Defekte Maschine nach Kauf: Mangelhafte Lieferung? Was tun?

Wenn Maschinen die "Erwartungen" nicht erfüllen, sind Probleme vorprogrammiert.
Gebrauchte Maschine

Defekte Maschine nach Kauf: Mangelhafte Lieferung? Was tun?

Worum geht es in diesem Artikel?

Der Kauf einer neuen Maschine oder einer Gebrauchtmaschine ist oft ein besonderes Investment in produzierenden Wirtschaftsunternehmen. Doch was passiert, wenn nach Lieferung und Inbetriebnahme der neuen oder gebrauchten Maschine plötzlich Probleme auftreten? Die Freude über den neuen Erwerb kann schnell in Frustration, Unzufriedenheit mit finanziellen Folgen umschlagen. In solchen Situationen ist es von entscheidender Bedeutung, einen klaren Kopf zu bewahren und systematisch vorzugehen, um festzustellen, ob tatsächlich Fehler vorliegen und die Maschine mangelhaft ist.

In diesem Beitrag befasse ich mich mit einigen wesentlichen Aspekten dieser Thematik und, wie man damit umgeht, wenn (scheinbar) eine mangelhafte Lieferung einer Maschine vorliegt. Eine defekte Maschine bedeutet gleich eine Vielzahl zu bewältigender Probleme. Dabei geht es nicht nur darum festzustellen, ob die Maschine kaputt ist, sondern auch, ob sie den Erwartungen und den ursprünglichen Spezifikationen entspricht. Oftmals kommt es zu technischen Diskussionen zwischen dem Besteller und dem Hersteller bzw. Lieferanten, und in solchen Momenten ist es wichtig, sachlich sowie strukturiert vorzugehen, um die Angelegenheit zu klären.

 

Vorbereitung des Maschinenkaufs

Die erste zu klärende Frage lautet: Die Maschine neu oder gebraucht kaufen?

 

defekte maschine

Defekte Maschine nach mangelhafter Lieferung mit permanenter Fehlermeldung. Betreiberdiagnose: „Maschine kaputt“.

Neu oder gebraucht kaufen?

Der Kauf von Maschinen ist eine Entscheidung, die nicht nur finanziell, sondern auch in Bezug auf die betriebliche Effizienz und die langfristige Investition in die Produktivität eines Unternehmens von großer technischer sowie wirtschaftlicher Bedeutung ist. Für den Kauf einer neuen Maschine oder für den Erwerb einer gebrauchten Maschine gibt es zahlreiche Faktoren, die man ins Kalkül ziehen sollte.  

Beide Optionen haben ihre Vor- und Nachteile.

Neue Maschinen …Gebrauchte Maschinen …
stehen für höhere Zuverlässigkeit durch neuesten Stand. Dies führt zu einer höheren Betriebszuverlässigkeit und geringeren Stillstandszeiten.sind in der Regel deutlich günstiger als neue Maschinen
beinhalten neuesten Technologien und Innovationen, was die Effizienz und Produktivität steigern kann.sind oft sofort verfügbar und können kurzfristige Bedürfnisse erfüllen.
können an spezielle Bedürfnisse angepasst, was eine maßgeschneiderte Lösung ermöglicht.haben oft eine nachgewiesene Leistungsgeschichte.
entsprechen (hoffentlich) aktueller Maschinensicherheit.verfügen fast immer über CE-Kennzeichnung, aber gilt das noch?
Exemplarische Vorteile neuer und gebrauchter Maschinen.

Die Entscheidung zwischen dem Kauf einer neuen oder gebrauchten Maschine hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des verfügbaren Budgets, des geplanten Einsatzzwecks, der geplanten Nutzungsdauer und der Verfügbarkeit von gebrauchten Maschinen auf dem Markt.

 

Neue Maschinen …Gebrauchte Maschinen …
bedeuten höhere Anschaffungskosten.stehen oft für größere Reparaturkosten.
erfordern deutlich längere Lieferzeiten.bereiten ggf. Probleme mit Verfügbarkeit von Ersatzteilen.
haben meist längere durchschnittliche Lebensdauerhaben eine deutlich geringere Restlebensdauer.
erhalten teilweise eingeschränkte Garantien.
erfüllen oft nicht die Anforderungen an Sicherheit nach BetrSichV2015.
Exemplarische Nachteile neuer und gebrauchter Maschinen.

