Hersteller im Sinne der Maschinenrichtlinie

Produkthaftung

Inhaltsverzeichnis

Herstellerdefinition

Als Hersteller im Sinne der Maschinenrichtlinie gilt nicht nur der eigentliche Produzent, in dessen Namen und auf dessen Rechnung Maschinen auf den Binnenmarkt kommen.

 

Als Hersteller gilt z. B. auch derjenige, der Komponenten (Handelsware mit CE-Kennzeichnung und Herstellererklärung eines oder mehrerer Hersteller) zu Maschinen oder CE-Maschinen zu Anlagen funktionell verkettet. Er ist dann auch rechtlich für die Sicherheit der gesamten Anlage verantwortlich.

Prüfung "Hersteller im Sinne der Maschinenrichtlinie"

Hersteller im Sinne der Maschinenrichtlinie

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