Versicherungssumme und Versicherungswert beim Schadenfall im Maschinenbau

Deren Bedeutung in der Sachversicherung bei Industrieunternehmen.
Versicherungswert Versicherungssumme Maschinenbau

Versicherungssumme und Versicherungswert beim Schadenfall im Maschinenbau

Worum geht es in diesem Artikel?

Ein plötzlicher Produktionsstillstand, ausgelöst durch einen unvorhergesehenen Schaden oder gar einen Großschaden, kann für ein produzierendes Unternehmen drastische Folgen haben: Maschinen fallen aus, wertvolle Anlagen sind beschädigt, und der Betrieb steht auf unbestimmte Zeit still. In diesen entscheidenden Momenten zeigt sich, wie gut das Unternehmen gegen Risiken abgesichert ist. Ein Blick auf die Versicherungsdeckungen und die Ermittlung des tatsächlichen Versicherungswerts der betroffenen Betriebseinrichtungen wird dann zur Schlüsselmaßnahme. 

Doch oft bleibt erst im Schadenfall ein Problem sichtbar: Liegt eine Unterversicherung vor, kann die Entschädigung deutlich gekürzt werden, was den Weg zur Wiederaufnahme der Produktion erschwert. Um diese Situation zu vermeiden und mögliche Differenzen frühzeitig zu klären, ist eine regelmäßige, präzise Überprüfung des Versicherungswerts durch einen unabhängigen Sachverständigen essenziell.

Der Artikel geht auf wesentliche Aspekte zum Thema „Unterversicherung“ beim Großschadensereignis (Brand, Maschinenbruch) in produzierenden Wirtschaftsunternehmen ein. 

Was sind der Versicherungswert und die Versicherungssumme?

Bei Schäden und insbesondere Großschäden aus dem Bereich „Maschinen, Maschinenbau, Anlagen“ wird der Versicherungswert von Sachverständigen bzw. Gutachtern ermittelt.

Bedeutung für produzierende Wirtschaftsunternehmen und den Maschinenbau

Produzierende Wirtschaftsunternehmen und die Branche „Maschinenbau“ sind in der Regel gegen Maschinenbruch und Feuer versichert. Mit dem Versicherer sind in der Regel

vereinbart. Manchmal gibt es auch Abweichungen davon mit individuellen Vereinbarungen.

Versicherungssumme Versicherungswert Maschinenbau
Bild 1: Versicherungswert wird in der Feuerversicherung und Maschinenversicherung ermittelt.

In beiden Fällen kommt dem Versicherungswert und der Versicherungssumme eine hohe Bedeutung zu. In der Versicherungsbranche haben die Begriffe Versicherungswert und Versicherungssumme unterschiedliche Bedeutungen.

Allgemeine Definition des Versicherungswerts

Der Versicherungswert ist folgendermaßen definiert:

Der Versicherungswert ...
... bezeichnet den tatsächlichen Wert des versicherten Objekts, also den Wert, den es aktuell auf dem Markt hat oder den es kosten würde, das Objekt im Schadenfall wiederzubeschaffen.

... in der Feuerversicherung

In den „Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung“ sind verschiedene Fälle definiert für

  • Gebäude sowie von
  • beweglichen Sachen.

Je nachdem kann es sich beim Versicherungswert handeln um

  • Neuwert,
  • Zeitwert,
  • gemeinen Wert.

Auf die Erläuterung der verschiedenen Wertbegriffe wird auf die Seite „Wertbegriffe“ verwiesen.

... in der Maschinenversicherung

In den „Allgemeinen Bedingungen für die Maschinenversicherung von stationären Maschinen (AMB 2020)“ ist der Versicherungswert als Neuwert definiert.

Allerdings sind hierbei auch verschiedene Ausnahmen in Paragraf 6 „Versicherte und Nichtversicherte Kosten“ definiert.

Allgemeine Definition der Versicherungssumme

Die Versicherungssumme ist folgendermaßen definiert:

Die Versicherungsumme ...
... ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer mit dem Versicherer als maximalen Entschädigungsbetrag vereinbart hat.

