abweichungen von den vertraglichen Vereinbarungen zu dokumentieren und technische Sachverhalte klarzustellen. Sie werden oft von sachkundigen Experten und Gutachtern erstellt, die sowohl über eine fundierte Expertise im Maschinenbau als auch über ein Verständnis für die technisch-rechtlichen Randbedingungen verfügen.
Die Beauftragung eines Beweissicherungsgutachtens an einer Maschine oder industriellen Anlage erfolgt in der Regel, wenn der Auftraggeber der Ansicht ist, dass die gelieferte Maschine oder Anlage nicht den vereinbarten Anforderungen entspricht und somit seine Erwartungen nicht erfüllt wurden. Diese Gutachten sind unverzichtbar, um objektive und faktenbasierte Informationen zu sammeln, die als Grundlage für die Klärung von Streitigkeiten dienen können.
Insgesamt spielt die Beweissicherung eine wichtige Rolle im Umgang mit technischen Problemen in der Industrie, wenn eine defekte Maschine geliefert wurde und eine mangelhafte Lieferung vorliegt. Sie ermöglicht eine
sachliche und professionelle Klärung von Fragen zur Vertragserfüllung und verhindert, dass technische Auseinandersetzungen frühzeitig auf die rechtliche Ebene gezogen werden, ohne dass eine angemessene Substantiierung auf technischer Ebene stattgefunden hat.
Tipps zur Vermeidung künftiger Probleme beim Maschinenkauf
Öffentlich bestellte und EU-zertifizierte Sachverständige können beim Maschinenkauf in beratender Funktion tätig sein. Experten bieten wertvolle Unterstützung, um sicherzustellen, dass der Maschinenkauf erfolgreich und unter Berücksichtigung aller relevanten technischen Aspekte abläuft.
Das Risiko einer fehlerhaften Lieferung einer Maschine oder gar eine defekte Maschine wird deutlich reduziert
Die Expertenrolle beim Maschinenkauf umfasst zum Beispiel:
- Begutachtung von gebrauchten Maschinen: Der Sachverständige kann die gebrauchte Maschine im Rahmen einer Vor-Ort-Inspektion vor dem Kauf begutachten und potenzielle Risiken frühzeitig erkennen.
- Technische Beratung: Ein Sachverständiger kann technische Beratung bieten, um sicherzustellen, dass die ausgewählte Maschine den spezifischen Anforderungen und Bedürfnissen des Käufers entspricht. Dies kann die Überprüfung von technischen Datenblättern, Spezifikationen und Konstruktionsmerkmalen umfassen.
- Bewertung und Wertermittlung: Bei gebrauchten Maschinen kann der Sachverständige eine Bewertung vornehmen.
- Technische Prüfungen: Der Sachverständige kann technische Vereinbarungen zwischen den Parteien prüfen und somit behilflich sein, sicherzustellen, dass wesentliche technischen Aspekte angemessen berücksichtigt wurden.
- Mängelfeststellung: Im Falle von Mängeln kann der Sachverständige bei der Ermittlung der Ursachen behilflich sein.
- Beweissicherung: Im Fall einer defekten Maschine oder einer mangelhaften Lieferung kann der erfahrene Sachverständige ein substantiiertes Beweissicherungsgutachten erstellen, um die technische Problematik effizient auf den Punkt zu bringen.
- Schiedsgutachten: Streitige Fragen können zwischen Besteller und Lieferant sehr schnell rechtsverbindlich geklärt werden.
- Schlichtung und Mediation: Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Käufer und Lieferant/Hersteller kann der sachverständige Mediator als unparteiischer Vermittler auftreten und eine Einigung herbeizuführen.
Öffentlich bestellte Sachverständige in Deutschland sind unabhängig und arbeiten weisungsungebunden, wenn es darum geht, technische Fragen im Zusammenhang mit dem Maschinenkauf oder eine fehlerhafte Lieferung zu klären.
Fazit und Schlussgedanken
Der Erwerb einer gebrauchten Maschine birgt nach eingehender Erfahrung ein
deutlich höheres Risiko im Vergleich zum Kauf einer neuen Maschine.
Bei auftretenden technischen Fehlern oder Mängeln ist es für Käufer von entscheidender Bedeutung, ihre Rechte zu verstehen und die geeigneten Schritte zur Fehlerbehebung zu kennen.
Die erste entscheidende Maßnahme besteht in der Ermittlung der Ursache des Fehlers oder Mangels. Angesichts der potenziell
erheblichen Streitwerte und der möglichen Auswirkungen von Betriebsunterbrechungen infolge fehlerhafter Maschinenlieferungen empfiehlt es sich, frühzeitig einen erfahrenen Maschinensachverständigen hinzuzuziehen.
Dies kann bereits bei der Festlegung der Anforderungen für den Maschinenkauf erfolgen oder spätestens dann, wenn die mangelhafte Lieferung der Maschine auf einen potenziellen Schaden hinweist.
Insbesondere bei älteren Gebrauchtmaschinen ergibt sich die Herausforderung,
die Betriebssicherheitsverordnung einzuhalten, die auch für alte gebrauchte Industriemaschinen den Stand der Technik fordert.
Diese Anforderung wird häufig nicht ausreichend berücksichtigt oder falls doch, fast immer unterschätzt.
Unabhängig von der spezifischen Natur des auftretenden Problems führen damit einhergehende Zeit- und Kostenprobleme in der Regel zu erheblichen Herausforderungen für Käufer und Betreiber. Daher ist es ratsam, von Anfang an eine professionelle Herangehensweise zu verfolgen. Experten mit umfangreicher Expertise im Maschinenwesen sowie in rechtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere als Gerichtssachverständige, können dazu beitragen, die mit dem Maschinenkauf verbundenen Risiken erheblich zu minimieren, wenn auch nicht gänzlich auszuschließen.
Ich empfehle, die
Anschaffung einer gebrauchten Industriemaschine sorgfältig zu prüfen und zu überdenken.
Wenn sich keine signifikanten Vorteile für den Kauf einer gebrauchten Maschine abzeichnen, ist der Erwerb einer neuen Maschine nahezu immer mit einem deutlich geringeren Risiko verbunden.