Anforderungen an zu erwerbende Maschine vor Maschinenkauf definieren

Bevor man sich auf den Kauf einer gebrauchten oder neuen Maschine einlässt, ist es von entscheidender Bedeutung, die eigenen Anforderungen und Bedürfnisse klar zu definieren, damit die erworbene Maschine den betrieblichen Anforderungen gerecht wird. Hierbei geht es nicht nur um die technischen Spezifikationen der Maschine, sondern auch um rechtliche Anforderungen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb von Maschinen und der Sicherheit der Arbeitnehmer stehen.

Die oftmalige spätere Parteidiagnose „Maschine kaputt“ kann nämlich auch aus schlecht oder nicht definierten Anforderungen resultieren.

  1. Klare Definition der Anforderungen:

Bevor eine Maschine gesucht und bestellt wird, sollten Besteller/Betreiber als Leitfaden ein detailliertes Lastenheft oder eine Anforderungsliste erstellen. Diese Dokumente dienen als Leitfaden und enthalten alle wesentlichen Anforderungen und Spezifikationen, die die Maschine erfüllen muss. Hierzu gehören:

  • Technische Anforderungen, wie Leistungsfähigkeit der Maschine, Größe, Kapazität, Geschwindigkeit, Genauigkeit und andere technische Details, die für den vorgesehenen Einsatz entscheidend sind.
  • Betriebsbedingungen am vorgesehenen Betriebsort.
  • Sicherheitsanforderungen müssen erfüllt sein, was insbesondere bei gebrauchten Maschinen die Anforderungen der BetrSichV2015 bedeutet, oftmals ein KO-Kriterium.
  • Regulatorische Anforderungen, wie weitere gesetzliche Bestimmungen und Normen, die für den Betrieb der Maschine am Betriebsort gelten, einschließlich Zertifizierungen und Konformitätsanforderungen.

 

mangelhafte Lieferung

Alptraum für Besteller / Betreiber von Maschinen: Die neue Maschine „steht permanent“ und es liegt eine mangelhafte Lieferung vor. Was tun?

  1. Berücksichtigung rechtlicher Anforderungen:

Es ist unerlässlich, dass aktuellen rechtlichen Anforderungen für die Sicherheit der Arbeitnehmer, die mit der Maschine arbeiten, erfüllt sind, wie zum Beispiel:

  • Sicherheitsrichtlinien: Dies kann Aspekte wie Maschinenrichtlinie und Arbeitsschutzgesetze umfassen.
  • Umweltvorschriften: Werden notwendige Standards erfüllt?
  • CE-Kennzeichnung (in der EU): Liegt sie vor und entspricht die gebauchte Maschine noch der (ehemaligen) Konformitätserklärung?
  1. Sachverständige hinzuziehen:

Erfahrene Sachverständige und Experten können eine unschätzbare Hilfe bei der Definition Ihrer Anforderungen sein. Sie verfügen über umfassende Erfahrung in vielen vergleichbaren Fällen und können wertvolle Einblicke und Empfehlungen bieten. Diese Fachleute können Ihnen helfen, sicherzustellen, dass Ihre Anforderungen angemessen, realistisch und umsetzbar sind.

 

Defekte Maschine: Schritte beim Auftreten von technischen Mängeln und Fehlern

Das Auftreten von technischen Mängeln und Fehlern in Maschinen kann in jedem Betrieb eine Herausforderung darstellen, schließlich soll die defekte Maschine schnell wieder einsatzbereit ist.

Der erste und wichtigste Schritt besteht darin, den potenziellen Mangel genauestens zu dokumentieren und gegenüber dem Hersteller zu kommunizieren. Dies schließt Zeitpunkt, Ort und Umstände ein, unter denen der Fehler aufgetreten ist. Die genaue Beschreibung des Fehlers und seiner Auswirkungen ist von entscheidender Bedeutung. 

Lieferanten oder Hersteller haben das Recht auf Nachbesserung.

Dies ist ein wichtiger Schutzmechanismus, der sicherstellt, dass die defekte Maschine repariert oder ersetzt wird, wenn eine mangelhafte Lieferung vorliegt und die Maschine kaputt übergeben wurde.