Sie ist die

Obergrenze für die Leistung der Versicherung im Schadensfall

und sollte

idealerweise dem Versicherungswert entsprechen.

Unterversicherung

Ist die

Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles niedriger als der Versicherungswert, so besteht Unterversicherung.

Das bedeutet, dass die durch ein Schaden ereignisgeschädigte Versicherungsnehmerin auch nur im entsprechenden Verhältnis entschädigt wird.

Im Fall der Unterversicherung wird die Entschädigung nach folgender Berechnungsformel gekürzt:

Entschädigung = Schadenbetrag  * Versicherungssumme / Versicherungswert.

Reale Probleme

Häufig wird die für den Vertragsabschluss wichtige Versicherungssumme, die selbstverständlich auch die zu zahlenden Beiträge der Versicherungsnehmerin beeinflusst, geschätzt oder aus der Anlagenverwaltung der Buchhaltung, also den Buchwerten, übernommen. Dies trifft die Realität jedoch nie und führt in der Regel im Schadenfall zu negativen Überraschungen.

Versicherungswert und Versicherungssumme regelmäßig prüfen

In der Sachversicherung für Industrieunternehmen sind der Versicherungswert und die Versicherungssumme besonders wichtig, da sie entscheidend für den Versicherungsschutz und die finanzielle Absicherung im Schadensfall sind.

Abbildung 1: Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte: Deutschland, Monate für Maschinen mit Basis 2020.

Abbildung 1 zeigt die Entwicklung des Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte für Maschinen in Deutschland in Bezug auf die Basis des Jahres 2020, dem Beginn der Corona-Pandemie.

Seitdem steigen die Preise für Maschinen kontinuierlich und insbesondere signifikant in der Corona-Zeit.

Es ist daher für produzierende Unternehmen wichtig, den

Versicherungswert zu kennen und im Idealfall regelmäßig feststellen

zu lassen. Wichtig sind daher:

  1. Vermeidung von Unterversicherung: Industrieunternehmen besitzen meist sehr wertvolle Sachwerte, wie Produktionsanlagen, Maschinen oder Lagerbestände. Wird der Versicherungswert nicht korrekt ermittelt und die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, besteht eine Unterversicherung. Im Schadensfall würde die Versicherung dann nur einen Teil des Schadens ersetzen, und das Unternehmen müsste den Rest selbst tragen, was enorme finanzielle Belastungen bedeuten kann.
  2. Vermeidung von Überversicherung: Setzt ein Unternehmen die Versicherungssumme höher an als den tatsächlichen Versicherungswert, zahlt es unnötig hohe Prämien. Da die Versicherung im Schadensfall nur den tatsächlichen Wert ersetzt und nicht die überhöhte Summe, entstehen unnötige Kosten für das Unternehmen.
  3. Genauer finanzieller Schutz im Schadensfall: Der Versicherungswert dient als Grundlage, um die Wiederbeschaffungskosten oder Reparaturkosten im Schadensfall realistisch abzubilden. Bei Industrieunternehmen kann ein Totalschaden oder Teilschaden große wirtschaftliche Auswirkungen haben, weshalb eine genaue Ermittlung beider Werte sicherstellt, dass das Unternehmen schnell und möglichst vollständig entschädigt wird, um den Betrieb aufrechterhalten oder wieder aufnehmen zu können.

Das Großschadenereignis in produzierenden Unternehmen (Maschinen, Anlagen, Betriebseinrichtungen)

Bei jedem Schaden geht am Ende um Zeit und Geld. Für das betroffene Unternehmen (Versicherungsnehmerin) ist es wichtig, dass deren Verträge mit Kunden trotz des Schadenereignisses eingehalten werden. Gleichzeitig müssen Maschinen neu beschafft oder saniert werden. Die Möglichkeiten hängen sehr von der festgestellten Schadenhöhe ab. Ist der festgestellte Versicherungswert zum Beispiel geringer als die mit dem Versicherer vereinbarte Versicherungssumme, sind Abzüge die Folge.

Versicherungssumme Versicherungswert Großschadensereignis
Bild 2: Versicherungssumme und Versicherungswert sollten „passen“.

