Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Produkthaftung

Inhaltsverzeichnis

2006/42/EG

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurde am 29. Juni 2006 verabschiedet und musste von den Mitgliedsstaaten bis zum 29. Juni 2008 nationales Recht umgesetzt werden.

Danach begann eine Übergangsfrist von 18 Monaten für das Inverkehrbringen von Maschinen unter Berücksichtigung der „alten“ Richtlinie 98/37/EG.

Für Maschinen, die ab dem 29. Dezember 2009 in den EWR eingeführt und erstmalig betrieben oder in Betrieb genommen werden, gilt ausschließlich die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die ab 29. Dezember 2009 zwingend anzuwenden ist

Maschinenrichtlinie

Die Maschinenrichtlinie regelt die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Maschinen, auswechselbaren Ausrüstungen und Sicherheitsbauteilen.

Ziele der EG-Maschinenrichtlinie sind:

  • Sicherstellung des freien Warenverkehrs in Europa,
  • Abbau technischer Handelshemmnisse in Europa durch
  • Festlegung einheitlicher Sicherheitsanforderungen,
  • Festlegung einheitlicher formaler Anforderungen,
  • Abschaffung nationaler Detailregelungen.

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