Liegt eine defekte Maschine vor, sind die entscheidenden zu klärenden Fragen aber: 

Liegt tatsächlich eine mangelhafte Lieferung vor?

Entspricht die Maschine der Bestellung samt Spezifikation?

Diese wesentlichen Fragen können durch die Einschaltung professioneller Sachverständiger oder Gutachter emotionslos geklärt werden. Profis aus dem technisch-forensischen Maschinenumfeld können den Zustand der Maschine untersuchen, die Ursache des Problems ermitteln und die Beweise dokumentieren. Dies ist besonders wichtig, um den Parteivortrag der Bestellerin oder Betreiberin zu substantiieren, falls es zu rechtlichen Auseinandersetzungen oder Verhandlungen kommt.

 

Rechtliche Grundlagen zur Nachbesserung

Das Recht auf Nachbesserung einer fehlerhaften Lieferung ist im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und bietet beim Kauf einer Maschine für den Besteller und späteren Betreiber einen Schutz, wenn die gelieferten Waren mangelhaft oder fehlerhaft sind. Dieses Recht basiert auf den Bestimmungen der §§ 437 ff. BGB. Hier sind die wichtigsten Punkte in Bezug auf das Recht auf Nachbesserung:

  1. Mängelrüge (§ 377 BGB):

 Der Käufer muss Mängel an der gelieferten Ware unverzüglich nach Erhalt der Ware rügen. „Unverzüglich“ bedeutet, dass dies ohne schuldhaftes Zögern erfolgen sollte, sobald der Mangel festgestellt wird. Die Rüge sollte schriftlich oder in anderer geeigneter Form erfolgen.

  1. Nachbesserungsanspruch (§ 437 BGB):

 Der Käufer hat das Recht, vom Verkäufer die Beseitigung von Sachmängeln zu verlangen (Nachbesserung). Dies bedeutet, dass der Verkäufer verpflichtet ist, die mangelhafte Ware zu reparieren oder zu ersetzen, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist.

  1. Fristsetzung (§ 439 BGB):

 Der Käufer muss dem Verkäufer in der Regel eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen, es sei denn, eine solche Fristsetzung ist nach den Umständen entbehrlich (z.B. bei offensichtlichen und schwerwiegenden Mängeln).

  1. Verweigerung der Nachbesserung (§ 439 Abs. 3 BGB):

 Wenn der Verkäufer die Nachbesserung verweigert oder diese fehlschlägt, hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz zu verlangen.

  1. Verjährung (§ 438 BGB):

 Der Anspruch auf Nachbesserung verjährt innerhalb von zwei Jahren ab Lieferung der mangelhaften Ware. In einigen Fällen kann diese Frist jedoch verlängert werden.

Diese allgemeinen Ausführungen ersetzten keine rechtliche Beratung. Bei technischen Problemen im Zusammenhang mit dem Kauf einer Maschine sind rechtliche Problem häufig die Folge. Deswegen ist es empfehlenswert, nach einem substantiierten technischen Gutachten zur Problematik immer einen erfahrenen Rechtsanwalt als Partei mit ins sprichwörtliche Boot zu nehmen.

 

Maschine kaputt

Exemplarische, wiederkehrende Fehlermeldung einer gebraucht erworbenen Maschine. Steht der Betrieb warten Folgeschäden, wie Ausfallschaden, Pönalen usw., wenn eine Maschine kaputt ist.

Übliche Sichtweisen von Besteller und Lieferant

Bei einer möglicherweise mangelhaften Lieferung einer Maschine sind die unterschiedlichen Sichtweisen und Positionen von Bestellern und Lieferanten oft geprägt von einer schriftlichen E-Mail-Kommunikation. Dies kann bis zum „sprichwörtlichen Knall“ in der Regel in mehreren Phasen ablaufen und folgende übliche Positionen beinhalten:

Sichtweisen des Lieferanten bzw. des Herstellers sind oft:

  1. Qualifikation des Personals: Der Lieferant oder Hersteller neigt oft dazu, die Qualifikation des Personals beim Besteller anzuzweifeln. Dies geschieht, um mögliche Fehler oder Mängel der gelieferten Maschine auf die Seite des Bestellers zu schieben.
  2. Verweigerung von Fehlern: In den meisten Fällen bestreitet der Lieferant anfänglich das Vorliegen von Mängeln oder einer defekten Maschine. Dies geschieht oft, um finanzielle Verpflichtungen zur Nachbesserung oder Reparatur zu vermeiden.
  3. Forderung nach Endzahlung: Wenn die Kommunikation zwischen den Parteien angespannt ist und das etwaige technische Problem nicht gelöst wurde, fordert der Lieferant oft die Endzahlung für die gelieferte Maschine für weiteres Tätigwerden. Dies wird manchmal als letzter Schritt in der Eskalation angesehen, um Druck auf den Besteller auszuüben.

Sichtweisen des Bestellers bzw. des Betreibers sind oft:

  1. Mangelhafte Lieferung und defekte Maschine: Der Besteller ist überzeugt, dass eine mangelhafte Lieferung und eine defekte Maschine vorliegen. Dies basiert auf seinen „Beobachtungen“ und möglicherweise auf Berichten von Mitarbeitern.
  2. Verweigerung der Endzahlung: Aufgrund der behaupteten Mängel verweigert der Besteller oft die Endzahlung, um Druck auf den Lieferanten auszuüben und sicherzustellen, dass das Problem behoben wird.
  3. Notwendigkeit von Beweisen: Um die eigenen Ansprüche zu stützen, ist der Besteller bestrebt, Beweise für die behaupteten Mängel zu sammeln. Dies ist zwar tendenziell der richtige Schritt, allerdings wird die von Betreibern/Bestellern zu 99% nicht vollumfänglich und substantiiert vorgenommen, weil schlichtweg die Erfahrung im Umgang mit solchen Situationen fehlt. Professionelle Experten helfen hier sehr zielgerichtet weiter.

Liegt ein Schaden oder ein nachgewiesener Fehler vor, sind

die Kosten des Sachverständigen / Gutachters eine Schadenposition und können vom Verursacher (Hersteller/Lieferant) beansprucht werden.

In vielen Fällen kann die schriftliche Kommunikation zwischen den Parteien angespannt werden, wenn das Problem nicht schnell gelöst wird. Dies kann zu einer Eskalation führen, die oft rechtliche Schritte nach sich zieht. In dieser Phase sind erfahrene Sachverständige entscheidend. Sie können die strittigen Punkte sachlich und emotionslos klären, Beweise substantiiert und zielgerichtet sammeln und dazu beitragen, eine einvernehmliche Lösung zu finden oder sich auf einen potenziellen Rechtsstreit vorzubereiten. Dieser Prozess kann die Klärung beschleunigen und die rechtlichen Verfahren rationaler gestalten.

Beweissicherung durch erfahrene technische Sachverständige für Maschinen und Anlagen

Fehler und Mängel an Maschinen und industriellen Anlagen sind in der Welt des Maschinenbaus allgegenwärtig und gehören zu den Herausforderungen, denen Hersteller und Betreiber regelmäßig gegenüberstehen. In solchen Situationen stellen sich grundlegende Fragen:  

Was wurde vertraglich vereinbart, und was wurde tatsächlich geliefert?

Die Klärung dieser Fragen bildet den Kern jeder Auseinandersetzung im Zusammenhang mit technischen Mängeln und Defekten.

Leider tendieren die beteiligten Parteien oft dazu, sich in den Diskussionen in unwesentlichen Details zu verlieren. Dies kann den Prozess der Problemlösung verkomplizieren und verlängern. Wenn externe Rechtsanwälte frühzeitig in solche Angelegenheiten involviert werden, verschiebt sich der Fokus schnell von den technischen Aspekten hin zu rechtlichen Fragestellungen. Dies kann dazu führen, dass der ursprünglich technische Konflikt in eine völlig andere Richtung gelenkt wird, was einen langwierigen und kostspieligen Rechtsstreit zur Folge haben kann. Dies ist besonders der Fall, wenn der rechtliche Vortrag nicht ausreichend auf die technischen Sachverhalte vorbereitet wurde.

Defekte Maschine

Massiver Abrieb einer gebraucht erworbenen Maschine: Viele technische Fragen müssen geklärt werden.