Ein Großschadensereignis im Maschinenbau ist ein schwerwiegendes Schadensereignis, das große finanzielle Verluste verursacht und den Produktionsprozess eines Unternehmens erheblich beeinträchtigt oder vollständig lahmlegt. Solche Ereignisse können verschiedene Ursachen haben und betreffen häufig teure und komplexe Maschinen sowie Anlagen, die für die Produktion entscheidend sind. Einige Beispiele für typische Großschadensereignisse im Maschinenbau sind:

  1. Maschinenbruch: Ein unerwarteter Ausfall oder eine schwere Beschädigung einer oder mehrerer zentraler Maschinen, oft verursacht durch technische Defekte, Überlastung, Bedienungsfehler oder Materialfehler. Maschinenbruch kann besonders kostspielig sein, da teure Reparaturen oder sogar ein kompletter Austausch notwendig werden und die Produktion stark beeinträchtigt wird.
  2. Feuer- und Brandschäden: Ein Feuer im Produktionsbereich kann nicht nur Maschinen und Anlagen zerstören, sondern auch das gesamte Gebäude und die Lagerbestände beeinträchtigen. Solche Schäden erfordern oft umfassende Wiederherstellungsmaßnahmen und können zu erheblichen Produktionsausfällen führen.
  3. Elementarschäden: Naturkatastrophen wie Hochwasser, Sturm oder Überschwemmungen können Maschinenhallen überfluten oder beschädigen. Solche Schäden sind schwerwiegend, da sie neben der Zerstörung der Infrastruktur auch die Funktionsfähigkeit der Maschinen stark beeinträchtigen können.
  4. Explosionen: In Industriebetrieben, die mit brennbaren Stoffen oder unter hohem Druck arbeitenden Maschinen hantieren, können Explosionen schwere Schäden verursachen. Diese Ereignisse betreffen oft nicht nur die Maschinen selbst, sondern auch die umliegenden Bereiche und können die Sicherheit des gesamten Werks gefährden.
  5. Verunreinigungen oder chemische Reaktionen: In Betrieben, die mit Chemikalien arbeiten, können unsachgemäße Handhabung oder technische Störungen zu chemischen Reaktionen und Kontaminationen führen. Diese Schäden erfordern oft teure Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten und können langfristige Folgen für die Produktion haben.

Ein Großschadensereignis führt in der Regel nicht nur zu

hohen direkten Schadenskosten für Reparaturen und Ersatz,

sondern auch zu

erheblichen Betriebsunterbrechungskosten

durch Produktionsausfälle und entgangene Einnahmen.

Was passiert in der Regel beim Eintritt eines Schadensfalls bzw. eines Großschadensereignisses?

  1. Nach dem Eintritt eines Großschadensereignisses im Maschinenbau ermitteln zunächst die Behörden. Wenn der Schadenort nach dem Abschluss der Ermittlungen betreten werden darf, prüfen die Versicherer den Schadensfall.

Hier ist der Ablauf in chronologischer Reihenfolge:

  1. Erstmaßnahmen und Alarmierung durch das Unternehmen
    1. Alarmierung: Das betroffene Unternehmen meldet den Vorfall umgehend an relevante Notfalldienste wie Feuerwehr, Polizei und eventuell Rettungsdienste.
    2. Notfallmaßnahmen: Erste Sicherheitsmaßnahmen werden durchgeführt, wie z. B. Evakuierungen, Feuerlöschung und Absperrung des betroffenen Bereichs, um Personen und Sachwerte zu schützen.
  2. (Gleichzeitig) Schadenmeldung der Versicherung an die Versicherung
    1. Schadenanzeige durch das Unternehmen: Das betroffene Unternehmen meldet den Schaden unverzüglich an das Versicherungsunternehmen und übermittelt erste Informationen über das Ausmaß des Schadens und mögliche Ursachen.
    2. Bereitstellung von ersten Dokumenten: Das Unternehmen stellt Fotos, erste behördliche Berichte und betriebsinterne Dokumente zur Verfügung, um den Schaden zu belegen.
  3. Behördliche Maßnahmen
    1. Sicherung des Schadenorts: Polizei und Feuerwehr sichern das Gelände, verhindern weiteren Zugang und gewährleisten, dass keine Gefahr für Personen besteht.
    2. Brandursachenermittlung oder Schadensuntersuchung: Gegebenenfalls wird ein kriminaltechnisches Team hinzugezogen, um die Ursache des Schadens, wie einen Brand oder eine Explosion, zu ermitteln. Bei Verdacht auf Fahrlässigkeit oder Straftat wird ein detailliertes Gutachten angefordert.
    3. Dokumentation durch die Behörden: Die Behörden erstellen eine umfassende Dokumentation des Schadensumfangs und der Ursache, die später als Grundlage für Versicherungen und juristische Bewertungen dient.
  4. Begutachtung durch den Versicherer
    1. Beauftragung eines Sachverständigen: Der Versicherer entsendet einen Schadenregulierer und einen (externen) Sachverständigen, oft ein Maschinensachverständiger, zur Begutachtung der beschädigten Maschinen und Anlagen, meist mit folgendem Auftrag:
      1. Feststellung der Ursache,
      2. Ermittlung der Schadenhöhe und Verantwortlichkeit,
      3. Feststellung des Versicherungswertes
      4. Schadenaufnahme und Bewertung: Der Sachverständige dokumentiert den Schaden detailliert, ermittelt die Ursache und stellt die Schadenhöhe fest.Feststellung des Versicherungswertes und der Entschädigungshöhe: Die Versicherung prüft den Versicherungswert der beschädigten Maschinen und Anlagen, um die tatsächliche Höhe der Entschädigung zu ermitteln. Hierbei werden auch mögliche Unterversicherung bewertet.
    1.  
  1. Abstimmung und Kommunikation zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer
    1. Schadensbesprechung: Die Versicherung bespricht die Ergebnisse mit dem Unternehmen und klärt offene Fragen zum Schaden, zur Ursache und zum weiteren Vorgehen.
    2. Überprüfung auf Mitversicherung und Verteilungsfragen: Falls mehrere Versicherer oder Policen beteiligt sind, klären diese die Aufteilung der Entschädigungszahlung und stimmen die Vorgehensweise ab.
  2. Entscheidung über Entschädigungsleistungen
    1. Teilzahlungen: Manchmal werden Teilzahlungen vom Versicherer vor der endgültigen Feststellung der Schadenhöhe und des Versicherungswertes gezahlt.
    2. Berechnung der Entschädigungszahlung: Der Versicherer legt auf Basis des Schadensumfangs und der Versicherungsbedingungen die Höhe der Entschädigung fest.
    3. Regulierung: Nach Prüfung der Berechtigung und Berechnung des Betrags erfolgt die Freigabe der Zahlung und die Auszahlung an das Unternehmen.
  3. Beginn der Wiederherstellung und Instandsetzung durch das Unternehmen
    1. Schadenbehebung: Mit den erhaltenen Entschädigungszahlungen startet das Unternehmen die Reparatur oder Wiederbeschaffung der beschädigten Maschinen und Anlagen.
    2. Überwachung durch Versicherer: Versicherer behalten oft Einblick in den Instandsetzungsprozess, um sicherzustellen, dass die Wiederherstellung den vereinbarten Bedingungen entspricht.
  4. Abschlussdokumentation und Evaluierung

Nach Beendigung aller Schadenmaßnahmen erstellt der Versicherer einen Abschlussbericht und dokumentiert das Ereignis vollständig. In vielen Fällen werden die Lehren aus dem Schadenereignis sowohl vom Unternehmen als auch vom Versicherer genutzt, um Maßnahmen zur Risikominimierung zu entwickeln und zukünftige Großschadensereignisse zu verhindern.

Was tun, wenn die Versicherungsnehmerin die Schadenhöhe anders bewertet als der Versicherer?

Die beispielhaften Bilder dieses Artikels verdeutlichen eindrücklich, dass die Schäden bei einem Großschadensereignis stets erheblich sind. In diesem Kontext ist es nicht ungewöhnlich, dass die Vorstellungen der betroffenen Versicherungsnehmerin bezüglich der Höhe der Schadensregulierung stark von denen des Versicherers abweichen.

