Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurde am 29. Juni 2006 verabschiedet und musste von den Mitgliedsstaaten bis zum 29. Juni 2008 nationales Recht umgesetzt werden.

Danach begann eine Übergangsfrist von 18 Monaten für das Inverkehrbringen von Maschinen unter Berücksichtigung der „alten“ Richtlinie 98/37/EG.

Für Maschinen, die ab dem 29. Dezember 2009 in den EWR eingeführt und erstmalig betrieben oder in Betrieb genommen werden, gilt ausschließlich die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die ab 29. Dezember 2009 zwingend anzuwenden ist

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Die Maschinenrichtlinie regelt die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Maschinen, auswechselbaren Ausrüstungen und Sicherheitsbauteilen.

Ziele der EG-Maschinenrichtlinie sind:

  • Sicherstellung des freien Warenverkehrs in Europa,
  • Abbau technischer Handelshemmnisse in Europa durch
  • Festlegung einheitlicher Sicherheitsanforderungen,
  • Festlegung einheitlicher formaler Anforderungen,
  • Abschaffung nationaler Detailregelungen.

Wer muss die Maschinenrichtlinie einhalten?

Die Einhaltung der Maschinenrichtlinie ist für verschiedene Akteure innerhalb der Europäischen Union verpflichtend. Dazu gehören:

1. Hersteller: Jede natürliche oder juristische Person, die eine Maschine herstellt oder in Verkehr bringt, muss sicherstellen, dass die Maschine den Anforderungen der Maschinenrichtlinie entspricht.

2. Bevollmächtigter Vertreter: Für Hersteller, die außerhalb der EU ansässig sind, ist es erforderlich, einen bevollmächtigten Vertreter innerhalb der EU zu benennen, der die Verpflichtungen des Herstellers im Zusammenhang mit der Einhaltung der Maschinenrichtlinie übernimmt.

3. Einführer: Personen oder Unternehmen, die Maschinen aus Drittländern in den europäischen Markt einführen, sind verantwortlich für die Sicherstellung der Konformität der importierten Maschinen mit den Anforderungen der Maschinenrichtlinie.

4. Händler: Jeder, der Maschinen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums vertreibt, muss sicherstellen, dass die Maschinen die Anforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllen und mit den entsprechenden Konformitätsbewertungsverfahren versehen sind.

Die Einhaltung der Maschinenrichtlinie trägt dazu bei, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Personen zu gewährleisten, die Maschinen verwenden, bedienen oder warten, und stellt sicher, dass die Maschinen den festgelegten Sicherheitsstandards entsprechen, um potenzielle Risiken zu minimieren.

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