In diesem Kontext spielen Beweissicherungsgutachten im Bereich „Maschinen, Maschinenbau und industrielle Anlagen“ eine entscheidende Rolle. Diese Gutachten dienen dazu, Abweichungen von den vertraglichen Vereinbarungen zu dokumentieren und technische Sachverhalte klarzustellen. Sie werden oft von sachkundigen Experten und Gutachtern erstellt, die sowohl über eine fundierte Expertise im Maschinenbau als auch über ein Verständnis für die technisch-rechtlichen Randbedingungen verfügen.

Die Beauftragung eines Beweissicherungsgutachtens an einer Maschine oder industriellen Anlage erfolgt in der Regel, wenn der Auftraggeber der Ansicht ist, dass die gelieferte Maschine oder Anlage nicht den vereinbarten Anforderungen entspricht und somit seine Erwartungen nicht erfüllt wurden. Diese Gutachten sind unverzichtbar, um objektive und faktenbasierte Informationen zu sammeln, die als Grundlage für die Klärung von Streitigkeiten dienen können.

Insgesamt spielt die Beweissicherung eine wichtige Rolle im Umgang mit technischen Problemen in der Industrie, wenn eine defekte Maschine geliefert wurde und eine mangelhafte Lieferung vorliegt. Sie ermöglicht eine

 

sachliche und professionelle Klärung von Fragen zur Vertragserfüllung und verhindert, dass technische Auseinandersetzungen frühzeitig auf die rechtliche Ebene gezogen werden, ohne dass eine angemessene Substantiierung auf technischer Ebene stattgefunden hat.

Lange und teure Rechtsstreitigkeit oder schnelle, alterative Lösung?

In der Realität habe ich in meiner langjährigen Erfahrung festgestellt, dass es Situationen gibt, in denen sowohl Besteller als auch Lieferant oder Hersteller bestrebt sind, letztendlich eine gemeinsame Lösung zu finden. Diese Lösung kann zwar für beide Seiten gewisse Opfer erfordern, jedoch ist das übergeordnete Ziel, das technische Problem rasch zu lösen.

In den meisten Fällen haben Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit technischen Fragen, insbesondere bei Kaufpreisen von industriellen Maschinen und Anlagen, hohe Streitwerte. Diese Rechtsstreitigkeiten werden oft nach langwierigen Prozessen vor Gericht beigelegt, wenn der technische Vortrag professionell und fundiert vorbereitet wurde. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, in solchen Situationen äußerst gut vorbereitet und professionell agierend aufzutreten. Auf diese Weise kann man auch einen gerichtlichen Sachverständigen, der im Rahmen eines Prozesses beauftragt wird, durch ein Parteigutachten, das fachlich kompetent und sachlich erstellt wurde, zielführend beeinflussen.

Es ist jedoch auch möglich, technische Streitigkeiten zwischen den Parteien, in den meisten Fällen zwischen Besteller und Lieferant/Hersteller, außergerichtlich durch Schiedsgutachten oder technische Mediationsverfahren beizulegen. Ich habe mehrere Beispiele erlebt, in denen Parteien in solchen Verfahren zeitnah eine Lösung gefunden haben, die letztendlich effizienter und kostengünstiger war als ein langwieriger Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang.

In diesem Zusammenhang sind

Schiedsgutachten und Mediationsverfahren immer eine sinnvolle Option bei technischen Konflikten,

die Streitwerte im sechsstelligen Euro-Bereich oder sogar im Millionenbereich erreichen. Bei solchen hohen Summen ist es ratsam,

 

die Beweissicherung von erfahrenen Fachleuten durchführen zu lassen, da diese Kosten im Falle eines festgestellten Schadens von der verursachenden Partei oder deren Haftpflichtversicherung beansprucht werden können.

Insgesamt zeigt sich, dass eine sorgfältige Vorbereitung und die Bereitschaft zur außergerichtlichen Lösungsfindung in technischen Konflikten einen effizienten Weg bieten, um die Interessen beider Parteien zu wahren und gleichzeitig die technischen Probleme zeitnah zu bewältigen. Dies kann erheblich dazu beitragen, teure und langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

 

Maschinendefekt

 Wenn die neu gelieferte Maschine nicht funktioniert, häufig stillsteht und ausfällt, ist der Konflikt durch die defekte Maschine vorprogrammiert.