Nach einem Schadensereignis steht die Versicherungsnehmerin unter erheblichem Druck, da es um Zeit und finanzielle Mittel geht. Für das betroffene Unternehmen ist es entscheidend, die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber seinen Kunden auch in Krisensituationen aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig müssen betroffene Maschinen, Anlagen oder Betriebseinrichtungen entweder ersetzt oder instand gesetzt werden, wobei die verfügbaren Handlungsspielräume maßgeblich von der festgestellten Schadenhöhe abhängen.

Ist die

Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert

zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles, so besteht

Unterversicherung.

Daher hat die Versicherungsnehmerin ein starkes Interesse daran, dass der festgestellte Versicherungswert nach dem Schaden die vereinbarte Versicherungssumme möglichst nicht überschreitet.

Um eine verlässlichere Wertermittlung im Schadensfall zu gewährleisten, wird die Versicherungsnehmerin oft das Sachverständigenverfahren anstreben. Dieses Verfahren bietet die Möglichkeit, die Schadenshöhe und den Versicherungswert transparent und objektiv zu klären, was sowohl der Versicherungsnehmerin als auch dem Versicherer zugutekommt.

Sachverständigenverfahren

Ein Sachverständigenverfahren ist ein festgelegter Streitbeilegungsmechanismus, der oft in Versicherungsverträgen – insbesondere in der Industrieversicherung – vorgesehen ist. Es wird dann eingesetzt, wenn es nach einem Schadenfall zu Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer über die Schadenhöhe oder die Schadensursache kommt.

Im Maschinenbau, wo Schäden an teuren Maschinen schnell in Millionenhöhe gehen können, sind solche Verfahren besonders wichtig. Versicherungsnehmer und Versicherer können unterschiedliche Auffassungen zur Schadenregulierung haben, also, wie hoch der tatsächliche Schaden ist, welche Kosten ersetzt werden müssen oder ob die Reparaturmaßnahmen angemessen sind. Ein Sachverständigenverfahren hilft bei der Schadenregulierung, diese Differenzen auf sachliche und objektive Weise zu klären und unterstützt ein professionelles Schadenmanagement.

Fazit

Kommt es zu einem Schadenereignis in produzierenden Unternehmen, sind Maschinen, Anlagen und Betriebseinrichtungen häufig erheblich betroffen, was die Produktion maßgeblich beeinträchtigen kann. In einem Haftpflichtfall ersetzt der Versicherer des Verursachers den Zeitwert oder Wiederherstellungswert. Bei Schäden durch Brand oder Maschinenbruch erfolgt die Regulierung jedoch über den eigenen Versicherer, wie z. B. über die Feuerversicherung oder Maschinenversicherung. Der Versicherungswert wird dabei durch einen Sachverständigen der Versicherung oder im Auftrag der Versicherung ermittelt.

Liegt dieser Wert höher als die vereinbarte Versicherungssumme zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung, liegt eine Unterversicherung vor, und es kommt dann zu Kürzungen bei der Entschädigung. Um dieses Risiko zu vermeiden, sollten produzierende Unternehmen den

Versicherungsnehmer und Versicherer können unterschiedliche Auffassungen zur Schadenregulierung haben, also, wie hoch der tatsächliche Schaden ist, welche Kosten ersetzt werden müssen oder ob die Reparaturmaßnahmen angemessen sind. Ein Sachverständigenverfahren hilft bei der Schadenregulierung, diese Differenzen auf sachliche und objektive Weise zu klären und unterstützt ein professionelles Schadenmanagement.

Versicherungswert regelmäßig überprüfen lassen,

um im Schadenfall negative Überraschungen zu verhindern. Ein Sachverständigenverfahren im Schadenfall ist dabei ratsam, sodass ein unabhängiger Sachverständiger die Gegebenheiten prüft und eventuelle Abweichungen zum Gutachten des Versicherungssachverständigen geklärt werden können.

Empfehlung:

Überprüfen Sie die Werte der Maschinen, Anlagen und Betriebseinrichtungen im Betrieb in regelmäßigen Abständen. Schalten Sie gegebenenfalls Sachverständige für eine Bewertung ein.

Fragen?

Die Antworten sind nur einen Klick entfernt.