Tipps zur Vermeidung künftiger Probleme beim Maschinenkauf

Öffentlich bestellte und EU-zertifizierte Sachverständige können beim Maschinenkauf in beratender Funktion tätig sein. Experten bieten wertvolle Unterstützung, um sicherzustellen, dass der Maschinenkauf erfolgreich und unter Berücksichtigung aller relevanten technischen Aspekte abläuft.

Das Risiko einer fehlerhaften Lieferung einer Maschine oder gar eine defekte Maschine wird deutlich reduziert

Die Expertenrolle beim Maschinenkauf umfasst zum Beispiel:

  1. Begutachtung von gebrauchten Maschinen: Der Sachverständige kann die gebrauchte Maschine im Rahmen einer Vor-Ort-Inspektion vor dem Kauf begutachten und potenzielle Risiken frühzeitig erkennen.
  2. Technische Beratung: Ein Sachverständiger kann technische Beratung bieten, um sicherzustellen, dass die ausgewählte Maschine den spezifischen Anforderungen und Bedürfnissen des Käufers entspricht. Dies kann die Überprüfung von technischen Datenblättern, Spezifikationen und Konstruktionsmerkmalen umfassen.
  3. Bewertung und Wertermittlung: Bei gebrauchten Maschinen kann der Sachverständige eine Bewertung vornehmen.
  4. Technische Prüfungen: Der Sachverständige kann technische Vereinbarungen zwischen den Parteien prüfen und somit behilflich sein, sicherzustellen, dass wesentliche technischen Aspekte angemessen berücksichtigt wurden.
  5. Mängelfeststellung: Im Falle von Mängeln kann der Sachverständige bei der Ermittlung der Ursachen behilflich sein.
  6. Beweissicherung: Im Fall einer defekten Maschine oder einer mangelhaften Lieferung kann der erfahrene Sachverständige ein substantiiertes Beweissicherungsgutachten erstellen, um die technische Problematik effizient auf den Punkt zu bringen.
  7. Schiedsgutachten: Streitige Fragen können zwischen Besteller und Lieferant sehr schnell rechtsverbindlich geklärt werden.
  8. Schlichtung und Mediation: Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Käufer und Lieferant/Hersteller kann der sachverständige Mediator als unparteiischer Vermittler auftreten und eine Einigung herbeizuführen.

Öffentlich bestellte Sachverständige in Deutschland sind unabhängig und arbeiten weisungsungebunden, wenn es darum geht, technische Fragen im Zusammenhang mit dem Maschinenkauf oder eine fehlerhafte Lieferung zu klären.

Fazit und Schlussgedanken

Der Kauf einer Maschine kann ein komplexer Prozess sein, der mit inhärenten Risiken verbunden ist. Im Falle von auftretenden technischen Fehlern oder Mängeln ist es von entscheidender Bedeutung, dass Käufer ihre Rechte verstehen und die angemessenen Schritte zur Problembehebung kennen.

Die erste Schlüsselmaßnahme besteht darin, die Ursache des Fehlers oder Mangels zu ermitteln. 

Aufgrund der oft erheblichen Streitwerte und der potenziellen Auswirkungen von Ausfallzeiten aufgrund einer fehlerhaften Maschinenlieferung empfiehlt sich die frühzeitige Einbindung eines Sachverständigen als Experten.

Dies kann bereits bei der Festlegung der Anforderungen für den Maschinenkauf erfolgen oder spätestens dann, wenn die mangelhafte Lieferung der Maschine auf einen Schadenfall hindeutet.

Im Falle einer defekten Maschine führt dies in der produzierenden Industrie in der Regel zu erheblichen Zeit- und Kostenproblemen. Daher ist es ratsam, von Anfang an eine professionelle Herangehensweise zu verfolgen. Fachleute, die über umfangreiche Erfahrung im Maschinenwesen sowie in rechtlichen Auseinandersetzungen verfügen, insbesondere als Gerichtssachverständige, können dazu beitragen, die Risiken im Zusammenhang mit dem Maschinenkauf erheblich zu minimieren, wenn auch nicht zu 100% auszuschließen.

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